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Leistungen von speziell qualifiziertem nichtärztlichen Praxispersonal

Besondere Betreuungsleistung durch eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) und akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe

In den HZV-Verträgen in Bayern wird die besondere Betreuungsleistung durch eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) zusätzlich vergütet. Im HzV-Vertrag AOK Bayern gibt es auch eine zusätzliche Vergütung für die Beschäftigung eines akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe. Dazu zählen insbesondere Primary Care Management (PCM) und Physician Assistant (PA)

Bitte beachten Sie: Die Vergütung der Zuschläge für VERAH®, PCM oder PA bzw. die weiteren von speziell qualifizierten nichtärztliches Praxispersonal abhängigen Vergütungen sind ab dem Quartal möglich, das auf die Meldung dieser mittels Meldeformular und Urkunde folgt.

Meldefomulare

Das Meldeformular kann für die VERAH®-Meldungen aller HZV-Verträge genutzt werden.

Formular für die VERAH®-Meldungen

Das Meldeformular für die Beschäftigung von Mitarbeitenden akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe wird für deie Meldung der PCM oder dem PA genutzt.

Formular für Beschäftigung von Mitarbeitenden
akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe

Übersicht Leistungen von speziell qualifiziertem nichtärztlichen Praxispersonal

    AOK Bayern   BKK Bayern   Ersatzkassen (ohne TK)   BAHN BKK   TK   SVLFG (LKK)   BOSCH BKK IKK classic
VERAH®- Zuschlag 2,50 € (P1b) 5,00 € 8,00 € 8,00 € (Z3) 8,00 € (Z3) 5,00 € 5,00 € (Z2) 7,00 € (Z2)
akademischer nichtärztlicher Gesundheitsberufe 6,00 € (P1c) - - - - - - -
  Vergütung erfolgt automatisch auf P1a Vergütung erfolgt automatisch auf P3 Vergütung erfolgt automatisch auf P3 Vergütung erfolgt automatisch auf P3 Vergütung erfolgt automatisch auf P3 Vergütung erfolgt automatisch auf P2B und P3 Vergütung erfolgt automatisch auf P3 oder Z5 Vergütung erfolgt automatisch auf P3
Besuch durch qualifiziertes nichtärztliches Praxispersonal

1417 (Hausbesuch einer VERAH, PCM oder PA)

17,00 €

max. 3x pro Quartal

+ 15,00 € Zuschlag automatisch

= 32,00 € pro Besuchsleistung

1417 (VERAH® -Besuch)

15,00 €

max. 3x pro Quartal

1417 (VERAH® -Besuch)

17,00 €

 

1417 (VERAH® -Besuch)

17,00 €

max. 10x pro Quartal

1417 (VERAH® -Besuch)

17,00 €

max. 10x pro Quartal

   

1417 (VERAH® -Besuch)

20,00 €

 

Besuch durch qualifiziertes nichtärztliches Praxispersonal bei telemedizinischer Ausstattung

 

Achtung zusätzlicher Nachweis telemedizinischer Ausstattung ist erforderlich!

 automatischer Zuschlag

+ 10,00 € auf 1417 und

+ 2,00 auf P1b und P1c

Meldung der Ausstattung nach Anlage 3 Anhang 10 

Abrechnung nach Anlage 11 telemedizinisches Versogungsmodel BKK HzV-Vertrag  

1416

32,00 €

 

- 1416 und 1417 insg. max. 10x pro Quartal;

- nicht neben 1417

1416

32,00 €

 

- 1416 und 1417 insg. max. 10x pro Quartal;

- nicht neben 1417

   Abrechnung nach Anlage 12 telemedizinisches Versogungsmodel BKK HzV-Vertrag   

» Wird nur dem Betreuarzt vergütet

» Keine Wegepauschalen neben der 1417 und 1416 abrechenbar

 

Vergütungsübersicht Telemedizinisches Versorgungsmodul (nur bei BKK und Bosch BKK)

Leistung Erfassungsziffer Vergütung
Hausbesuchspauschale durch VERAH® mit telemedizinischer Weiterbildung 0060 76,00 € / max. 1 x pro Quartal
Telemedizinische Betreuung durch den Hausarzt 0061 15,00 € / max. 1 x pro Quartal
Sturzrisikoanalyse  0062 13,00 € / max. 1 x im Kalenderjahr
Gesundheitsfragebogen Depression (PHQ-9)

0063

0063B

10,00 € / max. 1 x pro Kalenderjahr

max. 2 x bei einer psychischen Erkrankung

Wundanalyse 0064 13,00 € / max. 4 x pro Quartal