KVB-Vertreterversammlung: Keine Regresse für Impfungen nach STIKO-Vorgaben!
Die KVB-Vertreterversammlung am Mittwoch dieser Woche (25.06.2025) beschäftigte sich gleich mit mehreren für Hausärztinnen und Hausärzte besonders relevanten Themen. So unterstützten die Mitglieder der Vertreterversammlung mit einem einstimmig gefassten Beschluss den Einsatz des KVB-Vorstands gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen für die Rücknahme von Regressvanträgen im Zusammenhang mit den Impfstoffen Apexxnar (Pneumokokken), Bexsero (Meningokokken B) und RSV, die vor dem Inkrafttreten der Impfvereinbarung beziehungsweise der bayerischen Sprechstundenbedarfsvereinbarung verabreicht wurden. Zudem fordert das KVB-Parlament die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern auf, eine entsprechende Vereinbarung mit der KVB zu schließen, wie dies in anderen KV-Bezirken bereits geschehen ist.
"Vermeidbare und kostenintensive Krankenhausaufenthalte verhindert"
„Die laufenden Regressverfahren durch die Prüfstelle betreffen Ärztinnen und Ärzte, die im Sinne einer evidenzbasierten und präventiven Versorgung gehandelt haben. Die Impfstoffe wären ohnehin kurze Zeit später zu Lasten der GKV verimpft worden“, argumentiert der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes Dr. Wolfgang Ritter, der den Beschlussantrag eingebracht hatte. In seinen Augen ist den Krankenkassen daher kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, im Gegenteil: „Es ist davon auszugehen, dass durch die frühzeitige Impfung vor der unmittelbar bevorstehenden Infektionssaison potenziell vermeidbare und kostenintensive Krankenhausaufenthalte verhindert werden konnten.“
Hintergrund ist, dass im Fall des Pneumokokkenimpfstoffs Apexxnar die STIKO bereits im September 2023 eine Impfempfehlung ausgesprochen hat. Viele Praxen in Bayern haben daraufhin – wie bundesweit üblich – mit der Verordnung und Verimpfung begonnen. Die Schutzimpfungsrichtlinie trat jedoch erst im Januar 2024 in Kraft. Ähnlich verhält es sich mit den Impfstoffen Bexsero und RSV.
Einheitliches Kommunikationssystem im ambulanten und stationären Bereich nötig
In einem weiteren einstimmig gefassten Beschluss, der auf die Fraktion der Hausärztinnen und Hausärzte zurückgeht, fordert die KVB-Vertreterversammlung das Bundesministerium für Gesundheit als Mehrheitseigner der Gematik dazu auf, die Anbindung des stationären Bereichs an die Telematikinfrastruktur (TI) kurzfristig sicherzustellen. „Während die überwiegende Mehrheit der Praxen an die TI angeschlossen ist, werden im stationären Bereich zunehmend eigene Portale und Systeme verwendet, mit denen wir Niedergelassene uns herumschlagen müssen. Eine solche Mehrbelastung ist gerade in der aktuellen Lage schlicht nicht zumutbar. Für eine reibungslose und sichere Kommunikation zwischen den Praxen und dem stationären Bereich ist ein einheitliches Kommunikationssystem Grundvoraussetzung“, unterstreicht Dr. Ritter.
Diskutiert wurde über auch über die Umsetzung der Entbudgetierung für Hausärztinnen und Hausärzte, zudem standen zentrale Themen wie die Digitalisierung, der Einfluss von Finanzinvestoren und die künftige Gestaltung der Notfallversorgung auf der Agenda. Einen Überblick bietet die Pressemitteilung der KVB zur KVB-Vertreterversammlung vom 25.06.2025.