Versicherungsschutz: Wenn Ärzt:innen nicht mehr arbeiten können

Grippewelle, Sportverletzung oder Unfälle im Alltag: Es gibt viele Gründe, warum auch Ärzt:innen aus gesundheitlichen Gründen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können und zeitweise oder längerfristig ausfallen. Oder der Praxisbetrieb muss gestoppt werden, weil ein Wasserschaden in den Räumlichkeiten entstanden ist. Welche Versicherungen braucht es, um für solche Fälle gewappnet zu sein?

Praxisausfallversicherung: Abdeckung der laufenden Kosten

Auch Ärzt:innen können manchmal aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten.
Eine Praxisausfallversicherung schützt Ärtz:innen im Krankheitsfall

Die Praxisausfallversicherung deckt bei Krankheit, Unfall oder Quarantäne die laufenden Kosten einer Praxis ab. Zu den Betriebskosten zählen in der Regel folgende Leistungen:

• Personalkosten
• Miete, Pacht, Leasing
• Nebenkosten (Strom, Wasser usw.)
• Kreditraten
• ggf. Kosten für Stellvertreter:in

Das Nettoeinkommen lässt sich wiederum durch eine Krankentagegeldversicherung schützen.

Bei der Praxisausfallversicherung richtet sich die Beitragshöhe überwiegend nach dem Eintrittsalter des Versicherten. Daher lohnt es sich einen Vertrag möglichst früh abzuschließen. Auch Vorerkrankungen sind für die Beitragshöhe relevant. Vor Abschluss der Versicherung findet eine entsprechende Gesundheitsprüfung statt. Beim Abschluss der Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Praxisausfallversicherung bis zur Praxisaufgabe gültig ist. Dementsprechend sollte das Endalter im Vertrag mit mindestens 65 Jahren festgehalten werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Ergänzung für Sachschäden

Der Ausfall im Praxisbetrieb kann auch durch Sachschäden entstehen. Viele Praxisausfallversicherungen bieten daher einen zusätzlichen Schutz gegen Sachgefahren an. Hier empfiehlt sich aber eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Der Vorteil ist: Neben den fixen Kosten ist auch der entgangene Gewinn der Praxis versichert. Auch schadenbedingter Mehraufwand (z.B. vorübergehend gemietete Räume) kann mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden.

In der Regel schließt eine Betriebsunterbrechungsversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruch ein. Der Leistungsumfang kann individuell erweitert werden, so dass beispielsweise auch Schäden aufgrund von Überschwemmung, Hochwasser oder Erdbeben abgedeckt sind. Der Beitrag richtig sich nach der Höhe der Versicherungssumme sowie nach einer speziellen jährlichen Abfragesystematik (Summenermittlungsbogen).

Bei Abschluss einer Praxisausfallversicherung und einer Betriebsunterbrechungsversicherung sollte also darauf geachtet werden, dass es nicht zu unnötigen Überschneidungen kommt.

Angebote für Mitglieder des Verbands

Mitglieder des Bayerischen Hausärzteverbandes erhalten einen Exklusiv-Tarif für die P.U.V. von Rinner & Partner. Auch der Deutsche Hausärzteverband hat für seine Mitglieder Sonderkonditionen bei seinem Versicherungspartner ausgehandelt.

 Praxisausfallversicherung (P.U.V.) Rinner & Partner

Praxisausfallversicherung Deutscher Hausärzteverband

 

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