Der Bayerische Hausärzteverband begrüßt die erneute Einführung der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung als längst überfällige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Gleichzeitig kritisiert er deren Befristung bis zum 31.12.2020.
Bayerischer Hausärzteverband und Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Bayern weisen in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf erhebliche Mängel im sogenannten Patientendaten-Schutz-Gesetz hin und fordern praktikable IT-Sicherheitsvorgaben für die Praxen.
Statement des Bayerischen Hausärzteverbandes anlässlich der Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 25.08.2020 ‚Coronatests: Fokussierung ja, Zwangsquarantäne nein‘