Neue Pneumokokken-Impfempfehlung – Was Sie als Hausärztin/Hausarzt wissen müssen

Louisa Hecht, Anne Vogel, Luca Frank
Prof. Dr. Jörg Schelling hat sich mit der
neuen STIKO-Empfehlung zur Pneumokokken_
Impfung auseinandergesetzt.

Ende September hat die STIKO im Epidemiologischen Bulletin 39/2023 neue Empfehlungen für die Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen veröffentlicht.

Für die Standardimpfung von über 60-Jährigen sowie Erwachsenen zwischen 18 und 60 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen empfiehlt die STIKO nun den Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV20. Als Risikogruppen definiert die STIKO dabei vorerkrankte

  1. Patientinnen und Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten,
  2. mit sonstigen chronischen Krankheiten und
  3. Personen mit anatomischen oder fremdkörperassoziierten Risiken für Pneumokokken-Meningitis

sowie Personen, die beruflich bedingt Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen ausgesetzt sind.

Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff PPSV23 nicht mehr empfohlen

Die Anwendung des Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff PPSV23 alleine oder als sequenzielle Impfung wird für Erwachsene nicht mehr empfohlen.
Wer in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13+PPSV23) erhalten hat, soll laut aktualisierter Pneumokokken-Impfempfehlung der STIKO mindestens sechs Jahre nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Liegt eine ausgeprägte Immundefizienz vor, gibt die STIKO den Mindestabstand zwischen der PPSV23-Impfung und der Impfung mit PCV20 mit einem Jahr an.

Über weitere Auffrischimpfungen mit PCV20 heißt es im epidemiologischen Bulletin: „Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor, weswegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu keine Empfehlung ausgesprochen werden kann.“

Für Kinder und Jugendliche gelten weiterhin die bisherigen Pneumokokken-Standard- bzw. Indikationsimpfempfehlungen: Die empfohlene Immunisierung besteht wie bisher in der sequenziellen Impfung mit PCV13 oder PCV15, gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12 Monaten.

Keine Bedenken gegen zeitgleiche Impfung mit PCV20 und COVID-19- oder Influenza-Totimpfstoffen

Nachdem sich in den beiden Studien zur Koadministration von PCV20 mit COVID-19-Impfstoffen auf mRNABasis und adjuvantierten Influenza-Impfstoffen keine Sicherheitssignale zeigten und die Immunantwort in beiden Fällen ebenfalls robust blieb, sieht die STIKO basierend auf diese Studien keine Bedenken, die zeitgleiche Impfung von PCV20 und COVID-19- oder Influenza-Totimpfstoffen zu empfehlen.

Bezug von PVC20 über Sprechstundenbedarf noch nicht möglich

Da die STIKO-Empfehlung noch nicht in der Schutzimpfungs-Richtline (SI-RL) umgesetzt wurde und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Pneumokokken-Impfstoff PCV20 noch nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen hat, kann PCV20 aktuell nicht als Sprechstundenbedarf bestellt werden. Nur PKV-Versicherte können ab sofort mit PCV20 geimpft werden.

Die KBV rät zum Ausstellen einer Privatverordnung beziehungsweise nach vorheriger schriftlicher Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse eines Muster-16-Rezepts auf Namen des Patienten.

Die KBV weist zudem darauf hin, dass verbliebene Impfdosen von PPSV23 und PCV13 für Erwachsene nicht mehr eingesetzt werden können, sobald Schutzimpfungs-Richtlinie gemäß der STIKO-Empfehlung aktualisiert und in Kraft getreten ist. Alle verbliebenen Dosen von PCV13 und PPSV23 sollten also zeitnah verbraucht werden.

 

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