Im Rahmen der Teilnahme an den HZV-Verträgen kommt es leider immer wieder zu rückwirkenden Abrechnungskorrekturen aufgrund von fehlerhaften Abrechnungen von Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für Patienten, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen.

Um diese rückwirkenden Abrechnungskorrekturen für Sie zu reduzieren, führt die KVB zusammen mit den Krankenkassen/-verbänden in Bayern und in Abstimmung mit dem Bayerischen Hausärzteverband ab Quartal 3/2019 die HZV-Regelwerksprüfung ein.

Gemäß den Bestimmungen der HZV-Verträge dürfen alle Leistungen, die Bestandteil der HZV-Ziffernkränze (Anhang 1 zur Anlage 3 der HZV-Verträge) sind, nicht gegenüber der KVB abgerechnet werden, da dies zu Doppel- oder Fehlabrechnungen führt:

  • Bei „Fehlabrechnungen“ handelt es sich um Leistungen der HZV-Verträge, die fälschlicherweise über die KVB abgerechnet wurden, obwohl diese Bestandteil des Ziffernkranzes des HZV-Vertrages sind.
  • Bei „Doppelabrechnungen“ handelt es sich um Leistungen der HZV-Verträge, die für einen Patienten innerhalb eines Quartales gleichzeitig sowohl im Rahmen der HZV als auch über die KVB abgerechnet wurden.

Sowohl Doppel- als auch Fehlabrechnungen können als „Nicht vertragskonforme Inanspruchnahme“ (NVI) zu einem Schaden der Krankenkasse führen. Sollte der Krankenkasse ein Schaden entstehen, so ist der Hausarzt laut den HZV-Verträgen verpflichtet, der Krankenkasse den durch fehlerhafte Abrechnung entstandenen Schaden zu ersetzen. Durch die HZV-Regelwerksprüfung sollen die rückwirkenden Abrechnungskorrekturen und zusätzlichen Kosten aus Doppel- und Fehlabrechnungen künftig deutlich reduziert werden. Für Sie als Vertragsteilnehmer wird spätes Nacharbeiten und Prüfen von Korrekturanforderungen enorm reduziert, es entstehen zeitnahe Korrekturmöglichkeiten für unbeabsichtigte Fehlabrechnungen.

Im Rahmen der HZV-Regelwerksprüfung prüft die KVB daher ab dem Quartal 3/2019 bei der KV-Quartalsabrechnung, ob Leistungen für HZV-Versicherte, die Bestandteil der HZV-Ziffernkränze sind, fälschlicherweise über die KVB abgerechnet wurden. Diese Leistungen werden von der KV-Abrechnung gestrichen und in der Richtigstellungsmitteilung des Honorarbescheids Ihnen gegenüber als abgelehnt ausgewiesen.

Informationsfax zur Einführung der Regelwerksprüfung vom 25.06.2019.

Die KVB und der Bayerische Hausärzteverband haben gemeinsam FAQ entworfen, aus welchen Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zur Umsetzung der HZV-Regelwerksprüfung entnehmen können.

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Das Arztportal ist eine webbasierte Plattform nur für Mitglieder der Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes und HZV-Teilnehmer/-Innen, in dem Sie derzeit neben Ihrem Status zu HZV-Vertragsteilnahmen auch die Möglichkeit haben, Ihre Zusatzqualifikation aus den HZV-Verträgen einzusehen und zu ändern.

Folgende Funktionen hat das Arztportal für Sie:

  • Sie können besuchte Fortbildungen einsehen, die von der HSW GmbH oder dem IhF als Veranstalter durchgeführt wurden.
  • Sie können externe Fortbildungen eintragen und damit im Arztportal somit alle besuchten Fortbildungen einsehen.
  • Sie erhalten eine Übersicht, an welchen HZV-Verträgen Sie teilnehmen und welche Zusatzqualifikationen Sie über das Rechenzentrum im Zusammenhang mit Ihrer HZV-Teilnahme an uns gemeldet haben.
  • Neu: Sie können die arriba-Module kostenfrei downloaden, die Sie für die Abrechnung einiger Leistungen in den HZV-Verträgen benötigen. Die Lizenzkosten dafür trägt der Hausärzteverband.
  • Sie erhalten über die Funktion eStatistik eine übersichtliche Auswertung zu vertragsspezifischen und vertragsübergreifenden Kennzahlen in elektronischer Form - individuell und jedes Quartal neu.
  • Sie können Ihre persönlichen Arztdaten wie Adressdaten, Bankverbindung und Zusatzqualifikationen ändern.
  • Sie haben die Möglichkeit, die Funktion Online Service mit der Bereitstellung vertraulicher Dokumente zu nutzen.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, sich zu unseren Fortbildungen online anzumelden. Damit können die gewünschten Fortbildungen künftig noch einfacher, schneller und unbürokratischer als bisher gebucht werden. Bei einer Buchung über das Arztportal erscheint die Fortbildung nach der Teilnahme automatisch in der arztindividuellen Fortbildungsübersicht einer jeden Hausärztin / eines jeden Hausarztes.

Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie automatisch per Post von der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft HÄVG AG. Nachdem Sie sich mit Ihrer ID der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG-ID) und Ihrem persönlichen Passwort angemeldet haben, können Sie Dokumente nach Vertrag und Quartal sortieren.

Bereitstellung vertraulicher Dokumente im Online Service des Arztportals

Neben der Downloadfunktion für Ihre HZV-Dokumente steht Ihnen auch die Importfunktion von Patiententeilnahmeinformationen im Arztportal zur Verfügung.

Über das Arztportal können Sie und Ihr Praxispersonal Ihre vertraulichen HZV-Dokumente, etwa die Informationsbriefe Patiententeilnahmestatus (e-Infobrief) und Abrechnungsnachweise (e-Abrechnungsnachweis), online sicher im PDF-Format zu den jeweiligen HZV-Verträgen abrufen. Das sogenannte mTan-Verfahrenstellt sicher, dass nur Sie Ihre vertraulichenDokumente einsehen können.Welche Vorteile bietet Ihnen der Online-Service? Schnellere Informationen: Sie erhaltenIhre Dokumente drei bis vier Tage früherals bisher per Post. Dazu werden Sie per E-Mail direkt über die Bereitstellung neuer Dokumente informiert. Mehr Flexibilität: Ihre Dokumente stehen rund um die Uhr zum Abruf bereit. Sie können sie nach dem Download bequem auf Ihrem Rechner ablegen und archivieren. Zusätzlich werden alle Dokumente für 24 Monate im Arztportal vorgehalten.

Zeit sparen mit der Funktion „Patiententeilnehmerverzeichnis (PTV)“

Mit der Funktion „Patiententeilnehmerverzeichnis (PTV)“ in Ihrer Praxissoftware können Sie die Patiententeilnahmeinformationen aus den e-Infobriefen automatisch in Ihre Praxissoftware importieren, sodass das fehleranfällige und zeitintensive manuelle Bearbeiten entfällt. Wie funktioniert der Import der Patiententeilnahmeinformationen?

  • 1. Nutzen Sie bereits jetzt den Online- Service im Arztportal?
    Dann erhalten Sie wie gewohnt eine E-Mail, dass ab sofort der e-Infobrief für einen entsprechenden HZV-Vertrag im Arztportal zum Download bereitsteht. Diesen laden Sie anschließend als PDF-Dokument herunter. Sollten Sie noch nicht zum Online Abruf im Arztportal angemeldet sein, finden Sie auf der Startseite des Arztportals eine genaue Anleitung zur Registrierung und Nutzung des Online-Abrufs. Merke: Wenn Sie das „PTV“ nutzen möchten, müssen Sie im Arztportal den Online-Abruf aktiv nutzen: Erst wenn Sie Ihre vertraulichen Dokumente, etwa den e-Infobrief und den e-Abrechnungsnachweis, online im Arztportal abrufen, steht Ihnen die neue Software-Funktion zur Verfügung.
  • 2. Ab sofort finden Sie auf jedem e-Infobrief im Kopf einen achtstelligen „ICode“.
    Der ICode gilt für alle e-Infobriefe eines Quartals. Um den ICode in Ihrer Praxissoftware einzugeben, öffnen Sie nun die Funktion „PTV“ in Ihrer Praxissoftware.
  • 3. Danach können Sie das PTV für einen HZV-Vertrag in Ihrer Praxissoftware wählen...
    und den Import starten. Ihre Praxissoftware übernimmt das zeitaufwändige Aktualiseren der Patiententeilnahmeinformationen für Sie.
  • 4. Nachdem die Patiententeilnahmeinformationen aktualisiert wurden,
    gibt ein Importprotokoll Auskunft über die vorgenommenen Änderungen. Sie werden dabei ggf. auch auf Patienten hingewiesen, bei denen (z.B. durch fehlerhaftes Übertragen von Patiententeilnahmeinformationen in der Vergangenheit) manueller mÄnderungsbedarf besteht.

Weitere Informationen zur Registrierung und Nutzung des Online-Abrufs sowie zum Import der Patiententeilnahmeinformationen finden Sie auf der Startseite des Arztportals.

Patienten Teilnehmerverzeichnis

Schnelle und sichere Übernahme von Teilnahme Informationen Ihrer HZV Patienten

Mit dem Patienten Teilnehmerverzeichnis können Sie die Patiententeilnahme-Informationen automatisiert in Ihrer Praxis Software aktualisieren bzw importieren - ohne zeitaufwendiges und fehleranfälliges manuelles Bearbeiten. Voraussetzung für die Nutzung dieser neuen Softwarefunktion ist eine aktive Nutzung des Online-Services im Arztportal (www.arztportal.net), d.h.  erst wenn Sie Ihre vertraulichen Dokumente, wie den e-Infobrief und den e-Abrechnungsnachweis online im Arztportal abrufen, können Sie die neue Software Funktion nutzen. Unter www.arztportal.net finden Sie einen Handlungsleitfaden zum Patienten Teilnehmerverzeichnis, der Sie ausführlich durch alle notwendigen Schritte leitet.

Daneben besteht die Möglichkeit, ein oder mehrere Dokumente gleichzeitig auszuwählen. Um sie auf sicherem Weg herunterladen zu können, wird das aus dem Online-Banking bekannte mTan- Verfahren angewandt. Dabei wird dem Nutzer nach dem Anfordern der Dokumente eine sechsstellige Ziffer auf sein Mobiltelefon geschickt, die er dann unmittelbar danach im Arztportal eingeben muss. Einige Sekunden später liegen ihm die gewünschten Dokumente auf dem eigenen Rechner vor.

Das e-Postfach

Damit sind Sie immer auf dem neuesten Stand: Als Teilnehmer an den Hausarztverträgen (HZV) erhalten Sie alle aktuellen Informationen und wichtigen Neuerungen rund um die HZV-Verträge. Ebenso werden für die Mitglieder des Hausärzteverbandes alle Informationen automatisch sofort zur Verfügung gestellt. So haben Sie einen einfachen und schnellen Überblick über alle Briefe, Faxe oder E-Mails- übersichtlich in Ihrem ePostfach geordnet nach Kategorie von verschiedenen Absendern. Sie erhalten alle für Hausärztinnen und Hausärzte relevanten Informationen thematisch gebündelt zu den folgenden Rubriken: Landesverband, Bundespolitik, Vertrag, Fortbildung, Angebote, Sonstiges

Wie Sie sich für den Online Service registrieren können erfahren Sie hier:

Die eStatistik

Bei diesem neuen Feature handelt es sich um eine übersichtliche Auswertung zu vertragsspezifischen und vertragsübergreifenden Kennzahlen in elektronischer Form. Damit können Sie beispielsweise Honorarsummen und Behandlungsfallwerte Ihrer HZV-Verträge auf einen Blick einsehen. Diese neue Statistik wird für Ärztinnen und Ärzte, die an den HZV-Verträgen teilnehmen, jedes Abrechnungsquartal individuell erstellt und ist im Bereich der vertraulichen Dokumente im Arztportal zum Download als PDF zu finden. 

Eine Übersicht zu der neuen Funktion bietet Ihnen das Info-Schreiben der HÄVG dazu:

arriba

Für alle HZV-Teilnehmer steht seit Februar 2020 die arriba-Software kostenfrei als Download über das Arztportal zur Verfügung. Die kostenfreie arriba-Lizenz gilt bis mindestens zum 31.12.2023. Vor Erbringung und Abrechnung der entsprechenden Leistungen ist eine kurze Einstiegsschulung zu absolvieren. Diese ist ebenfalls für Sie im Arztportal hinterlegt.
Mit der Aufnahme des Moduls„Shared-Decision-Making“ ist die partizipative Entscheidungsfindung unter Einsatz der arriba-Software jetzt in den HZV-Verträgen mit der Techniker Krankenkasse, den Ersatzkassen und der BKK abgebildet. Genutzt werden können ab sofort die arriba-Module kardiovaskuläre Prävention, Antikoagulation bei Vorhofflimmern und Depression. In der ersten Ausbaustufe können Beratungen mit dem arriba-Modul Depression abgerechnet werden.
Nähere Informationen zu arriba finden Sie hier:

Stichtage Abgabe Abrechnung

Bitte reichen Sie Ihre Quartalsabrechnungen wie folgt ein:

1. Quartal 10.04.
2. Quartal 10.07.
3. Quartal 10.10.
4. Quartal 10.01.

 Eine Verlängerung der Einreichfristen ist nicht möglich.

Mit der Online-Abrechnung mittels HZV Online Key steht Ihnen ein schneller, effizienter und sicherer Weg zur Abrechnung der HzV-Verträge zur Verfügung. Weitere Informationen zum HZV Online Key finden Sie hier.

Abrechnung von HZV-Leistungen nachreichen

Sie können HZV-Leistungen für HZV-Patienten, die irrtümlich über die KVB abgerechnet oder vergessen wurden, auch noch nach dem Leistungsquartal mit einer der nächsten HZV-Quartalsabrechnungen nachreichen. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie den kompletten Fall noch einmal einreichen oder nur die jeweils vergessene Leistung.

