Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 17.04.2026
Unter dem Titel „Die Pflicht der Krankenkassen zum Abschluss von HZV-Verträgen muss bleiben“ haben die Delegierten einen Leitantrag verabschiedet, in dem die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert werden, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als bereits existierendes und evaluiertes Primärarztsystem in Deutschland voranzutreiben.
Verhinderung eines 24/7 aufsuchenden KV-Dienst – Mit scharfer Kritik reagierten Bayerns Hausärztinnen und Hausärzte auch auf den aktuellen Referentenentwurf zur Notfallreform der Bundesregierung, der einen aufsuchenden KV-Dienst rund um die Uhr vorsieht. Daher fordern die Delegierten, sich gegen den aktuellen Referentenentwurf zur Notfallreform der Bundesregierung in Bezug auf den angedachten 24/7 aufsuchenden KV-Dienst auszusprechen.
Drei Beschlüsse zum Thema Digitalisierung
Digitale Ersteinschätzung nur im Rahmen der Notfallversorgung: Die Delegiertenversammlung des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes stimmte auch dafür, den Gesetzgeber aufzufordern, eine verpflichtende digitale Ersteinschätzung nur im Rahmen der Notfallversorgung, aber keinesfalls im Rahmen der Einführung eines verbindlichen hausärztlichen Primärversorgungssystems gesetzlich zu verankern.
Digitalisierung ausreichend finanzieren: Einig waren sich die Delegierten des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes auch darüber, dass der Gesetzgeber endlich die erforderlichen finanziellen Mittel für eine ausreichende Finanzierung der Digitalisierung in den hausärztlichen Praxen zur Verfügung stellen müsse.
Außerdem votierten die Delegierten des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes dafür, Politik und die Öffentlichkeit über das erhebliche Sparpotential durch die Abschaffung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu informieren.
Medizin im Supermarkt: In Bayern starten Supermärkte wie Kaufland, dm oder Lidl medizinische Angebote. Sie bieten Tests und Kurzberatungen und verkaufen rezeptfreie Medikamente. Auch dazu gab es in der Delegiertenversammlung ein klares Votum, sich gegen diese Entwicklung zu stellen.
Die Top Zwanzig in der Hausarztpraxis: Ferner verabschiedet wurde auch der Antrag, dass Hausärztinnen und Hausärzte die Top 20 Medikamente in der Hausarztpraxis bevorraten und vertreiben dürfen.
Stärkere Präsenz in sozialen Medien
Zwei weitere Beschlüsse widmeten sich der Stärkung der Präsenz sowohl des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes auf Bundesebene als auch des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes in Sozialen Medien.
Angenommen wurde darüber hinaus ein Antrag, wonach der Bayerische Hausärztinnen- und Hausarztverband sich für die Förderung von Einzelpraxen einsetzen soll.
Darüber hinaus fordern die Delegierten des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sowie in den gesetzlichen Krankenkassen auf, für die Stärkung der Hausärztlichen Praxen durch verbindliche und kostenadäquate Honoraranpassungen zu sorgen. Die hausärztliche Vergütung müsse „kurzfristig und spürbar an die realen Kostenentwicklungen in den Praxen angepasst“ werden, so die Begründung.
In weiteren Anträgen geht es um die Förderung der berufspolitischen Bildung im Verband sowie die Etablierung eines Ausschusses Anstellung im Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband.