faqs

Die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband hat erstmals 2022 ihren "Promotionspreis Allgemeinmedizin" für drei herausragende Arbeiten im Bereich Hausärztliche Versorgung / Familienmedizin vergeben. Der mit 2.500 Euro dotierte Promotionspreis Allgemeinmedizin wird auch in diesem Jahr ausgelobt. Bewerben können sich Doktoranden, die an einer Universität in Bayern promovieren. Bewerber können Ihre Arbeiten, versehen mit einem Kurzgutachten ihres Doktorvaters/Ihrer Doktormutter, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.

Die Bewerbungsfrist für die diesjährige Auszeichnung ist am 31.03.2024 abgelaufen.

"Mit dem Promotionspreis Allgemeinmedizin wollen wir den wissenschaftlichen Stellenwert der Allgemeinmedizin unterstreichen", erklärt Dr. Jakob Berger, Vorsitzender der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband. "Die Auszeichnung soll auch dazu beitragen, die hausärztliche Versorgung in einem von spezialisierteren Fächern geprägten universitären Umfeld in Forschung und Lehre noch sichtbarer zu machen", ergänzt Dr. Dieter Geis, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband.

Der Promotionspreis Allgemeinmedizin der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband ergänzt den Promotionspreis Familienmedizin "FAME" der Stiftung Perspektive Hausarzt des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, der ab 2022 alle zwei Jahre für bundesweit drei herausragende Arbeiten im Bereich Hausärztliche Versorgung / Familienmedizin vergeben wird.

Weitere Informationen finden Sie in den Flyern der beiden Stiftungen zu den Promotionspreisen.

Downloads

faqs

Stiftung Bayerischer Hausärzteverband

Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle Medizinstudierenden, die ihr Wahltertial in der Allgemeinmedizin absolvieren, sowie die dazu gehörigen Lehrpraxen, die Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband sind und an den Hausarztverträgen des Bayerischen Hausärzteverbandes teilnehmen.

Wie sieht die Förderung aus?

Studierende, die die vier Kriterien erfüllen, erhalten Fahrt- und Wohnkostenzuschüsse in Höhe ihrer tatsächlichen Kosten (z.B. Einzel-, Wochen- oder Monatstickets zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, Miet- und Mietnebenkosten). Maximal werden pro Monat bis maximal 600 Euro unterstützt. Das Geld wird in Teilbeträgen mit dem Beginn des PJ-Tertials immer am Monatsanfang ausbezahlt.

Was muss man tun, um gefördert zu werden?

Um die Förderung zu bekommen, muss der Förderantrag ausgefüllt und an die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband geschickt werden. Neben dem unterschriebenen Antrag werden außerdem folgende Dokumente benötigt:

  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer Universität in Deutschland
  • eine Bescheinigung der Hochschulen über das erfolgreiche Bestehen der 2. Ärztlichen Prüfung
  • eine Bestätigung der HZV-Lehrpraxis, dass ihr euer Wahltertial Allgemeinmedizin in der Praxis antreten werdet
  • eine Erklärung, während des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin an einem Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Stiftung des Bayerischen Hausärzteverbandes – etwa im Rahmen einer Stiftungssitzung - teilzunehmen und einen schriftlichen Erfahrungsbericht zu verfassen sowie für Fotoaufnahmen bereitzustellen.
  • eine Erklärung über die Teilnahme an einer Evaluation des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin.
  • eine Erklärung über die Teilnahme an einer Evaluation nach etwa 5 Jahren nach Ende des Wahl-Tertials Allgemeinmedizin im Rahmen einer Follow-Up-Veranstaltung und / oder eines -Interviews.
  • eine Erklärung, dass keine anderweitige Förderung in Form eines finanziellen Ausgleichs/einer finanziellen Aufwandsentschädigung o.ä. erfolgt.

Downloads

faqs

Famulaturförderprojekt des Bayerischen Hausärzteverbandes und der TK

Um Medizinstudierenden die Famulatur in einer Landarztpraxis zu ermöglichen, fördern wir mit der TK Landesvertretung Bayern in einem gemeinsamen Projekt Unterbringungs- und Reisekosten bis zu einem Betrag von 600 Euro. Voraussetzung für die Auszahlung der Fördersumme ist, dass ihr nicht bereits eine andere Famulaturförderung in Anspruch nehmt.

Wer wird gefördert?

Alle Studierenden einer deutschen Medizinischen Fakultät, die sich im Klinischen Abschnitt ihres Studiums der Humanmedizin befinden. Nach unserer Richtlinie können wir bis zu 35 Studierende im Kalenderjahr fördern.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung in Höhe von 500,00 € wird euch im Anschluss an die Famulatur ausgezahlt. Ist die Lehrpraxis mehr als 80 Fahrtkilometer vom Universitätsstandort entfernt, dann erhöht sich euer Förderbetrag um 100,00 €.

