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Qualitätsmanagement (QM)


Logo HAEQMUm ein praxisinternes Qualitätsmanagement (QM) kommen vertragsärztliche Praxen seit spätestens 2009 nicht mehr herum.
Der Bayerische Hausärzteverband unterstützt Sie als Hausärztin/Hausarzt bei der Erfüllung der gesetzlichen QM-Anforderungen mit seinem „Hausärztlichen Qualitätsmanagement“ (HÄQM). Es wurde speziell für die Hausarztpraxis entwickelt und bietet einen hohen Benefit im Praxisalltag, ist leicht erlern- und umsetzbar, kostengünstig und zertifizierungsfähig.

Interesse an einer Fortbildung? Wir bieten sowohl eine HÄQM-Grundkurs in Präsenz als auch einen HÄQM-Refresherkurs als Online-Schulung an.

Was ist Qualitätsmanagement?

  • Qualitätsmanagement im ambulanten Bereich ist die Selbstverpflichtung, die Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Praxis in Bezug auf Qualität systematisch und abgestimmt zu verknüpfen.
  • Qualitätsmanagement ist Führungsaufgabe und erfordert die unbedingte Unterstützung der Leitung.
  • Qualitätsmanagement bindet Mitarbeiter/innen ein: es fordert und fördert deren Beteiligung.
  • Qualitätsmanagement ist auf die Erfüllung von Kundenanforderungen und langfristige Beziehungen zu beiderseitigem Nutzen gerichtet.
  • Qualitätsmanagement ist prozess- und ergebnisorientiert.
  • Qualitätsmanagement zielt auf kontinuierliche Verbesserung.
  • Qualitätsmanagement ist keine Einschränkung der ärztlichen Handlungsmöglichkeit oder Therapiefreiheit. Qualitätsmanagement
  • nimmt selbst keinen Einfluss auf medizinisch-fachliche Inhalte – es gewährleistet deren systematische Anwendung in transparenter und nachvollziehbarer Weise.
  • Qualitätsmanagement folgt den Prinzipien des gesunden Menschen-Verstandes!

Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat die Politik für den ambulanten Versorgungsbereich die Verpflichtung zu einem Qualitätsmanagement (QM) festgelegt.

Seit dem 01.01.2006 sind alle Vertragsärzte verpflichtet nach §135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung), innerhalb von 3 Jahren (bis Ende 2009 bzw. innerhalb von 3 Jahren nach Praxisübernahme) ein praxisinternes Qualitätsmanagement einzuführen und dieses in der Folgezeit weiter zu entwickeln. Nach § 136 Abs. 2 SGB V („Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“) vergewissern sich die Kassenärztlichen Vereinigungen anhand von Stichproben – Überprüfungen, ob die Vertragsärzte fristentsprechend ein QM in ihrer Praxis eingeführt haben.

Anforderungen / geforderte Instrumente des G-BA

  • Festlegung von konkreten Qualitätszielen für die einzelne Praxis
  • Ergreifung von Umsetzungsmaßnahmen
  • Regelmäßige strukturierte Teambesprechungen
  • Prozessablaufbeschreibungen
  • Beschwerdemanagement
  • Organigramm
  • Checklisten
  • Erkennen und Nutzen von Fehlern und Beinahefehlern zur Einleitung von Verbesserungsprozessen

 Fragen zum Thema Qualitätsmanagement, Fortbildungen QM und zur Zertifizierung können Sie gerne auch an folgende E-Mail-Adresse richten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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