Je nach Vertrag gelten für das Nachreichen der HZV-Leistungen unterschiedliche Nachreichfristen (NF) zwischen 3 und 5 Quartalen:

Nachreichen HZV Abrechnung Schaubild

Bei allen Fragen zu Ihrer Abrechnung können Sie den Kundenservice der HÄVG unter der Tel.: 02203 5756 1111, per Fax 02203 5756 1110 oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren.‍

Monatliche Abschlagszahlungen

Je eingeschriebenem Patient erhalten Sie eine monatliche Abschlagszahlung. Die Anzahl der eingeschriebenen Patienten und somit die Höhe der Abschlagszahlungen sind den Informationsbriefen Patiententeilnahmestatus zu entnehmen.

Die Auszahlung erfolgt jeweils bis spätestens bis zum 15. eines Monats beginnend mit dem 2. Monat eines Quartals.

Beispiel: Abschlagszahlungen für das 1. Quartal werden spätestens am 15. Februar, 15. März und 15. April ausgezahlt.

Auszahlungstermine der Schlusszahlung

Die Schlusszahlungen der einzelnen Quartale erfolgen generell zum Ende des jeweiligen Folgequartals.

Beispiel: Die Auszahlung der Schlusszahlungen für das 1.Quartal erfolgt voraussichtlich bis Ende Juni.


Schlusszahlungstermine 2023

Quartal I/2023

AOK

BKK

EK

TK

SVLFG

IKK classic

             
Schlusszahlung  01.06.2023  28.06.2023  26.05.2023  13.06.2023  25.05.2023  22.05.2023
             

Quartal II/2023

AOK

BKK

EK

TK

SVLFG

IKK classic

             
Schlusszahlung  06.09.2023  20.09.2023  30.08.2023  12.09.2023  22.08.2023  11.08.2023
             

Quartal III/2023

AOK

BKK

EK

TK

SVLFG

IKK classic

             
Schlusszahlung  08.12.2023  20.12.2023  30.11.2023  07.12.2023  20.11.2023  08.11.2023
             

Quartal IV/2023

AOK

BKK

EK

TK

SVLFG

IKK classic

             
Schlusszahlung  08.03.2024       21.03.2024    06.03.2024  08.03.2024  19.02.2024   19.02.2024
             
 

Schlusszahlungstermine 2024

Quartal I/2024     

AOK                  

BKK                

EK                 

TK            

 SVLFG     

   IKK classic

   
Schlusszahlung            
             

Quartal II/2024

AOK

BKK

EK

TK

SVLFG

IKK classic

   
Schlusszahlung            
             

Quartal III/2024

AOK

BKK

EK

TK

SVLFG

IKK classic

   
Schlusszahlung            
             

Quartal IV/2024

AOK

BKK

EK

TK

SVLFG

IKK classic

   
 Schlusszahlung            

Gegenüberstellung der HZV-Vertragsmodelle

Gültig ab Quartal 2/2024

Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über die Vergütungsstruktur der bayerischen Hausarztverträge. Vorrangig finden Sie die geltenden Honorarbeträge, aber keine detaillierten Abrechnungsregeln oder –ausschlüsse. Diese finden sie abschließend in der jeweiligen Honoraranlage des Hausarztvertrages.

Erfassungsziffernneu

 

 

Übersicht der HZV-Erfassungsziffern

Gültig ab Quartal 2/2024

Für die korrekte und vollständige Erfassung Ihrer erbrachten HZV-Leistungen finden Sie eine Auflistung aller gültigen HZV-Erfassungsziffern. Bitte beachten Sie, wenn keine HZV-Erfassungsziffer vorgegeben ist: Nicht bei allen HZV-Leistungen müssen Sie eine Erfassung in Ihrer HZV-Abrechnung vornehmen. Sie erkennen dies daran, dass keine HZV-Erfassungsziffer vergeben ist.

Erfassungsziffern 22 

Gesamtübersicht der HZV-Abrechnungspositionen aller Verträge

Gültig ab Quartal 2/2024

Sie möchten wissen, wie eine bestimmte EBM-Ziffer im Rahmen der Hausarztverträge abzurechnen ist? Auf der folgenden Seite finden Sie die gültigen Ziffernkränze der Hausarztverträge gegenüberstellt. Sie können die betreffende EBM-Ziffer in der Übersicht suchen. Wird Ihnen diese EBM-Ziffer nicht angezeigt, ist diese kein Bestandteil der Hausarztverträge (Abrechnung über KV Bayern). Ist diese EBM-Ziffer in der Übersicht enthalten, ist die Abrechnungsfähigkeiten der EBM-Ziffer je Hausarztvertrag ersichtlich.

HZV Ziffernkranz Q1 2022

Download: HZV-Ziffernkränze gültig ab 01.04.2024

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