Was muss man tun, um gefördert zu werden?

Nachdem ihr am besten unsere Förderrichtlinien durchgelesen habt, schickt Ihr in einem ersten Schritt die ausgefüllte Interessensbekundung (Link) an die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband.

Damit es mit der Förderung klappt, solltet ihr darauf achten, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Lehrpraxis liegt in einer ländlichen Gegend / Region in Bayern.
  • Die Lehrpraxis bzw. die ausbildende Hausärztin / der ausbildende Hausarzt ist Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband.
  • Die Famulatur liegt in der Zukunft, d.h. eine nachträgliche Förderung einer bereits absolvierten oder bereits im Zeitpunkt der Antragstellung begonnenen Famulatur ist nicht möglich.
  • Der Antragsteller / die Antragstellerin kann nur einmal die Förderung der Famulatur in Anspruch nehmen. Ein Splitten des Förderbetrags ist nicht möglich.
  • Gefördert werden ausschließlich Famulaturen in der Hausarztpraxis; die Förderung von sog. Blockpraktika ist von diesem Förderprojekt nicht umfasst.

Sobald wir die Voraussetzungen gemeinsam mit euch überprüfen konnten, schickt ihr die vollständig ausgefüllte Interessensbekundung an die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband.

Stiftung Bayerischer Hausärzteverband
c/o Bayerischer Hausärzteverband
Orleansstraße 6
81669 München

Downloads

flyer foerderprogramme

Finanzielle Unterstützung vom Studium bis zur Niederlassung

Als Hausärztin/Hausarzt werden Nachwuchsmediziner dringend gebraucht. Verschiedene Förderprogramme in Bayern haben das Ziel, künftigen Ärztinnen und Ärzten den Weg in die Hausarztpraxis zu erleichtern. Vom Studium über die Weiterbildung bis hin zur Niederlassung können angehende Hausärztinnen und Hausärzte in Bayern unterschiedliche Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen.

Einen Überblick bietet ein Flyer des Bayerischen Hausärzteverbandes, der hier zum Lesen und Herunterladen bereitsteht.

In unserem Bestellservice könnt ihr den Flyer auch kostenlos als Print-Version bestellen.

LGL-Datenbank: Fördermöglichkeiten für Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte in Bayern

Einen sehr guten Überblick zu den zahlreichen (Förder-)Programmen und Stipendien, mit denen in Bayern Medizinstudierende sowie Ärztinnen und Ärzte unterstützt werden, bietet eine Datenbank auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Interessierte können sich hier über für sie passende Unterstützungsmöglichkeiten informieren und weiterführende Informationen erhalten. Über die Suchfunktion und den Einsatz von Filtern kann bei Bedarf nach Zielgruppe, Art der Förderung und Region differenziert werden, um das individuell passende Angebot zu finden.

LGL-Datenbank Fördermöglichkeiten

zwei aerzte

Blockpraktikum auf dem Land - wir unterstützen dich!

Ab 2020 fördert die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband pro Jahr jeweils 20 Medizinstudierende der TU München und der Ludwigs-Maximilians-Universität München (LMU), die ihr hausärztliches Blockpraktikum auf dem Land absolvieren.

Warum eine Blockpraktikums-Förderung?

Wir möchten dich für ein hausärztliches Blockpraktikum im ländlichen Raum begeistern, damit du einen Einblick in die ambulante Versorgung dort erhältst. Dabei sollen die Mehrkosten der Anfahrt kein Hindernis sein.

Wer wird gefördert?

Medizinstudierende an einer bayerischen Fakultät - in der Pilotphase der zunächst nur der TU München oder der LMU - im Klinischen Abschnitt deines Studiums. Die Lehrpraxis befindet sich im ländlichen Raum (max. 10.000 Einwohner) in Bayern und ist dadurch nicht mehr mit dem Öffentlichen Nahverkehr erreichbar. Die Lehrpraxis sollte Mitglied des Bayerischen Hausärzteverbandes sein und ihren Patienten die Hausarztzentrierte Versorgung anbieten.

Wie hoch ist die Förderung?

150 € bei einer Entfernung zwischen Studienort und Lehrpraxis bis 50 Kilometer
250 € bei einer Entfernung zwischen Studienort und Lehrpraxis ab 51 Kilometer

Wie erfolgt die Förderung?

Um die Förderung zu erhalten, musst du sie vor Beginn des Blockpraktikums beantragen. Dazu bitte das Antragsformular ausfüllen und per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Du bist nicht sicher, ob du die Voraussetzungen für die Förderung erfüllst? Dann wende dich per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Am Ende des Blockpraktikums erfolgt die Auszahlung des Förderbetrages.

Downloads

Themen in HOME ÜBER UNS SERVICE AKTUELL HZV FORTBILDUNG NACHWUCHS STIFTUNG :

Login Mitgliederbereich:

Login Mitgliederbereich

Suche: