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Eva Greipel und Michael Haselbeck
Auf der Frühjahrstagung 2024 des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes verabschiedete
die Bundesdeliegiertenversammlung unter anderem Beschlüsse
zum Gesundheitsvbersorgungsstärkungsgesetz. Foto: HÄV/Marco Urban

Der enorme druck, unter dem viele Hausarztpraxen in Deutschland nach wie vor stehen, war ein zentrales Thema der Bundesdelegiertenversammlung im Rahmen der Frühjahrstagung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes vom 12. bis 13. April in Leipzig. Abhilfe könnte eine schnelle Umsetzung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bringen, waren sich die Delegierten einig. „Wir erwarten von allen Koalitionspartnern, dass sie kleinkarierte Streitigkeiten jetzt ad acta legen und gemeinsam dafür arbeiten, dieses Gesetz gut und zügig Umzusetzen“, brachte es die Bundesvorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth auf den Punkt.

„Es ist gut, dass es beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz jetzt vorwärtsgeht"

Während die Delegierten am vergangenen Freitag tagten, wurde der offizielle GVSG-Referentenentwurf öffentlich. „Es ist gut, dass es beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz jetzt vorwärtsgeht", kommentierte der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Dr. Markus Beier in einem Statement. Positiv sei, dass in dem neuen Referentenentwurf die für die Hausärztinnen und Hausärzte zentralen Themen wie die Entbudgetierung nach dem Modell MGV plus, die Anhebung der Bagatellgrenze bei Regressverfahren, die Stärkung der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung und die Vorhaltepauschale weiter Teil des Gesetzesentwurfs sind.

"Nach wie vor enthalten ist die geforderte Stärkung der Allgemeinmedizin, nicht aber der Aufbau von Parallelstrukturen“, zeigt sich auch Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, zumindest mit Blick auf dieses Gesetzgebungsverfahren vorsichtig erleichtert.

Gefahr für gewachsene Versorgungsstrukturen durch Pläne zur Krankenhausreform

Allerdings bereitet ihm ein weiteres Gesetzesvorhaben des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach Sorgen: „Die Pläne der Bundesregierung, im Zuge der sogenannten Krankenhausreform Regelungen zur Ermächtigung von Krankenhäusern für den hausärztlichen Bereich vorzusehen, lassen befürchten, dass dadurch gewachsene Versorgungsstrukturen in den Regionen zerstört werden. Auch die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, deren ambulante Zeit derzeit in den Praxen des hausärztlichen Versorgungsbereichs durchlaufen werden muss, wird stärker stationär ausgerichtet sein, wodurch sich auch die Nachwuchssituation im ambulanten hausärztlichen Bereich weiter verschärfen dürfte“, warnt Dr. Ritter.
Gleiche Qualitätskriterien für Zulassung von Krankenhäuser und Praxen gefordert

Und so zielte einer der vier Anträge, die die bayerischen Delegierten mit nach Leipzig gebracht hatten darauf ab, die größten Gefahren für die hausärztliche Versorgung in diesem Zusammenhang zu bannen. Die Bundesdelegiertenversammlung folgte dem Antrag und fordert den Gesetzgeber auf, an Krankenhäuser und „sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen“ für eine Zulassung zwingend die gleichen Qualitätskriterien anzulegen, wie sie auch für Praxen gelten. Eine Beschränkung des Versorgungsspektrums des Krankenhauses auf wirtschaftlich dienliche „ambulante Fälle“ lehnt die Bundesdelegiertenversammlung ab.

Welche weiteren Beschlüsse die Bundesdelegiertenversammlung in Leipzig gefasst hat, ist der Beschlussübersicht zu entnehmen, die der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in der Digitalen Pressemappe zur seiner Frühjahrstagung 2024 zusammengestellt hat.

Digitale Pressemappe Frühjahrstagung Hausärztinnen- und Hausärzteverband

 

 

 

 

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