Gesundheitsuntersuchung -Abrechnungsübersichten  HZV-Ziffern 01732/GU

Leistung** AOK BY BKK  Bosch BKK EK  IKK classic  SVLFG/LKK TK / BAHN-BKK
 Altersbegrenzung  ab 35 Jahren  ab 35 Jahren  ab 35 Jahren  ab 35 Jahren  ab 35 Jahren  ab 35 Jahren  ab 35 Jahren
 Abrechnungsregel  1x alle 2
Kalenderjahre*
 1x alle 2
Kalenderjahre*
 1x alle 2
Kalenderjahre*
 1x alle 2
Kalenderjahre*
 1x alle 2
Kalenderjahre*
 1x pro
Kalenderjahr*
 1x alle 2
Kalenderjahre*
 Einmalige GU bei Patienten im Alter
zwischen 18 und 34 Jahren
 -  -  -  -  01732B -
 Anamnese x x x x x x x
 Medikamentenanamnese einschl. evtl. Neudokumentation x x - x - x x
 Ggf. mit Hinweis auf TK Arzneimittel-
konto „Versicherteninfo Arzneimittel“
 - -  -  - - -  x
 Prüfung auf Medikationsumstellung  x x - x - x  x
Impfstatus (Überprüfung und Impfung)GU-Leistungen x x x x x x x
Ganzkörperstatus x x x x x x x
Laboruntersuchung (Risikoermittlung Diabetes, KHK, Nierenerkrankungen) x x x x x x x
Urinuntersuchung mittels Streifentest x x x x x x x
iFOB-Test (ab 50 Jahre) x x - - - x x
Besprechung der Ergebnisse x x x x x x x
Eintrag der Leistung ins Bonusheft x x - - - - -
Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms

1790

1790

x x x x x
Erhebung des individuellen Risikos für KHK mit geeignetem Risiko  Score, z. B. arriba, Procam, Erhebung des Knöchel-Arm-Index (Ankle-Brachial-Index)
- x - x x
Erhebung des individuellen Risikos für Osteoporose - - - - x
Erhebung des individuellen Risikos für (familiären) Darmkrebs (Fragebogen) - - - - x
Beratung zur Inanspruchnahme Darmkrebsvorsorge x - x x x

Stand: Quartal 4/2023

*Bitte beachten Sie die Formulierung Kalenderjahr. Beispiel: Ein AOK HZV Patient erhielt am 14.07.2021 eine Gesundheitsuntersuchung. Die nächste Gesundheitsuntersuchung ist für denselben AOK HZV Patienten frühestens am 01.01.2023 wieder möglich. Tritt ein Patient neu der HZV bei, gelten für ihn fortan die oben genannten Abrechnungsregeln.

** Bitte beachten Sie, dass die Einträge in der Spalte „Leistung“ eine gekürzte Formulierung der jeweiligen Leistung darstellen. Die vollständige Leistungsbeschreibung können Sie der Anlage 3 des jeweiligen HZV-Vertrags entnehmen. Diese finden Sie auf unserer Webseite unter www.hausaerzte-bayern.de in der Rubrik HZV/ Ihre Teilnahme/ Vertragsunterlagen.

Palliativleistungen Q1.2021

Abrechnung Geriatrieleistungen

Geriatrie 01.07.2016

Der hausärztlich geriatrische Betreuungskomplex

hausaerztlich geriatrischer betreuungskomplex

Das hausärztliche-geriatrische Basisassessment im EBM

Hausärztlich geriatrisches Basisassessment HzV vs. EBM

** HzV-Vertrag AOK Bayern S15 - Modul "Geriatrie"

Die unten stehenden Diagnosen heben die Altersbegrenzungen für die Abrechnung der Leistungen "Hausärztliche geriatrisches Basisassessment (HzV-Ziffer 03360)" und "Hausärztlich geriatrische Betreuung (HzV-Ziffer 03362)" auf.

