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Vorgehen in hausärztlichen Praxen bei COVID – 19 Verdacht (Stand 10.03.2020) - In allen begründeten Fällen: Patient/in soll Testung über Hotline 116 117 veranlassen - Personal an der Hotline 116 117 und Fahrdienst seitens KVB aufgestockt - Wichtige Hinweise und Links im Netz unter www.hausaerzte-bayern.de;www.kvb.de; www.degam.de; www.rki.de - Gesundheitsamt-Suche nach PLZ : https://tools.rki.de/plztool/ - AU bis max. 7 Folgetage bei Patienten mit leichten Erkrankungen möglich

  • In allen begründeten Fällen: Patient/in soll Testung über Hotline 116 117 veranlassen
  • Personal an der Hotline 116 117 und Fahrdienst seitens KVB aufgestockt
  • Wichtige Hinweise und Links im Netz unter www.hausaerzte-bayern.de;www.kvb.de; www.degam.de; www.rki.de (werden regelmäßig aktualisiert)
  • Gesundheitsamt-Suche nach PLZ : https://tools.rki.de/plztool/
  • Neu: AU bis max. 7 Folgetage bei Patienten mit leichten Erkrankungen möglich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Umgang mit Patienten mit Verdacht auf COVID – 19 führt verständlicherweise weiter zu vielen Nachfragen. Die relevanten Informationen und Links von RKI, DEGAM und KVB finden Sie auf unserer Homepage oder in unserem Newsletter.

In der aktuellen Situation - bei weiterhin kaum schwerwiegenden Verläufen - muss es nach wie vor in erster Linie darum gehen, die Verdachtsfälle erst gar nicht in unsere Praxen kommen zu lassen, sondern zunächst eine anamnestische Klärung vor der Praxistür (es sei denn, Sie verfügen in der Praxis über einen isolierten Raum) bzw. idealerweise telefonisch zu machen.

Nach weiterhin aktuellen Empfehlungen sowohl seitens des RKI (www.rki.de) als auch der DEGAM (www.degam.de) ist es zwingend erforderlich, abzuklären, ob überhaupt eine Testung indiziert ist. Bei begrenzten Schutzkleidungs-Ressourcen ist die Indikation streng, aber korrekt, zu stellen.

Besteht die Indikation zur Testung des Patienten, verständigen Sie das Gesundheitsamt und informieren Sie Ihren Patienten regelhaft, die Testung über die Telefonhotline 116 117 anzufordern (weitere Informationen unter www.kvb.de). Die KVB hat das Personal an der Telefonhotline 116 117 kurzfristig aufgestockt, ebenso das Personal des Fahrdienstes im Bereitschaftsdienst und steht weiterhin in einem engen und konstruktiven Austausch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege über das Thema Schutzkleidung.

Achtung neu: Seit gestern können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Folgetage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 09.03.2020 für die nächsten 4 Wochen verständigt. Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.


Weiterhin gilt es, einen sachgerechten und von allen Seiten ergebnisorientierten und damit hilfreichen Umgang mit der aktuellen Situation ohne gegenseitige Schuldzuweisungen zu finden. Wir tun dies, wie es unsere Art ist, ruhig und besonnen. Für eine gründliche Analyse und das Angehen von möglichen Fehlern oder nicht passenden Prozessen wird sicherlich im Anschluss genügend Zeit bleiben.

Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier

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