Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin in neuer Fassung: Bedeutung für die Praxis

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Am 1. Mai 2019 ist in Bayern eine neue Fassung der Weiterbildungsordnung (WBO) Allgemeinmedizin in Kraft getreten. Sie gilt für Ärztinnen und Ärzte, die ab diesem Stichtag ihre Weiterbildung Allgemeinmedizin begonnen haben. Lag der Beginn der Weiterbildung in Bayern vor dem 1. Mai 2019, kann zwischen neuer und bisheriger Fassung der WBO gewählt werden.

Welche inhaltlichen Veränderungen die neue Fassung der WBO („neue WBO“) Allgemeinmedizin gegenüber der Fassung von 2010 aufweist, hat das Bayerische Ärzteblatt in seiner Märzausgabe 2020 anschaulich gegenübergestellt. Den Artikel können Sie hier nachlesen. An dem Prozedere der Antragsstellung auf die Weiterbildungsbefugnis Allgemeinmedizin hat sich mit In-Kraft-Treten der „neuen WBO“ nichts geändert.

Wenn Sie als weiterbildender Allgemeinmediziner eine Weiterbildungsbefugnis nach der alten Fassung der WBO („alte WBO“) haben, können Sie weiterhin junge Ärztinnen und Ärzte weiterbilden, die ihre Weiterbildung nach dieser WBO absolvieren.

Möchten Sie auch in Zukunft Allgemeinmediziner in spe – nach „neuer WBO“ – in Ihrer Praxis weiterbilden, müssen Sie eine Weiterbildungsbefugnis nach der „neuen WBO“ beantragen. Damit ermöglichen Sie auch ihren derzeitigen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung (ÄiW) mehr Flexibilität. Nur wenn Sie auch eine Befugnis nach „neuer“ WBO haben, können die Weiterzubildenden sich den Weiterbildungsabschnitt bei Ihnen auf jeden Fall auf die ambulante hausärztliche Versorgung anrechnen lassen, egal nach welcher Fassung der WBO sie ihre Weiterbildung absolvieren. Dies kann sich nämlich ggf. im Verlauf der Weiterbildung bei den ÄiW einmal ändern.

Sofern Sie Ihre Weiterbildungsbefugnis wenige Wochen und Tage vor dem 1. Mai 2019 erhalten haben, fragen Sie nach, ob alle Antragsdokumente erneut einreichen müssen. Dies lässt sich durch einen Anruf beim Referat Weiterbildungsbefugnis I der BLÄK klären (Tel. 089 4147-138).

Ansonsten ist der Vorgang der Gleiche wie bei jeder neuen Beantragung der Weiterbildungsbefugnis. Mögliche Fragen, die dabei auftauchen können, werden nachfolgend aufgegriffen.

Welche Voraussetzungen muss ein Allgemeinmediziner mitbringen, um eine Weiterbildungsbefugnis beantragen zu können?

Voraussetzung für eine Weiterbildungsbefugnis ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren in einer Hausarztpraxis niedergelassen sind – entweder selbstständig oder in Anstellung. Ist das der Fall, kann der Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis bei der zuständigen Landesärztekammer – für Niedergelassene in Bayern also bei der Bayerischen Landesärztekammer, gestellt werden.

Wo erhalte ich das entsprechende Antragsformular? Ist es als Download bei der BLÄK verfügbar?

Um den Antrag auf eine Weiterbildungsbefugnis zu erhalten, müssen Sie telefonisch Kontakt zum Referat Weiterbildungsbefugnis I der Bayerischen Landesärztekammer aufnehmen - die Telefonnummer ist die 089 4147-138 - und um Zusendung des Antrags bitten. Dabei wird die zuständige Sachbearbeiterin Sie gleich dazu beraten, was beim Ausfüllen des Antrags zu beachten ist. Diese telefonische Erstberatung erleichtert Ihnen das Ausfüllen des Antrags und hilft, Fehler bei der Antragsstellung zu vermeiden. Das ist auch der Grund dafür, dass Sie den Antrag persönlich telefonisch anfordern müssen und beispielsweise nicht gleich im Internet herunterladen können. Da es aktuell zwei gültige Fassungen der Weiterbildungsordnungen gibt, muss auf dem Antrag beispielsweise angekreuzt werden, nach welcher Fassung (oder Fassungen) die Weiterbildungsbefugnis beantragt wird.

Welche Angaben werden im Antrag gefordert?

Der Antrag beinhaltet im vorderen Teil einen Erhebungsbogen, in dem zunächst Angaben zu Ihrer Person und Ihren Kenntnissen abgefragt werden und ein kurzer, tabellarischer Lebenslauf einzufügen ist. Geben Sie nicht nur Ihre Facharztbezeichnung(en)und Zusatzqualifikationen an, sondern auch weitere spezielle Kenntnisse und Erfahrungen.
Dann werden Angaben zur Praxis und ihrer Ausstattung abgefragt und zur Praxisstruktur. Und es gehört ein Weiterbildungprogramm zu dem Antrag, das Sie erstellen müssen.

