Die Anträge auf Weiterbildungsbefugnis in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (WBO 2021) werden seit Dezember 2022 vom Vorstand der BLÄK erteilt.
Für Weiterbildungsassistenten im KV-Bereich, die die 12-monatige Novelle-Starteffekt-Befugnis bereits ausgeschöpft haben und für die die KVB aufgrund fehlender Weiterbildungsbefugnis keine weitere Assistentengenehmigung ausstellt, wenden Sie sich bitte direkt an die Fachabteilung. Hier wird Ihr Einzelfall individuell geprüft und nach einer Lösung gesucht. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Telefonnummer 089/4147-138 oder an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.