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Die Frist zur Einreichung der Abrechnung endet am 10. Kalendertag nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsquartals.

Eine Übersicht der Stichtage für die Abgabe der Quartalsabrechnungen können Sie hier einsehen. Bitte reichen Sie Ihre HZV-Quartalsabrechnungen rechtzeitig bis zum jeweiligen Stichtag bei der HÄVG Rechenzentrum GmbH ein.

Eine Verlängerung der Einsendefrist ist aufgrund nachgelagerter Prozesse nicht möglich.

TIPP: Erstellen Sie Ihre HZV-Quartalsabrechnung vor der KV-Quartalsabrechnung. Mit Hilfe des HZV Online Key können Sie erkennen, ob die jeweiligen Patienten, z.B. Vertretungsfälle, korrekt über die HZV abgerechnet werden können. Ist dies aufgrund einer Fehlermeldung nicht der Fall, können diese Patienten dann noch im aktuellen Quartal über die KVB abgerechnet werden.

Stand: 30.08.2023

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