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Praxisübergabe – Vorbereitung ist das A & O

Geregelte Praxisübergabe in der HZV - Was ist das?

Vorteile

Bei einer sogenannten geregelten Praxisübergabe (GPÜ) können eingeschriebenen HZV-Versicherte auf eine Praxisnachfolgerin bzw. einen -nachfolger lückenlos übertragen werden.

Dadurch haben Sie:

  • keine mühsame Einzelumschreibungen
  • weniger Aufwand
  • eine hohe Zeitersparnis
  • HZV-Versichte bleiben in der HZV
  • Eine hohe HZV-Vergütung vom ersten Tag für Praxisnachfolgerin bzw. -nachfolger, mit kalkulierbaren Abschlagszahlungen
  • Stabilität in der Praxis
  • verbindliche Beziehung zum Patientenstamm

Das benötigen Sie für eine Praxisübergabe in der HZV:

  • Fristgerechte Meldung

    das Meldeformular Praxisübergabe/Praxisschließung muss bis zum Fristdatum bei uns vorliegen. (für die AOK-Übergabe ist das zusätzliche Meldeformular notwendig)
    Bitte beachten Sie: Weder rückwirkende noch verspätete Meldungen können berücksichtigt werden.

  • Die Praxisübergabe wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern mit einem Zulassungsbescheid bestätigt
    Der Zulassungsbescheid sollte bis zur Meldefrist vorliegen. In Ausnahmefällen darf dieser Nachweis auch bis zum Übergabezeitpunkt nachgereicht werden.

  • Beide Parteien sind sich einig

    Übergebende Ärztin oder Arzt und übernehmende Ärztin bzw. Arzt sind sich einig und füllen beide das Praxisübergabeformular aus.  Beide Parteien unterschreiben das Formular und bestätigen damit ihre Zustimmung.  

  • Übernehmende Ärztin bzw. Arzt muss die fachärztliche Weiterbildung erfolgreich beendet haben

    Die Vorraussertzung für die Teilnahme an der HZV ist die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Dazu gehört neben der Approbation auch der erfolgreiche Abschluss der allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder als Internist die Facharzt-Weiterbildung.

  • Übernehmende Ärztin bzw. Arzt nimmt an HZV-Verträgen teil
    Als Nachfolgerin bzw. Nachfolger einer HZV-Praxis müssen Sie auch die Anträge für die Teilnahme an der HZV gestellt haben. Anträge stellen können Sie einfach und schnell über hausarztservice-online.de

Wichtig ist, dass Sie unsere HZV-Praxisberatung frühzeitig kontaktieren – spätestens 6 Monate vor Praxisübergabe.

Gemeinsam mit Ihnen finden wir individuelle Lösungen, die perfekt zu Ihnen und Ihrer Praxisnachfolge passen.

Meldefristen für die GPÜ:


Meldefrist 20.01 20.04 20.07 20.10
Praxisübergabe erfolgt zum 01.04 01.07 01.10 01.01

Bei welchen Krankenkassen ist eine GPÜ möglich?

  • AOK

  • BKK

  • TK

  • SVLFG (LKK)

  • BAHN-BKK

Eine Übertragung der HZV-Versicherten mit einem GPÜ-Prozess ist bei den HZV-Verträgen EK (ohne TK) und IKK classic leider nicht möglich.

Diese Patientinnen und Patienten müssen einzeln in der Praxis vorstellig werden und mit Einschreibebeleg Muster +9393+ mit Arztwechselkreuz umgeschrieben werden. Hierfür benötigen Sie Zeit, bedenken Sie dies. Bei der Umschreibung dieser HZV-Versicherten muss die Praxisnachfolgerin bzw. der Nachfolger bereits in der Praxis tätig sein und Vertragspartner mit „eigenem“ HZV-Vertrag sein. 

