Die BLÄK hat für alle betroffenen und interessierten Ärztinnen und Ärzte Videotutorials zur neuen Weiterbildungsordnung 2021 und zum dazugehörigen eLogbuch erstellt. Die Videos sind sowohl auf der Webseite der BLÄK (www.blaek.de) als auch über den YouTube-Kanal der BLÄK abrufbar (Link: https://www.youtube.com/@BayerischeLandesarztekammer).

In den insgesamt sechs Videos zeigt die BLÄK, was Ärztinnen und Ärzte beispielsweise bei Beginn der ärztlichen Weiterbildung beachten müssen, wie sie eine Weiterbildungsbefugnis erhalten, oder wie sie ein eLogbuch einrichten und nutzen können. Die Videos dauern durchschnittlich sechs Minuten und zeigen hilfreiche Schritt-für-Schrit-Anweisungen.

Fachabteilung Weiterbildung - Befugnisse
Telefon: 089 4147-138
Fax: 089 4147-729
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Weitere Informationen von der BLÄK: Die neue Weiterbildungsordnung WBO 2021

Ein Wochenplan wird gefordert, wenn mehrere Ärzte in Teilzeit in einer Praxis als Weiterbilder tätig sind bzw. an mehreren Praxen gemeinsam, denn nur damit kann die in § 5 Abs. 3 WBO 2021 geforderte ganztägige Weiterbildung der Weiterbildungsassistenten gewährleistet werden.

Das elektronische Logbuch (eLogbuch) ist eine Web-Anwendung der Bundesärztekammer, die ab Inkrafttreten der WBO 2021 auch den bayerischen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung steht und zur kontinuierlichen Dokumentation der Weiterbildung verwendet werden soll.


Die Dokumentation der Weiterbildung im eLogbuch liegt im Verantwortungsbereich der Ärzte in Weiterbildung und soll von Beginn der Weiterbildung an erfolgen. Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten ist es, den Erwerb von kognitiven und Methodenkompetenzen bzw. Handlungskompetenzen sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche über das eLogbuch zu bestätigen und somit den Stand der Weiterbildung im Blick zu haben. Hierdurch wird auch die Planbarkeit der Weiterbildung verbessert. Die Registrierung und Anmeldung beim eLogbuch erfolgt ausschließlich über das „Meine BLÄK-Portal“.

Weitere Informationen auf der Webseite der BLÄK: Das eLogbuch

Diese Unterlagen werden - sofern die nachgewiesenen Zahlen bei der KVB nicht ausreichend sind - auf Anforderung der BLÄK zusätzlich herangezogen.

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