Dr. Wolfgang Ritter: Das Apothekengesetz ist ein Eigentor
„Eine pseudo-ärztliche Versorgung durch Apotheken lehnen wir entschieden ab. Patientinnen und Patienten darf das Grundrecht, im Krankheitsfall von einer Ärztin oder einem Arzt fachgerecht behandelt zu werden, nicht genommen werden“, kritisiert Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, den aktuellen Regierungsentwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG). Ein entsprechender Antrag ist am Freitag von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mit großer Mehrheit angenommen worden.
ApoVWG-Entwurf stellt primärärztliche Versorgung in Frage
„Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten“, hat die Bundesregierung das umstrittene Gesetzesvorhaben begründet. Dazu Dr. Ritter: „Selbstverständlich ist es im Interesse unserer Patientinnen und Patienten, wohnortnah eine Apotheke zu haben, aber deshalb die primärärztliche Versorgung in Frage zu stellen, ist ein Eigentor und wird zu einer deutlichen Verschlechterung führen.“ Laut des Entwurfs sollen Apotheken weitreichende Kompetenzen im Bereich Impfen und Schnelltestdiagnostik bekommen und unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept und sogar bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel bei akuten Erkrankungen ohne ärztliche Konsultation abgeben dürfen.
Parallelstruktur statt Patientensteuerung
„Dieser weit in die ärztliche Versorgung eingreifende niederschwellige Zugang führt nicht zu einem Primärarztsystem mit einer daraus resultierenden gesteuerten Weiterbehandlung, da wo es notwendig ist, sondern schafft eine Parallelstruktur, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten zersplittert, was letztendlich weder Kosten noch Ressourcen einspart“, kritisiert Dr. Ritter.
Die Aufweichung des Ärztevorbehalts führe demnach nicht zu Einsparungen, sondern im Gegenteil zu höheren Kosten, warnt der Landesvorsitzende des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes: „In tatsächlicher Hinsicht kommt es bei Präventionsmaßnahmen und Früherkennungsleistungen durch Apotheken unweigerlich zu Doppelberatungen und gegebenenfalls widersprüchlichen Empfehlungen. Schließlich ist zu erwarten, dass auch eine notwendige ärztliche Betreuung unterbleibt, weil der Versicherte sich durch die Präventionsberatung in der Apotheke – vermeintlich – ausreichend versorgt sieht oder er unkoordiniert die fachärztliche Versorgung aufsucht, ohne dass zuvor ein konkretes Diagnosebild erstellt wurde. Dieses ungesteuerte Versichertenverhalten führt weiter zu unnötigen zusätzlichen Kosten in der GKV.“
Dispensierrecht im Bereitschaftsdienst und in Notfällen gefordert
Stattdessen fordern Bayerns niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Einführung eines Dispensierrechts im Bereitschaftsdienst und in Notfällen, also die direkte Abgabe von Medikamenten an die Patienten. „Die Beschränkung auf definierte, evidenzbasierte Indikationen hat sich schon in der Coronapandemie bewährt und würde ohne Risiko für die Versicherten zu einer ressourcen- und zeitsparenden Medikation im Bereitschaftsdienst und in Notfällen führen. Insbesondere auf dem Land, wo weite Wege bis zur nächsten Apotheke zurückzulegen sind, profitieren von dieser unbürokratischen Lösung insbesondere ältere und multi-morbide Patientinnen und Patienten“, so Dr. Ritter.
Weitere Forderung: Geringfügigkeitsgrenze bei Regressen
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hat auf ihrer Sitzung noch zwei weitere Anträge des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes mit großer Mehrheit verabschiedet. So soll bei Regressen eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro pro Arzt, Quartal und Krankenkasse eingeführt werden. „Unsere Praxen ersticken in Bürokratie. Jeder Euro, der angeblich falsch ausgegeben wurde, muss von uns aufwändig geprüft werden. Das kostet Zeit, Nerven und Geld. Wir fordern deshalb ebenso eine Aufwandspauschale für die Krankenkassen, wenn sich nach Prüfung ergibt, dass der Antrag der Krankenkasse unbegründet war.“
Außerdem hat die Vertreterversammlung „eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der Strukturkosten des Notdienstes“ gefordert, „die nicht zu Lasten der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt und die die finanziellen Belastungen zwischen den beteiligten Akteuren ausgewogen verteilt“.