Vorsorgen! Bevor es zu spät ist.
Das Justizministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Bayern und der Bayerische Hausärzteverband haben sich an einen Tisch gesetzt, um ein sensibles, aber äußerst wichtiges Anliegen zu besprechen: rechtliche Vorsorge im Sinne von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Ziel des Treffens war, einen gemeinsamen Weg zu vereinbaren, um Patientinnen und Patienten für dieses Thema zu sensibilisieren und mehr Menschen zu einer rechtlichen Vorsorge zu animieren.
"Gut durchdachte rechtliche Vorsorge ist von unschätzbarem Wert"
Hausärztinnen und Hausärzten sind sich der Bedeutung der rechtlichen Vorsorge aufgrund der regelmäßigen Konfrontation mit dem Thema bewusst. Bei Patientinnen und Patienten ist dies unterschiedlich. „Zu wenige Menschen denken daran, rechtliche Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen. Denn auf den ersten Blick erscheint vielen Menschen rechtliche Vorsorge unangenehm: Man muss sich eine Zukunft vorstellen, an die wir nicht so gerne denken; eine Zukunft, in der wir aufgrund von Krankheit, Alter oder wegen eines Unfalls möglicherweise nicht mehr selbst handlungs- und entscheidungsfähig sind,“ sagt der bayerische Staatsminister der Justiz, MdL Georg Eisenreich. Er betont, wie wichtig es ist, dass sich die Menschen dieses Themas trotzdem annehmen: „Wenn aber nach einem Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt oder aufgrund fortschreitender Demenz eine Situation entsteht, in der wir nicht mehr selbst entscheiden können, ist eine gut durchdachte rechtliche Vorsorge von unschätzbarem Wert.“
Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, ist diese Angelegenheit ein persönliches Anliegen: „In der Arbeit als Hausärztin und Hausarzt steht das Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. Wir als Beziehungsmediziner möchten den Menschen immer in seiner Gesamtheit und in seinen Lebensumständen betrachten. Fakt ist dabei aber auch: Eine Situation, in der man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, kann immer und jedem passieren. Für diese Fälle gewappnet zu sein, ist für jeden einzelnen unserer Patientinnen und Patienten eine gute und wichtige Sache.“
Broschüren und Flyer zum Download
Das Justizministerium stellt Broschüren zum Download und Flyer zur Auslage in Ihrer Praxis kostenfrei zur Verfügung. Die Informationen dazu und zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung finden Sie in der Veröffentlichung des Justizministers.
Helfen Sie mit, Ihre Patientinnen und Patienten in diesen Themen zu informieren und zu animieren. Wir hoffen auf zahlreiche Bestellungen und möchten uns im Voraus für Ihr Engagement für dieses wichtige Thema bedanken!