HzV-Vertrag |
Abrechnungsfähigkeit |
AOK-S15 |
Leistung: Zuschlag auf Besuch bei Inanspruchnahme "zur Unzeit" "1410Z"
- Abrechnung max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
- Abrechnung als Zuschlag auf Besuch 1410
- Ausführung zur Unzeit entsprechend werktags zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr,
Samstags ab 14:00 Uhr, Sonntag, 24./31. Dezember und an gesetzlichen Feiertagen
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BKK |
Leistung: Ungeplanter eiliger Besuch "1419"
- Abrechnung max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
- Auch bei Begleitung Krankentransport
- Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar: Mittwoch ab
13:00 Uhr bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
- Begrenzungsregelung - maximal abrechenbar in Höhe von 10% der Anzahl abgerechneter
Besuchsleistungen je BSNR. Wird die Obergrenze überstiegen, so werden die darüberliegenden Leistungen in Höhe eines Regelbesuchs vergütet.
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EK |
Leistung: Zuschlag für eilige Ausführung eines Besuches "1410Z"
- Zuschlag auf Besuch 1410
- Auch bei Begleitung Krankentransport
- Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar:Mittwoch ab 13:00 Uhr
bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
- Begrenzungsregelung - maximal abrechenbar in Höhe von 10% der Anzahl abgerechneter
Besuchsleistungen je BSNR
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SVLFG (LKK) |
Leistung: Dringender Besuch "1419"
- Abrechnungs max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
- Auch bei Begleitung Krankentransport
- Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar: Mittwoch ab 13:00 Uhr
bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
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TK IKK classic |
- Bei einem Besuch zur Unzeit ist ein Regelbesuch 01410 zusammen mit einer
Inanspruchnahme zur Unzeit 01100 bzw. 01101 abzurechnen
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Bosch BKK
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- Jeglicher Besuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten
- Bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zu den entsprechenden Zeiten kann
die 01100 bzw. 01101 abgerechnet werden
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