Ist das Ausfüllen des Erhebungsbogens nicht mit großem bürokratischen Aufwand verbunden?

Tatsächlich ist ein wenig Fleißarbeit nötig, bei der Sie aber von Ihre Medizinischen Fachangestellten (MFA) unterstützen lassen können. Die Angaben zur Praxis und ihrer Ausstattung kann beispielsweise die MFA übernehmen. Bei den Fragen zu den Leistungen der Praxis können Sie es sich leicht machen, indem Sie der Ärztekammer Einblick in Ihre Abrechnungsdaten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) erlauben. Dann brauchen Sie diesen Abschnitt nicht weiter zu bearbeiten bis auf Angaben aus den Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV): Die Anzahl der eingeschriebenen Patienten, ihre Altersstruktur und Behandlungen kann die Kammer nicht über die KV beziehen. Diese Daten müssen Sie oder Ihre MFA eintragen. Die Angaben erhalten Sie gut aufgeschlüsselt von der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG), so dass dies kein Problem darstellen sollte.

Wie gehe ich vor, um ein Weiterbildungsprogramm zu konzipieren?

Das Weiterbildungsprogramm ist der Part des Antrag auf eine Weiterbildungsbefugnis, der allgemein für die größte Unsicherheit sorgt. Gerade Allgemeinmediziner sind mit einem besonders abwechslungsreichen und inhaltlich wenig planbaren Arbeitsalltag konfrontiert – welcher Hausarzt weiß schon, welche Notfälle, Hausbesuchsanfragen und Akuterkrankungen ihn am nächsten Tag erwarten? Und wie soll man da ein Weiterbildungsprogramm konzipieren? Aber keine Angst, um solche Detailfragen geht es nicht, sondern um die Struktur der Weiterbildung, die ein angehender Allgemeinmediziner in Ihrer Praxis erwarten darf. Im Vordergrund steht, die Ärztin oder den Arzt in Weiterbildung erst einmal gründlich einzuarbeiten, sie/ihn über leichtere Aufgaben wie einfache Beratungsanlässe unter Supervision an zunehmend komplexere Aufgaben und selbstständiges Arbeiten quartalsweise Schritt für Schritt heranzuführen.

Gibt es Beispiele für ein hausärztliches Weiterbildungsprogramm, an denen man sich orientieren kann?

Ein sehr detailliertes Beispiel für die Konzeption eines Weiterbildungsprogramms finden Sie auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) unter www.degam.de -> Sektion Weiterbildung -> Die Praxis als Lernort – Meilensteine. Sie sollten aber auf jeden Fall ein persönliches Weiterbildungsprogramm gestalten, denn dies hängt natürlich von den Gegebenheiten Ihrer Praxis ab.

Weiterbildungsbefugnisse können unterschiedlich weit gefasst sein. Wovon hängt es ab, über wie viele Monate eine Weiterbildungsbefugnis ausgestellt wird?

Die Befugnisdauer hängt von Faktoren wie der Praxisausstattung, Art und Umfang erbrachter Leistungen und Patientenzahl ab.

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung weiß ich noch nicht, ob ich eine Weiterbildungsbefugnis für 12, 18 oder 24 Monate erhalten werden. Das ist aber doch wichtig für die Erstellung des Weiterbildungsprogramms?

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie einen bestimmten, für den Weiterzubildenden geforderten Weiterbildungsinhalt nicht vermitteln können, besteht die Möglichkeit, eine Kooperation mit einem für diesen Inhalt befugten Weiterbilder einzugehen. Beantragen Sie also Ihre Weiterbildungsbefugnis für die von Ihnen gewünschte Dauer und richten Sie danach Ihr Weiterbildungsprogramm aus. Sollte Ihre Weiterbildungsbefugnis dann weniger Monate umfassen, müssten Sie Ihr Weiterbildungsprogramm entsprechend anpassen. Ohnehin hängt die Umsetzung des Weiterbildungsprogramms immer auch vom Kenntnisstand und den Fähigkeiten Ihres Weiterbildungsassistenten ab – ein Kollege oder eine Kollegin aus einem anderen Fachbereich mit Berufserfahrung, der/die nun die Weiterbildung Allgemeinmedizin anstrebt, bringt natürlich andere Voraussetzungen mit als ein frisch gebackener Medizinabsolvent.

Wohin schicke ich den fertig ausgefüllten Antrag?

Den fertig ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Nachweisen senden Sie zurück an die BLÄK zu Händen Ihres Sachbearbeiters beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin, bei dem/der Sie den Antrag angefordert haben und von dem/der Sie die telefonische Erstberatung erhalten haben.

