Informationen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Für Selbstständige sind einige Aspekte rund um Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld anders geregelt als in der Anstellung. Wichtige Punkte zu finanziellen Fragen sowie zu Vertretungsregelungen und -möglichkeiten haben wir für Sie zusammengefasst. Wir möchten Ihnen Orientierung geben, damit Sie Ihre Praxis und Ihre Familienplanung selbstbewusst und gut informiert gestalten können.
Sie sind sich unsicher, ob sich eine Niederlassung mit Familie kombinieren lässt? Lesen Sie sich die „Mythen und Fakten zur Praxisgründung mit Kindern“ durch, Sie werden überrascht sein!
Allgemeines
Mutterschutzzeiten umfassen den Zeitraum 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. Bei Entbindung vor dem Entbindungstermin wird dieser trotzdem für das Ende der Mutterschutzzeit zugrunde gelegt. Das Mutterschutzgesetz gilt grundsätzlich nur für Arbeitnehmerinnen, nicht für Selbstständige. Daher gibt es keinen gesetzlichen Mutterschutz mit Lohnersatz für niedergelassene Ärztinnen. Selbstständige können jedoch über Krankenversicherung oder andere Leistungen finanziell abgesichert sein.
Voraussetzungen und Höhe der Leistungen (Beispiel: 8.000 € Monatsgewinn)
| Leistung | Voraussetzung | Höhe (Beispiel) | Dauer |
| Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung | freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch | ca. 4.068 €/Monat (Krankengeldniveau ≈ 70 % Einkommen, gedeckelt durch BBG) | 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt |
| Krankentagegeld (private Krankenversicherung) |
privater Tarif mit Krankengeld (z. B. 200 € Tagessatz) | 6.000 €/Monat | 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach Geburt |
| Mutterschaftsgeld Bundesamt für Soziale Sicherung | keine andere Mutterschaftsleistung (z. B. PKV ohne Krankentagegeld) | max. 210 € einmalig | einmalig |
Kosten ( geschätzt) der Absicherung (Beispiel: Gewinn 8.000 €/Monat)
| Absicherung | Monatliche Kosten (ca.) | Kommentar |
| GKV freiwillig mit Krankengeldanspruch | ca. 35 € / Monat (0,6% x BBG von monatlich 5.812,50€) | Beitrag erreicht Höchstbeitrag wegen BBG; unabhängig vom Gesundheitszustand; bei höherem Einkommen geringe Ersatzrate |
| Private Krankentagegeldversicherung (z.B. 200 €/Tag) | ca. 80–200 € / Monat (stark alters- und gesundheitsabhängig) | frei wählbare Leistung; bessere Ersatzrate; Gesundheitsprüfung (Leistungsausschlüsse, Zuschläge oder sogar Ablehnung der Versicherung möglich) |
Elternzeit
Eine formale Elternzeit gibt es für Selbstständige nicht, da sie keinen Arbeitgeber haben. Praktisch bedeutet das: Sie entscheiden selbst über Arbeitsumfang oder Praxispause.
Elterngeld
Selbstständige haben vollen Anspruch auf Elterngeld. Berechnungsgrundlage ist der steuerliche Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit im Bemessungszeitraum (letzter abgeschlossener Steuer-Veranlagungszeitraum vor Geburt). Bezüglich Höhe, Bezugsdauer und Varianten gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Arbeitnehmerinnen.
Besonderheit bei Selbstständigkeit: Wenn während des Elterngeldbezugs weitergearbeitet wird oder die Praxiseinnahmen die Kosten einer Vertretung übersteigen, wird der Gewinn auf das Elterngeld angerechnet. Es wird dann im Nachhinein der tatsächliche Einkommensverlust ermittelt und das Elterngeld auf 65 Prozent dieses Verlusts bis zum Maximalbetrag von 1.800 € monatlich festgelegt. Hierdurch können Nachzahlungen entstehen. Eine sinnvolle Strategie in der Praxis ist es, fällige Investitionen in den Bezugszeitraum zu legen und Privatrechnungen erst danach zu stellen.
Wechselwirkung Krankentagegeld und Elterngeld
Wenn eine Mutter während der Mutterschutzfrist Krankentagegeld der GKV oder einer privaten Versicherung erhält, werden die Leistungen miteinander verrechnet. Bei der privaten Versicherung wird das Elterngeld vollständig auf das Krankentagegeld angerechnet und ausgezahlt wird nur der Teil des Krankentagegelds, der über dem Elterngeld liegt. Bei der gesetzlichen Versicherung ist es umgekehrt. Die Monate gelten in beiden Fällen trotzdem als Elterngeldmonate (Basiselterngeld).
Beispiel:
|
Leistung |
Private Versicherung Betrag |
Gesetzliche Versicherung Betrag |
|
Krankentagegeld (Bsp. 200 €/Tag bzw. Maximalbetrag durch BBG) |
6.000 €/Monat | 4.068 €/Monat |
| Auszahlung Elterngeld | 1.800 €/Monat | 0 €/Monat |
| Auszahlung Krankentagegeld | 4.200 € | 4.068 € |
| Gesamte Zahlung | 6.000 € | 4.068 € |
Die Gesamteinnahme bleibt also praktisch auf Höhe des Krankentagegeldes.
Zentrale Quellen
- Mutterschaftsleistungen für Selbstständige
- Private Krankentagegeldversicherung
- Mutterschaftsgeld BAS
- Gesetzliches Krankengeld
- Berechnung des Elterngelds bei Selbstständigen
- Informationen zu Selbstständigkeit und Elterngeld
- Elterngeld für Selbstständige – Berechnung
- Elterngeld – Anrechnung anderer Leistungen (Übersicht)
- Mutterschaftsleistungen und Elterngeld
Wenn Sie für Ihre Praxis eine Vertretung suchen, finden Sie hier nützliche Links und Ideen für weitere Anlaufstellen.
- Stellenbörse des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes (Stellenangebot inserieren nur für Mitglieder)
- Stellenbörse der KV Bayerns (Vertretersuche erst nach Anmeldung mit Zugang „Meine KVB“)
- Inserat im Bayerischen Ärzteblatt
- Örtliche Qualitätszirkel, Stammtische, Messenger-Gruppen
- Regionale JADE-Gruppe
- Regionaler Weiterbildungsverbund (Übersicht KoStA)
- Ärztlicher Kreisverband
- Örtliche Agentur für Arbeit (hier sind gelegentlich ÄiW in Wartezeit auf die Facharztprüfung gemeldet)
Übersichten erstellt von Eva Greipel, Stand 06.04.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Beispielhaft wurde ein monatlicher Praxisgewinn (vor Steuern und Abgaben) von 8.000€ gewählt; die monatlichen Kosten für eine private Krankentagegeldversicherung können sich interindividuell stark unterscheiden.