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Dr. Jakob Berger

Der März ist bundesweit der Aktionsmonat für die Darmkrebsvorsorge. Dabei steht vor allem die verstärkte Ansprache von Patientinnen und Patienten auf die Früherkennungsprogramme im Mittelpunkt. Teil des organisierten Darmkrebsscreening ist der iFOBT-Test. Doch der iFOBT-Test sollte richtig geplant sein, um Honorarverluste zu vermeiden.

In den HZV-Verträgen, in denen der iFOBT-Test Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung (GU) ist – AOK Bayern, BKK und SVLFG - , können die Gesundheitsuntersuchung (GU) und der iFOBT-Test als Einzelleistung nicht im jeweils selben Kalenderjahr abgerechnet werden. Das hat zur Folge, dass eine durchgeführte GU nicht vergütet wird, wenn Sie bereits in einem vorangegangenen Quartal desselben Kalenderjahrs beim gleichen Patienten einen iFOBT-Test vorgenommen haben. Ohne manuelle Korrektur wird dann nur der iFOBT-Test vergütet, nicht aber die GU.

GU und iFOBT-Test im gleichen Jahr? Ja, zusammen durchführen!

Sie können das Problem umgehen, indem Sie bei Patienten, die im gleichen Jahr Anspruch auf eine GU und einen präventiven iFOBT-Test haben, den iFOBT-Test immer zusammen mit der GU durchführen.
Weitere Informationen zum iFOBT-Test in der HZV mit einer Übersicht finden Sie im Blickpunkt HZV zu diesem Thema.

Die Beratung zur Darmkrebsvorsorge GOP 01740 ist in den HZV-Verträgen der AOK und BKK in der Zuschlagsziffer zu Gesundheitsuntersuchung 1790 inkludiert. In allen anderen Verträgen ist die Leistung in den Pauschalen enthalten und benötigt keine separate Abrechnung.
Weitere Informationen zu der Abrechnung finden Sie in unserem Abrechnungstool.

 

 

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