Wenn Sie Ihre Patientinnen und Patienten in die HZV einschreiben möchten, benötigen Sie zwei Dokumente: Die „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ (für die AOK Bayern „Teilnahme- und Datenschutzerklärung“) und den HZV-Einschreibebeleg.

Um Sie bei der Einschreibung Ihrer HZV-Patientinnen und -Patienten zu unterstützen, haben wir Leitfäden erstellt, die den Prozess der Patienteneinschreibung Schritt für Schritt darstellen. Unterschieden werden muss zwischen der Einschreibung der AOK-Versicherten und der Einschreibung der Versicherten aller anderen Kassen. Die jeweiligen Anleitungen finden Sie hier.

Stand: 23.11.2022

In 5 Schritten zur korrekten Neueinschreibung:

  1. Einschreibeberechtigt sind alle Versicherten unabhängig von ihrem Alter, die noch nicht in den HZV-Vertrag AOK Bayern eingeschrieben sind.

  2. Die/der Versicherte der AOK Bayern möchte die Teilnahme an der HZV bei Ihnen als ihrer Hausärztin/ihrem Hausarzt erklären. Sie informieren die Versicherte/den Versicherten über die HZV, händigen ihr/ihm die Teilnahme- und Datenschutzerklärung aus mit der Bitte, diese sorgfältig durchzulesen.

  3. Nachdem die Patientin/der Patient die Unterlagen sorgfältig durchgelesen hat, bitten Sie um Unterschrift der Teilnahme- und Datenschutzerklärung und legen ihr/ihm zudem den vollständig bedruckten und mit Arztstempel versehenen HZV-Beleg (99773) zur Unterschrift vor.

  4. Im Anschluss kopieren Sie bitte die Teilnahme- und Datenschutzerklärung und händigen der Patientin/dem Patienten die Kopie aus. Das Original verbleibt in Ihren Akten und muss mindestens zehn Jahre in Ihrer Praxis aufbewahrt werden.

  5. Den HZV-Beleg senden Sie bitte an das Service-Center Post der AOK Bayern. Die HZV-Belege werden dort zentral sortiert, gescannt und validiert:

    AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
    Service-Center Post
    HZV
    Postfach 2013
    92218 Amberg

WICHTIG: Bitte senden Sie ausschließlich die ausgefüllten Original-Belege an die AOK Bayern. Kopien oder Faxe werden nicht verarbeitet.

Liegen alle Teilnahmevoraussetzungen vor, wird die HZV-Teilnahme der Patientin/des Patienten bestätigt. Die Neuteilnahme von Versicherten und den jeweiligen Beginn der Teilnahme können Sie weiterhin den Informationsbriefen Patiententeilnahmestatus entnehmen.

Stand: 24.08.2023

Die HZV-Einschreibebelege können je HZV-Vertrag direkt im Arztportal angefordert werden.

Die jeweilige „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ – (für die AOK Bayern „Teilnahme- und Datenschutzerklärung“) finden Sie für jeden Vertrag in unseren HZV-Vertragsunterlagen unter "Teilnahmeerklärung Versicherte". Zudem können Sie diese bei der Patienteneinschreibung direkt aus der Praxissoftware ausdrucken und zusätzlich mit den Patientendaten bedrucken lassen.

Stand: 23.11.2022

 

 

Die HZV-Belege für Versicherte der BKK, Bosch BKK, Ersatzkassen, TK, IKKclassic, SVLFG/LKK senden Sie an:

HÄVG Rechenzentrum GmbH
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln

Die HZV-Belege zur Neueinschreibung von Versicherten der AOK Bayern senden Sie bitte regelmäßig an das Service-Center Post der AOK Bayern. Die HZV-Belege werden dort zent-ral sortiert, gescannt und validiert:

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Service-Center Post
HZV
Postfach 2013
92218 Amberg

Stand: 23.11.2022

Bitte senden Sie die Patienteneinschreibebelege möglichst regelmäßig an die jeweils verarbeitende Stelle, um eine flüssige Verarbeitung vor Ort zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle eingereichten Patienteneinschreibebelege fristgerecht verarbeitet werden können.

Stand: 23.11.2022

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