Auszug aus ICD-10-GM Version 2023

ICD-10 Diagnose
F00 Demenz bei Alzheimer-Krankheit
.0 Demenz mit frühem Beginn (Typ 2)
.1 Demenz mit spätem Beginn (Typ 1)
.2 Demenz atypische oder gemischte Form
  .9 Demenz nicht näher bezeichnet (gültig für 03360)
F01 Vaskuläre Demenz
.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn
.1 Multiinfarkt-Demenz
.2 Subkortikale vaskuläre Demenz
.3 Gemischte kortikale und subkortikale vaskuläre Demenz
.8 Sonstige vaskuläre Demenz
  .9 Vaskuläre Demenz, nicht näher bezeichnet (gültig für 03360)
F02 Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
.0 Demenz bei Pick-Krankheit
.1 Demenz bei Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
.2 Demenz bei Chorea Huntington
.3 Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom
.4 Demenz bei HIV-Krankheit
.8 Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheitsbildern
F04 Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt
F05 Delir, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt
.0 Delir ohne Demenz
.1 Delir bei Demenz
.8 Sonstige Formen des Delirs
F06 Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
.0 Organische Halluzinose
.1 Organische katatone Störung
.2 Organische wahnhafte Störung
.3 Organische affektive Störung
.4 Organische Angststörung
.5 Organische dissoziative Störung
.6 Organische emotional labile [asthenische] Störung
.7 Leichte kognitive Störung
.8 Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
F07 Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns
.0 Organische Persönlichkeitsstörung
.1 Postenzephalitisches Syndrom
.2 Organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma
.8 Sonstige organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns
F10 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol
.0 Akute Intoxikation
.1 Schädlicher Gebrauch
.2 Abhängigkeitssyndrom
.3 Entzugssyndrom
.4 Entzugssyndrom mit Delir
.5 Psychotische Störung
.6 Amnestisches Syndrom
.7 Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung
.8 Sonstige psychische und Verhaltensstörung
F20 Schizophrenie
.0 Paranoide Schizophrenie
.1 Hebephrene Schizophrenie2022 10 19 Aok Modul Geriatrie
.2 Katatone Schizophrenie
.3 Undifferenzierte Schizophrenie
.4 Postschizophrene Depression
.5 Psychotische Störung
.6 Schizophrenia simplex
.8 Sonstige Schizophrenie
F21 Schizotype Störung
F22 Anhaltende wahnhafte Störungen
.0 Wahnhafte Störung
.8 Sonstige anhaltende wahnhafte Störungen
F23 Akute vorübergehende psychotische Störungen
.0 Akute polymorphe psychotische Störung ohne Symptome einer Schizophrenie
.1 Akute polymorphe psychotische Störung mit Symptomen einer Schizophrenie
.2 Akute schizophrene psychotische Störung
.3 Sonstige akute vorwiegend wahnhafte psychotische Störungen
.8 Sonstige akute vorübergehende psychotische Störungen
F24 Induzierte wahnhafte Störung
F25 Schizoaffektive Störungen
.0 Schizoaffektive Störung, gegenwärtig manisch
.1 Schizoaffektive Störung, gegenwärtig depressiv
.2 Gemischte schizoaffektive Störung
.8 Sonstige schizoaffektive Störungen
G20

