Prinzipiell gilt: Eine Praxis kann so viele Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung anstellen, wie weiterbildungsbefugte Ärzte vor Ort und von der Befugnis umfasst sind. Es muss also für jeden Arzt in Weiterbildung am Einsatzort ein weiterbildungsbefugter Allgemeinmediziner zur Verfügung stehen.

Auch in Teilzeit tätige Allgemeinmediziner können eine Weiterbildungsbefugnis erhalten, mit der dann eine Teilzeit-Weiterbildungsstelle besetzt werden kann. Wenn Sie also in Ihrer Praxis mit mehreren Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, für die eine Weiterbildungsbefugnis in Frage kommt – in Teil- oder Vollzeit -, sollten Sie gemeinsam den Antrag auf Weiterbildungsbefugnis stellen.

Sie können Ihre Filialpraxis in Ihre Weiterbildungsbefugnis mit einschließen, in dem Sie die Praxisadresse der Filiale mit im Antrag angeben. Voraussetzung ist allerdings, dass ständig ein weiterbildungsbefugter Arzt vor Ort ist.

Nein, die einmal erteilte Weiterbildungsbefugnis ist so lange gültig wie die WBO Allgemeinmedizin gilt, nach der Sie Ihre Weiterbildungsbefugnis erhalten haben. Allerdings können Sie auch nur Ärztinnen und Ärzte weiterbilden, die ihre Weiterbildung Allgemeinmedizin nach der WBO absolvieren, für die Sie eine Befugnis haben. Um also sowohl nach alter wie nach neuer Fassung der WBO weiterbilden zu dürfen, müssen Sie sowohl über eine Weiterbildungsbefugnis nach alter wie nach neuer Fassung der WBO verfügen und gegebenenfalls die Befugnis nach der „neuen WBO“ beantragen, auch wenn Sie bislang nach der „alten WBO“ als Weiterbilder tätig waren.

Die Entscheidung über die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis ist immer Sache des BLÄK-Vorstands. Wie lange es von der Beantragung bis zur Erteilung der Befugnis dauert, hängt daher vom Zeitpunkt Ihrer Antragstellung ab. Es kann bis zu drei Monaten dauern – sofern der korrekt und vollständig ausgefüllt war und er mit allen erforderlichen Nachweisen eingesendet wurde. Allerdings spielt auch die Dringlichkeit eine Rolle: Wer bereits nach alter WBO eine Befugnis hatte und einen Weiterzubildenden in der Praxis weitergebildet hat, der sich nun für die neue WBO entschieden hat, kann mit einer schnelleren Bearbeitung seines Antrags rechnen.

Bitte beachten Sie, dass fehlende Unterlagen oder Angaben in der Regel Verzögerungen zur Folge haben. Fragen Sie deshalb lieber gleich bei Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter(in) nach, wenn Sie beim Ausfüllen des Antrags auf Unklarheiten stoßen respektive sich unsicher sind.

Den fertig ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Nachweisen senden Sie zurück an die BLÄK zu Händen Ihres Sachbearbeiters beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin, bei dem/der Sie den Antrag angefordert haben und von dem/der Sie die telefonische Erstberatung erhalten haben.

Wichtig ist, dass Sie alle geforderten Angaben gemacht und die nötigen Nachweise beigefügt haben. Die letzte Seite Ihres Antrags auf eine Weiterbildungsbefugnis hilft Ihnen dabei, sie gleicht einer Checkliste und dient der eigenen Kontrolle.

Themen in HOME ÜBER UNS SERVICE AKTUELL HZV FORTBILDUNG NACHWUCHS STIFTUNG :

Login Mitgliederbereich:

Login Mitgliederbereich

Suche: