HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit
AOK-S15

1410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4403 möglich
BKK

1410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4403 möglich
EK

1410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4404 möglich
SVLFG (LKK)

1410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Zusätzlich Abrechnung der Wegepauschale 4401 bis 4404 möglich
TK
IKK classic
01410
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
  • Wegepauschale in Grundpauschale P2 bzw. P1 enthalten und somit abgegolten.
Bosch BKK

  •  Der Regelbesuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten.
HzV-Vertrag 
Abrechnungsfähigkeit

AOK-S15
TK
Bosch BKK
IKK classic

  • Keine eigenständige Leistung "Heimbesuch"
  • Abrechnung wie unter Regelbesuch beschrieben
  • Regelungen zum Mitbesuch bei mehreren HzV-Versicherten im gleichen Vertrag berücksichtigen
BKK
  • Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 10x pro Quartal
  • max. für die Dauer von einem Quartal im selben Quartal neben regelhaften Besuchen (1410) im gleichen Quartal abrechenbar
  • nicht abrechenbar für Besuche im Rahmen der Kurzzeitpflege
  • keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
SVLFG (LKK)
  • Abrechnung mittels Ziffer 1418, max. 1x pro Tag, Höchstmenge 3x pro Quartal
  • keine Abrechnung von Wegepauschalen möglich
EK
  • Der Heimbesuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten
HZV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit

Definition Mitbesuch: Besuch eines weiteren HZV-Versicherten im gleichen Vertrag
in derselben sozialen Gemeinschaft, z.B. Wohnung oder Heim

AOK-S15
BKK
EK
SVLFG (LKK)
IKK classic
TK
  • Abrechnung max. 1x pro Tag
  • Keine Abrechnung der Wegepauschalen möglich
  • Keine weitere Beschränkung der Abrechnungshäufigkeit pro Quartal
Bosch BKK

  • Der Mitbesuch ist in der HZV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten.
HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit

 Definition Mitbesuch: Besuch eines weiteren HzV-Versicherten im gleichen 
 Vertrag im Pflegeheim 

AOK-S15
BKK
EK
SVLFG (LKK)
  • Für alle Verträge gilt die Beachtung der sog. Bayernregel:

        Wenn Sie mehrere HzV-Versicherte der gleichen Kasse/ des gleichen
        HzV-Vertrages in einem Heim betreuen,
rechnen Sie den ersten HzV-Patienten
        einer Station mit dem Regelbesuch/Heimbesuch ab, alle weiteren HzV-Patienten der
        gleichen Kasse/ des gleichen Vertrages auf der gleichen Station rechnen Sie als
        Mitbesuch ab.
        Gehört ein HzV-Patient auf der gleichen Station einer anderen Kasse an, erfolgt die
        Abrechnung wie ein Regelbesuch/ Heimbesuch. Wechseln Sie die Station, beginnen
        Sie von vorne.

HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit
AOK-S15

     Leistung: Zuschlag auf Besuch bei Inanspruchnahme "zur Unzeit" "1410Z"

  • Abrechnung max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
  • Abrechnung als Zuschlag auf Besuch 1410
  • Ausführung zur Unzeit entsprechend werktags zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr,
    Samstags ab 14:00 Uhr, Sonntag, 24./31. Dezember und an gesetzlichen Feiertagen
BKK

     Leistung: Ungeplanter eiliger Besuch "1419"

  • Abrechnung max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
  • Auch bei Begleitung Krankentransport
  • Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar: Mittwoch ab
    13:00 Uhr bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr;
    Feiertage vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
  • Begrenzungsregelung - maximal abrechenbar in Höhe von 10% der Anzahl abgerechneter
    Besuchsleistungen je BSNR. Wird die Obergrenze überstiegen, so werden die
    darüberliegenden Leistungen in Höhe eines Regelbesuchs vergütet.
EK

     Leistung: Zuschlag für eilige Ausführung eines Besuches "1410Z"

  • Zuschlag auf Besuch 1410
  • Auch bei Begleitung Krankentransport
  • Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar:Mittwoch ab 13:00 Uhr
    bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage
    vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
  • Begrenzungsregelung - maximal abrechenbar in Höhe von 10% der Anzahl abgerechneter
    Besuchsleistungen je BSNR
SVLFG (LKK)

     Leistung: Dringender Besuch "1419"

  • Abrechnungs max. 1x pro Tag, Abrechnung von Wegepauschalen möglich
  • Auch bei Begleitung Krankentransport
  • Nicht in den Zeiten des KVB-Bereitschaftsdienstes abrechenbar: Mittwoch ab 13:00 Uhr
    bis Donnerstag 08:00 Uhr sowie Freitag ab 13:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr; Feiertage
    vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag 08:00 Uhr
TK
IKK classic
  • Bei einem Besuch zur Unzeit ist ein Regelbesuch 01410 zusammen mit einer
    Inanspruchnahme zur Unzeit 01100 bzw. 01101 abzurechnen
Bosch BKK

  • Jeglicher Besuch ist in der HzV-Grundpauschale enthalten und somit abgegolten
  • Bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zu den entsprechenden Zeiten kann
    die 01100 bzw. 01101 abgerechnet werden

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