Primäres Parkinson-Syndrom (fünfte Stelle  

=0: Ohne Wirkungsfluktuation
=1: Mit Wirkungsfluktuation)
.1- Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung
.2- Primäres Parkinson-Syndrom mit schwerster Beeinträchtigung
G21 Sekundäres Parkinson-Syndrom
.1 Sonstiges arzneimittelinduziertes Parkinson-Syndrom
.2 Parkinson-Syndrom durch sonstige exogene Agenzien
.3 Postenzephalitisches Parkinson-Syndrom
.4 Vaskuläres Parkinson-Syndrom
.8 Sonstiges sekundäres Parkinson-Syndrom
G30 Alzheimer-Krankheit
.0 Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn
.1 Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn
.8 Sonstige Alzheimer-Krankheit
  .9 Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet (gültig für 03360)
G35
Multiple Sklerose (fünfte Stelle
=0: Ohne Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression
=1: Mit Angabe einer akuten Exazerbation oder Progression)
.0 Erstmanifestation einer multiplen Sklerose
.1- Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf
.2- Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf
.3- Multiple Sklerose mit sekundär-chronischem Verlauf
I24.1 Postmyokardinfarkt-Syndrom
I25.3 Herz-/Wand-)Aneurysma
I25.5 Ischämische Kardiomyopathie
I69 Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
.0 Folgen einer Subarachnoidalblutung
.1 Folgen einer intrazerebralen Blutung
.2 Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung
.3 Folgen eines Hirninfarktes
.4 Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
R47 Sprech- und Sprachstörungen, anderenorts nicht klassifiziert
.0 Dysphasie und Aphasie
.1 Dysarthrie und Anarthrie
Z74 Probleme mit Bezug auf Pflegebedürftigkeit
.0 Hilfsbedürftigkeit wegen eingeschränkter Mobilität
.1 Notwendigkeit der Hilfestellung bei der Körperpflege
.2 Notwendigkeit der Hilfeleistung im Haushalt, ...
.3 Notwendigkeit der ständigen Beaufsichtigung

 Die HzV-Verträge mit den Ersatzkassen (ohne TK) in Bayern sehen die Leistung poststationäres Überleitungsmanagement vor. Das Überleitungsmanagement soll die Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verbessern und den sich anschließenden Bedarf an Leistungen optimieren, die in der Regel durch die Krankenkassen veranlasst werden.

Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.2016 der Überleitungsbogen im HzV-Vertrag der Ersatzkassen entfällt und die Leistung ohne Übermittlung eines Überleitungsbogens erfolgt und i.H.v 20,00€ vergütet wird.

Handlungsanleitung „Poststationäres Überleitungsmanagement EK"

1. Allgemeine Information

Das Überleitungsmanagement wurde zur Verbesserung der Patientenüberleitung an der Schnittstelle stationärer / ambulanter Bereich als Leistung des Hausarztvertrags eingeführt. Es dient einerseits dem frühzeitigen Informationsaustausch zwischen behandelndem Klinikarzt und Hausarzt und koordiniert andererseits den weiteren Behandlungsbedarf unter Einbeziehung des Patienten. Frühzeitig eingesetzt soll das Überleitungsmanagement helfen, die poststationäre Versorgung der Patienten sinnvoll zu planen. Koordinationsprobleme an der Schnittstelle stationäre/ambulante Versorgung aufgrund fehlender Informationen sollen vermieden werden und die Versorgungskontinuität gewährleistet bleiben.

Gleichzeitig dient es der Optimierung des auf die Krankenhausbehandlung sich anschließenden Bedarfs an Leistungen, die i.d.R. durch die Krankenkasse veranlasst werden.

2. Wer kommt für das Überleitungsmanagement in Frage?

Das Überleitungsmanagement soll in aufwändigen Krankheitsfällen während bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt zum Einsatz kommen. Ob es sich um einen aufwändigen Behandlungsfall handelt, entscheiden Sie für Ihren Patienten

  • Komplexe Arzneimitteltherapie und deren Optimierung
  • Wundmanagement
  • Komplexe Pflegesituation, ggf. Vorliegen Pflegebedürftigkeit
  • Erhöhter Versorgungs- und Betreuungsbedarf, z.B. chronisch kranke Patienten

3. Abrechnungsvoraussetzungen

Die Leistung 2004 Überleitungsmanagement während bzw. nach Krankenhausaufenthalt beinhaltet:

  • Telefonischer Kontakt Krankenhausarzt bzw. ersatzweise mit Patient (s. oben)
  • Überprüfung der Entlassmedikation hinsichtlich ausreichender und zweckmäßiger Arzneimittelversorgung einschließlich eines Interaktionschecks Arzneimittelversorgung
  • Einleitung erforderlicher Maßnahmen (z.B. Sicherstellung der Einleitung von Reha-Maßnahmen, Heil-und Hilfsmittelversorgung) in unmittelbarem Anschluss an den Krankenhausaufenthalt

Stand: 01.10.2016

Die Patientenbegleitung ist ein Versorgungsmanagement, welches im HzV-Vertrag mit der Bosch BKK Bestandteil ist. Die Patientenbegleitung soll die Hausärzte bei administrativen Themen entlasten, für die sie im Praxisalltag zu wenig Zeit haben. Im Wesentlichen geht es um Aufgaben der Organisation häuslicher Pflege und der Versorgung mit Hilfsmitteln sowie der Begleitung von Patienten, die bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in ihrer konkreten Situation überfordert sind.

Einschaltung der Patientenbegleitung

Die Patientenbegleitung ist ein Angebot an Hausarzt und Patient zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit – der Patient bekommt eine „Hilfe neben der Hilfe“ und die Praxis wird entlastet. Mit Einverständnis des Patienten kann die Praxis die in der Vertragssoftware hinterlegte „Schnellinformation“ an die angegebene Faxnummer (Fax Nr. 089 / 51999 - 2504) der Bosch BKK faxen. Die Praxis kann auch einfach in der nächstgelegenen Geschäftsstelle der Bosch BKK anrufen. Datenschutzrechtlich muss das Einverständnis des Patienten mittels des Patientenmerkblattes vorab schriftlich eingeholt werden. Das Patientenmerkblatt ist in Ihrer Vertragssoftware hinterlegt.

Einschaltung der Patientenbegleitung

Die Leistung "Einschaltung der Patientenbegleitung" können Sie in Ihrer Vertragssoftware mit der Ziffer „2008“ abrechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen der Hausarztpraxis und der Patientenbegleitung der Bosch BKK ein Kontakt stattgefunden hat. Die Leistung kann einmal pro Quartal vom Betreuarzt abgerechnet werden und wird in Höhe von 25,00€ vergütet.

Bitte beachten Sie die Diagnoseliste (siehe auch im Bereich Vertragsunterlagen Anhang 6 zur Anlage 3 des HzV-Vertrages mit der Bosch BKK in Bayern). Die Diagnosen dienen als erstes mögliches Aufgreifkriterium für die Einschaltung der Patientenbegleitung. Entscheidend ist jedoch immer, ob in dem konkreten Einzelfall eine Hilfe im beschriebenen Sinne sinnvoll und möglich ist.

Bosch Diagnosen PBG

Geriatriezuschlag in Fällen der Patientenbegleitung

Seit dem 01.10.2016 können Sie in Fällen der Patientenbegleitung die Ziffer "2008Z" für Patienten ab dem vollendeten 70. Lebensjahr oder bei Vorliegen mindestens einer der folgenden als gesichert kodierten Diagnosen F00-F02 (dementielle Erkrankung), G30 (Alzheimer Erkrankung), G20.1 + G20.2 (Primäres Parkinsonsyndrom) in Höhe von 10,00€ einmal pro Quartal neben der Ziffer 2008 abrechnen.

In den HZV-Verträgen in Bayern wird die besondere Betreuungsleistung durch eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) zusätzlich vergütet.

Bitte beachten Sie: Die Vergütung der VERAH®-Zuschläge bzw. die weiteren von der VERAH® abhängigen Vergütungen sind ab dem Quartal möglich, das auf die Meldung der VERAH® mittels Meldeformular und Urkunde folgt.

Das Meldeformular kann für die VERAH®-Meldungen aller HZV-Verträge genutzt werden.

VERAH Anmeldung

Vergütung VERAH-Leistungen

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