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In Bayern sind am Montag dieser Woche weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Kraft getreten. Zeit für den Vorsitzenden des Bayerischen Hausärzteverbandes Dr. Markus Beier, im Interview eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Dr. Markus Beier
Dr. Markus Beier

Herr Dr. Beier, wie haben Sie die vergangenen Monate erlebt - was war gut, was hätte man besser lösen können?

Dr. Beier: Als problematisch habe ich wie viele Kolleginnen und Kollegen den Mangel an Schutzkleidung erlebt, der trotz Bemühung von allen Seiten lange angehalten hat. Das hatte zur Folge, dass wir und unsere MFA uns wochenlang mehr oder weniger ungeschützt der Pandemie entgegenstellen mussten. Daraus wird man für die Zukunft auf jeden Fall Konsequenzen ableiten müssen.

Dass wir in Deutschland dennoch vergleichsweise glimpflich davongekommen sind, liegt sicher zum großen Teil an unserem gut funktionierenden ambulanten System, das als Schutzwall der Kliniken fungiert hat. Und hier haben die Hausarztpraxen eine entscheidende Rolle gespielt, was in der politischen und öffentlichen Wahrnehmung leider etwas zu kurz kommt. Das ist schon an der Tatsache erkennbar, dass unsere MFA, die gemeinsam mit uns an vorderster Front standen, beim Corona-Bonus der Bayerischen Staatsregierung leer ausgingen. Dabei hatten viele von ihnen auch direkten Kontakt zu infizierten Patienten und waren damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Das zeigen auch erste Ergebnisse einer Umfrage zu dem Thema, die wir auf unserer Homepage gestartet haben.

Was leider auch nicht so gut funktioniert hat und besser sein könnte, ist die Einbeziehung hausärztlicher Expertise bei Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung – die wurde viel zu wenig berücksichtigt, obwohl es die Hausärztinnen und Hausärzte sind, die diese Entscheidungen zu einem ganz großen Teil in der ambulanten Versorgung umsetzen müssen und die durch ihre tägliche Arbeit auch wichtige Hinweise geben können.

Wie bewerten Sie die aktuellen Lockerungen aus hausärztlicher Sicht?

Dr. Beier: Die Lockerungen und auch die Aufhebung des Katastrophenfalls in Bayern sind in der jetzigen Situation angemessen. Es ist ganz wichtig, dass die Hausarztpraxen wieder uneingeschränkt für alle Patienten da sein können – natürlich unter Aufrechterhaltung der bewährten Infektionsschutzmaßnahmen. Krankheiten, die wir üblicherweise schwerpunktmäßig hausärztlich behandeln, machen schließlich keine Corona-Pause.

Die Corona-Warn-App soll helfen, Infektionsquellen schnell zu identifizieren. Wie sind Ihre ersten Erfahrungen mit diesem neuen Tool?

Dr. Beier: Es ist jetzt noch zu früh, darüber Aussagen zu treffen. Was man sagen kann: Die App wird sicher als ein weiteres Element zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen. Leider ist die Vergütung für PCR-Tests bei Patienten, die keine Symptome haben, aber eine Warnung über die App erhalten haben, unzureichend. Und es gibt auch noch Unklarheiten beim Einpflegen von Labordaten. Aber immerhin gibt es eine Abrechnungsregelung…

…die ja bei anderen Patienten ohne Symptome, die sich testen lassen wollen, noch nicht so klar sind.

Dr. Beier: Ja, das ist richtig. Wir haben die Abrechnungsregelungen zu PCR-Tests auf COVID-19, die wir für gesichert halten, in einem Infoblatt für die Kolleginnen und Kollegen zusammengestellt, das auf unserer Infoseite zur Corona-Pandemie abrufbar ist.

Gerade bei Tests asymptomatischer Patienten, bei denen kein konkreter Verdacht auf eine COVID-19-Infektion vorliegt und die auch keinen Kontakt zu nachweislich Infizierten hatten, ist die Kostenübernahme aktuell noch nicht geregelt. Es gibt zwar eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8. Juni, wonach asymptomatische Personen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung getestet werden können, die beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern arbeiten oder als Pflegebedürftige in solchen Einrichtungen aufgenommen werden sollen. Aber dazu fehlt noch die Umsetzung der Bayerischen Staatsregierung, mit der in der kommenden Woche zu rechnen ist. Das Staatsministerium und die KVB haben ja hierzu Regelungen zum 1.7. beschlossen und weitere Klärungen angekündigt. Wir empfehlen daher in unserem Infoblatt, bis dahin bei Tests dieses Personenkreises als individuelle Gesundheitsleistung zu behandeln.

Viele Testzentren wurden mittlerweile wieder geschlossen, und gleichzeitig sollen Corona-Tests auf symptomlose Patienten ausgeweitet werden – Stichwort „Bayerisches Testkonzept“. Rechnen Sie dadurch mit einem größeren Testaufkommen in den Hausarztpraxen?

 

Dr. Beier: Bislang konnten wir noch keinen Anstieg der Testanfragen verzeichnen, hier kann ich aber nur für die Gemeinschaftspraxis sprechen, in der ich Praxispartner bin. Ich rechne aber damit, dass sich das bald ändern wird.

Für Hausarztpraxen ein Problem?

Dr. Beier: Viele Kolleginnen und Kollegen, die gesonderte Infektsprechstunden eingerichtet haben, werden das sicher nicht als Nachteil sehen, wenn die Infektsprechstunden dann besser ausgelastet sind. Ich gehe davon aus, dass gut 60-70 Prozent der Hausarztpraxen selbst testen. Aber einige Hausärztinnen und Hausärzte, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung selbst zu den Risikogruppen für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf zählen, bieten verständlicher Weise keine Tests an, sondern haben dies bisher über Zusammenarbeit und zentrale Testeinrichtungen gelöst. Sie sollten auch nicht dazu verpflichtet werden. Ich setze da auf ein kollegiales Nebeneinander, dass diejenige die Tests übernehmen, die Kapazitäten und Räumlichkeiten dafür haben. Hier sehe ich aber noch Abstimmungsbedarf mit KV und Politik. So kann es zum Beispiel nicht so bleiben, dass die KBV für die Testung symptomatischer Verdachtsfälle überhaupt kein Honorar für den zusätzlichen Aufwand verhandelt hat. Auch fehlen weiter fundierte Testkonzepte für vulnerable Einrichtung wie Pflegeheime, Schulen etc.. Wir Hausärztinnen und Hausärzte werden uns mit unseren bisherigen Erfahrungen aus der Pandemie und als Versorgungsärzte dabei gerne einbringen.

Welche Vorkehrungen können Hausarztpraxen treffen, um sicherzustellen, dass durch die Tests in den Praxen keine erhöhte Ansteckungsgefahr für die anderen Patienten ausgeht?

Dr. Beier: Wichtig ist, falls möglich die strikte räumliche Trennung von Infektpatienten von den anderen, entweder durch separate Räume oder Infektsprechstunden. Die Patienten sollten weiterhin angehalten werden, sich vor dem Praxisbesuch telefonisch anzumelden, einen Mund-Nasenschutz in der Praxis zu tragen, Nies- und Hustenetikette einzuhalten und eine gute Handhygiene zu pflegen.

Gibt es neue Erkenntnisse zur Immunität bei Personen, die eine COVID-19-Infektion überstanden haben, und die Zuverlässigkeit von Antikörper-Tests?

Dr. Beier: Die Antikörpertests sind weiterhin generell sehr unsicher in der Aussagekraft. Unklar ist auch, welche praktischen Schlussfolgerungen aus Testergebnissen hinsichtlich einer Immunität gegenüber COVID-19 gezogen werden können, zumal auch Art und Dauer einer Immunität gegen COVID-19 nach einer überstanden Infektion noch gar nicht geklärt sind. Das ist jetzt bei einer noch neuen Infektionskrankheit auch nicht überraschend.

Von einem positiven Antikörpertest auf eine COVID-19-Immunitätv schließen zu wollen, ist in meinen Augen nicht mehr als Kaffeesatzleserei. Ein Immunitätspass, wie zeitweilig diskutiert, würde eine trügerische Sicherheit vermitteln. Damit Politik oder gar Kasse machen zu wollen, ist schlicht unseriös.

Wo sehen Sie im Moment akuten Handlungsbedarf, gerade auch mit Blick auf einen möglichen neuerlichen Anstieg der Infektionszahlen in den nächsten Wochen?

Dr. Beier: Es darf nicht wieder zu einem Mangel an Schutzausrüstung kommen wie in den zurückliegenden Monaten. Wir sind zwar momentan ausreichend ausgestattet, aber spätestens im Herbst rechne ich mit einem Anstieg des Bedarfs, vor allem, falls es zu der gefürchteten zweiten Welle kommen sollte. Die Politik ist hier in der Pflicht, Zuständigkeiten zu regeln. Wir brauchen ein einheitliches, funktionierendes und faires Bezugssystem. Es ist an der Politik, zu bestimmen, wer für die Schutzkleidung aufkommen soll, der Staat, oder die Kassen beziehungsweise die KVen.

Spätestens, wenn die Infektionszahlen wieder steigen, sollte auch die Sonderregelung, die eine telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Atemwegsinfekten ermöglicht, wieder eingeführt werden. Ich bin überzeugt, dass die Sonderregelung, die der Gemeinsame Bundesausschuss ja zum 31. Mai wieder kassiert hat – verfrüht, wie ich finde – maßgeblich zum Infektionsschutz in den Praxen beigetragen hat.

Wie eingangs schon gesagt, würde ich mir künftig auch eine stärkere Einbeziehung der Hausärzte wünschen, wenn es um Maßnahmen zum Infektionsschutz und zur Pandemiebekämpfung geht. Wir stehen schließlich in erster Reihe sowohl bei der Diagnose, Beratung als auch Behandlung der Patienten.

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