Rückgabe der Zulassung:

Egal ob der Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand, eine Praxisaufgabe oder der berufliche Umzug in ein anderes Bundesland. Mit der Rückgabe der Kassenzulassung müssen auch die HZV-Verträge beendet werden.

Wer nach der Praxisübergabe aber weiterhin in der Praxis in Anstellung bleiben möchte, kann gerne an den HZV-Verträgen weiter teilnehmen. Dies muss im Meldeformular mit angegeben werden.

Wissenswertes für nach der GPÜ

Die monatlichen Abschläge für die übertragenen HZV-Versicherten werden an den neuen Betreuarzt überwiesen. Abgerechnet werden die HZV-Patientinnen und Patienten nahtlos in der HZV.

AOK, BKK, TK, Bahn-BKK HZV-Versicherte

Die betroffenen HZV-Versicherten erhalten von ihrer Krankenkasse per Post die Information über den anstehenden Betreuarztwechsel. In diesem Brief wird ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Es wird dabei darauf hingewiesen, dass die Patientin bzw. der Patient der Umschreibung aktiv widersprechen kann, wenn er mit dem Wechsel des Betreuarztes nicht einverstanden ist.

SVFLG HZV-Versicherte

Diese Patienten müssen von der Praxis über den Betreuarztwechsel aktiv informiert werden.  

BKK HZV-Versicherte

Sollten innerhalb von drei Quartalen nach der Praxisübergabe keine HZV-Leistungen bei der übernehmenden Ärztin bzw. Arzt vom HZV-Versicherten in Anspruch genommen werden, erfolgt die Beendigung der HZV-Teilnahme des Versicherten zum Ende des vierten Quartals nach der Praxisübergabe.

Sichtbarkeit von AOK und LKK Versicherten auf ihren PTV

Das Patiententeilnahmeverzeichnis kann bei der SVFLG/ LKK nicht zum Quartalswechsel und damit zum Übergabezeitpunkt erstellt werden. Aus diesem Grund sind diese HZV-Versicherten erst auf der kommenden Übersicht gelistet und zu sehen. Sie bleiben sozusagen ein Quartal "unsichtbar" eingeschrieben.

AOK-Übergabe mit verspätet eingereichtem Zulassungsbescheid

Aufgrund der Nachreichnung des Zulassungsbescheides ist auch hier die Sichtbarkeit der HZV-Versicherten erst auf dem Patiententeilnahmeverzeichnis zum Folgequartal gegeben.

Nach §5 Anlage 4 Anhang 2 des HZV-Vertrages AOK BY S15 "Konnte zum Zeitpunkt der Meldung nach Abs. 1 wegen Fehlen des Bescheides des Zulassungsausschusses ausnahmsweise keine abschließende Prüfung nach § 3 durchgeführt werden, erfolgt die Übermittlung an die AOK Bayern unter Vorbehalt. Ergibt die abschließende Prüfung bis zum Ende der Meldefrist nach § 2, dass der Bescheid des Zulassungsausschusses nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurde oder die Zulassung nicht wie gemeldet erfolgt ist, informiert der BHÄV die AOK Bayern umgehend nach Ende der Meldefrist, dass eine geregelte Praxisübergabe nachträglich entfallen ist."

Beratung bei Praxisübernahme und Praxisabgabe

Team Praxisberatung:

Wir sind gerne für Sie da:

  • Christine Pils
  • Selina Lewald

Unser Angebot an Sie:

Beratungen

für Sie und das gesamte Praxisteam bei der Umsetzung der HZV-Verträge – gezielt und individuell

Unterstützung

bei Praxisübergabe und Umschreibung der HZV-Versicherten

Wichtig: Bitte melden Sie sich mindestens 6 Monate vor Praxisübergabe bei uns!

Starthilfe

bei Praxis-Neugründung: So gelingt der Einstieg in die Hausarztzentrierte Versorgung.

So erreichen Sie uns:
Telefon: 0891273927 - 30  
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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