Wichtig ist, dass Sie alle geforderten Angaben gemacht und die nötigen Nachweise beigefügt haben. Die letzte Seite Ihres Antrags auf eine Weiterbildungsbefugnis hilft Ihnen dabei, sie gleicht einer Checkliste und dient der eigenen Kontrolle.

Wie lange dauert es, bis der Antrag bearbeitet ist?

Die Entscheidung über die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis ist immer Sache des BLÄK-Vorstands. Wie lange es von der Beantragung bis zur Erteilung der Befugnis dauert, hängt daher vom Zeitpunkt Ihrer Antragstellung ab. Es kann bis zu drei Monaten dauern – sofern der korrekt und vollständig ausgefüllt war und er mit allen erforderlichen Nachweisen eingesendet wurde. Allerdings spielt auch die Dringlichkeit eine Rolle: Wer bereits nach alter WBO eine Befugnis hatte und einen Weiterzubildenden in der Praxis weitergebildet hat, der sich nun für die neue WBO entschieden hat, kann mit einer schnelleren Bearbeitung seines Antrags rechnen.

Bitte beachten Sie, dass fehlende Unterlagen oder Angaben in der Regel Verzögerungen zur Folge haben. Fragen Sie deshalb lieber gleich bei Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter(in) nach, wenn Sie beim Ausfüllen des Antrags auf Unklarheiten stoßen respektive sich unsicher sind.

Wie lange gilt die Weiterbildungsbefugnis? Muss sie in gewissen Zeitabständen neu beantragt werden?

Nein, die einmal erteilte Weiterbildungsbefugnis ist so lange gültig wie die WBO Allgemeinmedizin gilt, nach der Sie Ihre Weiterbildungsbefugnis erhalten haben. Allerdings können Sie auch nur Ärztinnen und Ärzte weiterbilden, die ihre Weiterbildung Allgemeinmedizin nach der WBO absolvieren, für die Sie eine Befugnis haben. Um also sowohl nach alter wie nach neuer Fassung der WBO weiterbilden zu dürfen, müssen Sie sowohl über eine Weiterbildungsbefugnis nach alter wie nach neuer Fassung der WBO verfügen und gegebenenfalls die Befugnis nach der „neuen WBO“ beantragen, auch wenn Sie bislang nach der „alten WBO“ als Weiterbilder tätig waren.

Kann ich auch für eine Filialpraxis eine Weiterbildungsbefugnis beantragen?

Sie können Ihre Filialpraxis in Ihre Weiterbildungsbefugnis mit einschließen, in dem Sie die Praxisadresse der Filiale mit im Antrag angeben. Voraussetzung ist allerdings, dass ständig ein weiterbildungsbefugter Arzt vor Ort ist.

Wie sieht es mit Gemeinschaftspraxen aus? Können dort auch mehrere Ärzte in Weiterbildung beschäftigt werden?

Prinzipiell gilt: Eine Praxis kann so viele Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung anstellen, wie weiterbildungsbefugte Ärzte vor Ort und von der Befugnis umfasst sind. Es muss also für jeden Arzt in Weiterbildung am Einsatzort ein weiterbildungsbefugter Allgemeinmediziner zur Verfügung stehen.

Auch in Teilzeit tätige Allgemeinmediziner können eine Weiterbildungsbefugnis erhalten, mit der dann eine Teilzeit-Weiterbildungsstelle besetzt werden kann. Wenn Sie also in Ihrer Praxis mit mehreren Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, für die eine Weiterbildungsbefugnis in Frage kommt – in Teil- oder Vollzeit -, sollten Sie gemeinsam den Antrag auf Weiterbildungsbefugnis stellen.

 

TIPP

Wer weiterbildet, sollte nicht nur über das dazu nötige Wissen verfügen, sondern auch in der Lage sein, dieses gut zu vermitteln.

Das im Herbst 2017 gegründete Kompetenzzentrum Weiterbildung Bayern, in dem sich auch der Bayerische Hausärzteverband engagiert, bietet zweitägige Train-Trainer-Seminare an, die genau diese Fähigkeiten sowie weitere nützliche Informationen zur Anstellung eines Weiterbildungsassistenten – zum Beispiel rechtliche Hintergründe – vermitteln.

Besuchen Sie eines dieser Seminare, bevor Sie mit Ihrer neuen Weiterbildungsbefugnis daran gehen, Ärzte in Weiterbildung anzustellen! Der Besuch lohnt sich übrigens auch für Weiterbildungsbefugte, die schon länger „im Geschäft“ sind. Informationen zu den Terminen und Anmeldeformulare finden Sie unter http://www.kompetenzzentrum-weiterbildung.de/

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