Zum 1. Januar 2024 wird das eRezept verpflichtend – die Nichtnutzung soll mit einer Honorarkürzung von 1 Prozent bestraft werden. „Bitte beschäftigen Sie sich jetzt mit dem eRezept und schaffen Sie die technischen Voraussetzungen“, appelliert der KVB-Vorsitzende Dr. Christian Pfeiffer daher.