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HzV-Vertrag Leistungsinhalt und Abrechnungsregel von Besuchsleistungen bei Palliativpatienten Vergütung Ziffer
AOK Bayern S15 Die Abrechnung von Besuchsleistungen bei Palliativpatienten erfolgt mit der Ziffer 1410 bzw. 1413 (Mitbesuch) - -
BKK

Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten

  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet.
  • Abrechenbar neben den Leistungen 1410, 1418, 1419
20,00 € 1490
Bosch BKK

Alle Besuchsleistungen sind mit der Grundpauschale abgegolten

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EK

Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten

  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet.
  • Abrechenbar neben den Leistungen 1410, 1410Z
20,00 € 1490
TK

Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten

  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet.
  • Abrechenbar neben der Leistung 01410
20,00 € 1490
SVLFG
(LKK)

Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten

  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet.
  • Abrechenbar neben den Leistungen 1410, 1418, 1419
20,00 € 1490
IKK classic Alle Besuchsleistungen sind mit der Grundpauschale abgegolten - -

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