für Hausärztinnen und Hausärzte
Alle teilnehmenden Hausärztinnen und Hausärzte verpflichten sich im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), neben den allgemeinen Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig an hausarztspezifischen Fortbildungskursen teilzunehmen – etwa in den Bereichen Schmerztherapie, Geriatrie, Palliativmedizin und weiteren relevanten Themen.
Die im Rahmen dieser besonderen, qualitativ hochwertigen HZV-Fortbildungen erworbenen Punkte werden auf die gesetzliche Fortbildungspflicht gemäß § 95 d SGB V angerechnet.
Darüber hinaus dienen sie der kontinuierlichen Erweiterung hausärztlicher Kompetenzen und der Stärkung der Hausarztpraxis als zentralem Ort medizinischer Versorgung.
Mit der folgenden Checkliste behalten Sie den Überblick über alle Anforderungen:
| AOK Bayern | BKK | EK | TK | BAHN-BKK | SVLFG (LKK) | Bosch BKK |
IKK classic |
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Mindestens 2 Fortbildungsveranstaltungen im Jahr zu besonderen, hausärztlich relevanten Themen gemäß den Inhalten der Strukturierten hausärztlichen Fortbildung und Kompetenzerhaltung (ShFK-Thementag) Insbesondere zu: - patientenzentrierter Gesprächsführung - psychosomatischer Grundversorgung - Palliativmedizin - allgemeiner Schmerztherapie und Geriatrie - Pädiatrie (außer LKK) |
x | x | x | x | x | x | x | x |
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Strukturierte hausärztliche Qualitätszirkel zur Arzneimitteltherapie – Pharmakoqualitätszirkel (Qualitätszirkelsitzung mit unterschiedlichen Inhalten unter Berücksichtigung der indikationsbezogenen Pharmakotherapie) |
3 QZ / Jahr | 3 QZ / Jahr | 3 QZ / Jahr | 3 QZ / Jahr | 3 QZ / Jahr | 3 QZ / Jahr | 3 QZ / Jahr | 4 QZ / Jahr |
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Erfüllung der Fortbildungspflicht nach
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Qualitätsmanagement (QM) Nachweis eines QM-Systems, welches den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses in der aktuellen Fassung entspricht |
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Am besten nutzen Sie unsere SHFK Thementage zur schnellen und unkomplizierten Erfüllung der HZV-Vertragspflicht.
Hier finden Sie unser Fortbildungsangebot: