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Telekonsil

Erstes telemedizinisches Konsil in Bayern

Weiterentwicklung BKK HZV-Vertrag Bayern

Die medizinische Versorgung verändert sich – digitale, interdisziplinäre und patientenorientierte Versorgungsmodelle werden zunehmend zum Standard. Mit dem Vertrag zur besonderen Versorgung „Telemedizinische Facharztkonsile“ gemäß § 140a SGB V sind wir im HZV-Vertrag BKK Bayern Teil einer innovativen und zukunftsweisenden Versorgungslösung– ganz konkret und praxisnah!

Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender Bayerischer Hausärzteverband e.V.:  „Die richtigen Ärztinnen und Ärzte für eine notwendige Weiter-Behandlung eigener Patientinnen und Patienten zu finden und Termine zu koordinieren, ist für viele Hausarztpraxen mit großem Zeitaufwand verbunden. Ich freue mich daher sehr, dass Hausärztinnen und Hausärzte künftig in Zusammenarbeit mit den fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen ihre Patientinnen und Patienten umfassend telemedizinisch betreuen können – modern, digital und effizient!“

Worum geht es?

Durch die telemedizinische Vernetzung von Haus- und Fachärzten bei definierten Indikationen (derzeit Diabetisches Fußsyndrom oder unklaren Hautveränderungen) können Diagnostik und Therapie schneller, effizienter und patientenfreundlicher erfolgen – ganz ohne lange Wartezeiten oder unnötige Überweisungen.

Für wen ist die Teilnahme möglich?

  • Hausärztinnen und Hausärzte, die bereits HZV-Vertrag BKK Bayern teilnehmen
  • Fachärztinnen und Fachärzte (u. a. Diabetologie, Dermatologie) in Bayern, die bestimmte Teilnahmevoraussetzungen erfüllen
  • Versicherte, die im HZV-Vertrag BKK eingeschrieben sind

Wie funktioniert das Telekonsil?

  • Hausärztinnen und Hausärzte initiieren bei Bedarf ein telemedizinisches Konsil direkt aus ihrer Praxis.
  • Eine strukturierte Anamnese, Befundübermittlung und Bewertung erfolgen digital über ein sicheres System.
  • Innerhalb kürzester Zeit erhalten Hausärztinnen und Hausärzte von den Fachärztinnen und Fachärzten eine fundierte fachärztliche Rückmeldung.
  • Abrechnung und Vergütung erfolgen quartalsweise einfach und digital.

 


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Vertragliche Regelungen zum Telekonsil
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