Leistungen von speziell qualifiziertem nichtärztlichen Praxispersonal
Besondere Betreuungsleistung durch eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) und akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe
In den HZV-Verträgen in Bayern wird die besondere Betreuungsleistung durch eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) zusätzlich vergütet. Im HzV-Vertrag AOK Bayern gibt es auch eine zusätzliche Vergütung für die Beschäftigung eines akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe. Dazu zählen insbesondere Primary Care Management (PCM) und Physician Assistant (PA)
Bitte beachten Sie: Die Vergütung der Zuschläge für VERAH®, PCM oder PA bzw. die weiteren von speziell qualifizierten nichtärztliches Praxispersonal abhängigen Vergütungen sind ab dem Quartal möglich, das auf die Meldung dieser mittels Meldeformular und Urkunde folgt.
Meldefomulare
Das Meldeformular kann für die VERAH®-Meldungen aller HZV-Verträge genutzt werden.
Formular für die VERAH®-Meldungen
Das Meldeformular für die Beschäftigung von Mitarbeitenden akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe wird für deie Meldung der PCM oder dem PA genutzt.
Formular für Beschäftigung von Mitarbeitenden
akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe
Übersicht Leistungen von speziell qualifiziertem nichtärztlichen Praxispersonal
| AOK Bayern | BKK Bayern | Ersatzkassen (ohne TK) | BAHN BKK | TK | SVLFG (LKK) | BOSCH BKK | IKK classic | |
| VERAH®- Zuschlag | 2,50 € (P1b) | 5,00 € | 8,00 € | 8,00 € (Z3) | 8,00 € (Z3) | 5,00 € | 5,00 € (Z2) | 7,00 € (Z2) |
| akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe | 6,00 € (P1c) | - | - | - | - | - | - | - |
| Vergütung erfolgt automatisch auf P1a | Vergütung erfolgt automatisch auf P3 | Vergütung erfolgt automatisch auf P3 | Vergütung erfolgt automatisch auf P3 | Vergütung erfolgt automatisch auf P3 | Vergütung erfolgt automatisch auf P2B und P3 | Vergütung erfolgt automatisch auf P3 oder Z5 | Vergütung erfolgt automatisch auf P3 | |
| Besuch durch qualifiziertes nichtärztliches Praxispersonal |
1417 (Hausbesuch einer VERAH, PCM oder PA) 17,00 € max. 3x pro Quartal + 15,00 € Zuschlag automatisch = 32,00 € pro Besuchsleistung |
1417 (VERAH® -Besuch) 15,00 € max. 3x pro Quartal |
1417 (VERAH® -Besuch) 17,00 €
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1417 (VERAH® -Besuch)
17,00 € max. 10x pro Quartal |
1417 (VERAH® -Besuch)
17,00 € max. 10x pro Quartal |
1417 (VERAH® -Besuch) 20,00 €
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Besuch durch qualifiziertes nichtärztliches Praxispersonal bei telemedizinischer Ausstattung
Achtung zusätzlicher Nachweis telemedizinischer Ausstattung ist erforderlich! |
automatischer Zuschlag
+ 10,00 € auf 1417 und + 2,00 auf P1b und P1c Meldung der Ausstattung nach Anlage 3 Anhang 10 |
Abrechnung nach Anlage 11 telemedizinisches Versogungsmodel BKK HzV-Vertrag |
1416 32,00 €
- 1416 und 1417 insg. max. 10x pro Quartal; - nicht neben 1417 |
1416 32,00 €
- 1416 und 1417 insg. max. 10x pro Quartal; - nicht neben 1417 |
Abrechnung nach Anlage 12 telemedizinisches Versogungsmodel BKK HzV-Vertrag | |||
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» Wird nur dem Betreuarzt vergütet » Keine Wegepauschalen neben der 1417 und 1416 abrechenbar |
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Vergütungsübersicht Telemedizinisches Versorgungsmodul (nur bei BKK und Bosch BKK)
| Leistung | Erfassungsziffer | Vergütung |
| Hausbesuchspauschale durch VERAH® mit telemedizinischer Weiterbildung | 0060 | 76,00 € / max. 1 x pro Quartal |
| Telemedizinische Betreuung durch den Hausarzt | 0061 | 15,00 € / max. 1 x pro Quartal |
| Sturzrisikoanalyse | 0062 | 13,00 € / max. 1 x im Kalenderjahr |
| Gesundheitsfragebogen Depression (PHQ-9) |
0063 0063B |
10,00 € / max. 1 x pro Kalenderjahr max. 2 x bei einer psychischen Erkrankung |
| Wundanalyse | 0064 | 13,00 € / max. 4 x pro Quartal |