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Qualitätsmanagement (QM)


Logo HAEQMUm ein praxisinternes Qualitätsmanagement (QM) kommen vertragsärztliche Praxen seit spätestens 2009 nicht mehr herum.
Der Bayerische Hausärzteverband unterstützt Sie als Hausärztin/Hausarzt bei der Erfüllung der gesetzlichen QM-Anforderungen mit seinem „Hausärztlichen Qualitätsmanagement“ (HÄQM). Es wurde speziell für die Hausarztpraxis entwickelt und bietet einen hohen Benefit im Praxisalltag, ist leicht erlern- und umsetzbar, kostengünstig und zertifizierungsfähig.

Interesse an einer Fortbildung? Wir bieten sowohl eine HÄQM-Grundkurs in Präsenz als auch einen HÄQM-Refresherkurs als Online-Schulung an.

Was ist Qualitätsmanagement?

  • Qualitätsmanagement im ambulanten Bereich ist die Selbstverpflichtung, die Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Praxis in Bezug auf Qualität systematisch und abgestimmt zu verknüpfen.
  • Qualitätsmanagement ist Führungsaufgabe und erfordert die unbedingte Unterstützung der Leitung.
  • Qualitätsmanagement bindet Mitarbeiter/innen ein: es fordert und fördert deren Beteiligung.
  • Qualitätsmanagement ist auf die Erfüllung von Kundenanforderungen und langfristige Beziehungen zu beiderseitigem Nutzen gerichtet.
  • Qualitätsmanagement ist prozess- und ergebnisorientiert.
  • Qualitätsmanagement zielt auf kontinuierliche Verbesserung.
  • Qualitätsmanagement ist keine Einschränkung der ärztlichen Handlungsmöglichkeit oder Therapiefreiheit. Qualitätsmanagement
  • nimmt selbst keinen Einfluss auf medizinisch-fachliche Inhalte – es gewährleistet deren systematische Anwendung in transparenter und nachvollziehbarer Weise.
  • Qualitätsmanagement folgt den Prinzipien des gesunden Menschen-Verstandes!

Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat die Politik für den ambulanten Versorgungsbereich die Verpflichtung zu einem Qualitätsmanagement (QM) festgelegt.

Seit dem 01.01.2006 sind alle Vertragsärzte verpflichtet nach §135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung), innerhalb von 3 Jahren (bis Ende 2009 bzw. innerhalb von 3 Jahren nach Praxisübernahme) ein praxisinternes Qualitätsmanagement einzuführen und dieses in der Folgezeit weiter zu entwickeln. Nach § 136 Abs. 2 SGB V („Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“) vergewissern sich die Kassenärztlichen Vereinigungen anhand von Stichproben – Überprüfungen, ob die Vertragsärzte fristentsprechend ein QM in ihrer Praxis eingeführt haben.

Anforderungen / geforderte Instrumente des G-BA

  • Festlegung von konkreten Qualitätszielen für die einzelne Praxis
  • Ergreifung von Umsetzungsmaßnahmen
  • Regelmäßige strukturierte Teambesprechungen
  • Prozessablaufbeschreibungen
  • Beschwerdemanagement
  • Organigramm
  • Checklisten
  • Erkennen und Nutzen von Fehlern und Beinahefehlern zur Einleitung von Verbesserungsprozessen

 Fragen zum Thema Qualitätsmanagement, Fortbildungen QM und zur Zertifizierung können Sie gerne auch an folgende E-Mail-Adresse richten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Siegel-Anerkennungsverfahren: „Von Hausärzten für Hausärzte“

ptqzIm Rahmen der Weiterentwicklung und Etablierung unseres Hausärztlichen-Qualitätssiegels (HÄQS) bieten wir Ihnen zuverlässige und sichere Siegel-Anerkennungsverfahren Ihrer Praxis von erfahrenen Auditoren (die selbst Hausärzte sind) an.
Frei nach dem Motto: „Von Hausärzten für Hausärzte“
 
Jetzt noch einfacher und schneller zum HÄQS

Jede Hausarztpraxis hat unabhängig vom eingesetzten Qualitätsmanagementsystem die Möglichkeit, das Hausärztliche Qualitätsmanagementsiegel (HÄQS) zu erwerben.

Eine Prüfung des praxisinternen Qualitätsmanagements ist zwar keine Pflicht. Aber warum zur Pflicht nicht auch die Kür dazunehmen und mit einem Qualitätssiegel den Patientinnen und Patienten deutlich machen: Bei uns gelten hohe Qualitätsstandards, und die Praxisabläufe werden fortlaufend überprüft und optimiert.
Genau dies bescheinigt das Hausärztliche Qualitätssiegel (HÄQS) Ihrer Praxis.

Das Besondere daran:
HÄQS ist ein geschütztes Anerkennungsverfahren für Hausarztpraxen des Bayerischen Hausärzteverbandes bzw. des Hausärzteverbands Nordrhein. Das bedeutet, dass kein Fremdauditor Ihrer Praxis nach HÄQS prüft, sondern ausschließlich zu Auditorinnen / Auditoren ausgebildete Hausärztinnen / Hausärzte eingesetzt werden. Es ist wie das HÄQM kostengünstig und auf die Hausarztpraxis zugeschnitten.

Das Siegel ist drei Jahre gültig, danach steht es Ihnen frei, eine erneute Siegel-Anerkennung durchführen zu lassen. Sie erhalten das Hausärztliche Qualitätssiegel in Form eines Aufklebers zum Anbringen in oder an der Praxis und auf Wunsch auch als Dateiformat für Ihren Schriftverkehr und Ihre Praxis-Homepage.

Übrigens: Auch Praxen, die nicht das HÄQM, sondern ein anderes QM-Verfahren nutzen, steht ein Siegel-Anerkennungs-Verfahren offen, sofern das jeweilige Praxis-QM die Kriterien des HÄQS erfüllt.

An einem Siegel-Anerkennungsverfahren interessiert oder haben Fragen dazu? Dann wenden Sie sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe Ihrer Kontaktdaten – ein Mitarbeiter meldet sich bei Ihnen.

Ablauf und Informationen zum Siegel-Anerkennungsverfahren

Ablauf:

  • Wenn Sie Interesse an einem Siegel-Anerkennungsverfahren Ihrer Praxis haben, stellen Sie einen  Antrag per E-Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Angabe Ihrer Kontaktdaten.

  • Das Verfahren beginnt mit einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Praxis und der Hausärztliche Service- und Wirtschaftsgesellschaft mbH (HSW).

  • Nach Vertragsabschluss wird seitens der HSW GmbH eine Auditorin / Auditor in Praxisnähe beauftragt. Die Auditorin / der Auditor wird persönlich mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihr Qualitätsmanagement Handbuch anfordern.

  • Nach eingehender Prüfung des Handbuches und eventueller Nacharbeit der Praxis, wird mit dem Auditor ein Termin zur „vor Ort“ Prüfung vereinbart. Dieser Termin findet erst statt, wenn alle eventuell nötigen Änderungen Ihres QM-Handbuches abgeschlossen sind. In der Regel erhält die Praxis innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung der Unterlagen Bescheid, ob eine „vor Ort“ Prüfung durchgeführt werden kann oder ob eine Nacharbeit nötig ist.

  • Das QM-Handbuch der Praxis beim Audit wird hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien des HausÄrztlichen QualitätsSiegels (HÄQS) durch die Auditorin / den Auditor in der Praxis überprüft. Hierbei gehen Auditor und die QM Verantwortlichen in der Praxis gemeinsam das QM Handbuch mit den Dokumenten und Prozessen der Praxis durch. Ansatzpunkte für (weitere) qualitätssteigernde Maßnahmen werden aufgezeigt.

  • Nach erfolgter Prüfung, wird der Bericht der Auditorin / des Auditors an die HSW GmbH ausgehändigt. Nach Bearbeitung und Prüfung des Berichts, wird das erfolgreiche Siegel-Anerkennungs-Verfahren bestätigt und Sie erhalten neben dem Siegel des Bayerischen Hausärzteverbandes auch das HÄQS Siegel in Form eines Aufklebers den Sie an bzw. in der Praxis platzieren können. Ebenfalls können Sie das Siegel als Bilddatei anfordern, um es nach Wunsch auch in Ihrem Schriftverkehr verwenden zu können.

  • Das von der Praxis erworbene Siegel-Anerkennungsverfahren hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Wenn Sie nach Ablauf der 3 Jahre die Gültigkeit aufrecht erhalten möchten, bitten wir Sie vor Ablauf einen erneuten Antrag (unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bei der HSW zu stellen.
    Achtung! Der Antrag muss 3 Monate vor Ablauf erfolgen!

weitere Informationen:

Gebührenübersicht

 Einzel- oder Gemeinschaftspraxen:  Nettobetrag zzgl. gesetzl. MwSt.   Bruttobetrag inkl. gesetzl. MwSt.
 Einzel- oder Gemeinschaftspraxis < 10 Mitarbeiter/innen  663,87 €  790,00 €
 Einzel- oder Gemeinschaftspraxis 10 - 20 Mitarbeiter/innen  915,97 €  1.090,00 €
 Einzel- oder Gemeinschaftspraxis 20 Mitarbeiter/innen  1168,07 €  1.390,00 €

 

 Praxisgemeinschaften:  Nettobetrag zzgl. gesetzl. MwSt.   Bruttobetrag inkl. gesetzl. MwSt.
 Praxisgemeinschaft < 10 Mitarbeiter/innen  1.000,00 €  1.190,00 €
 Praxisgemeinschaft 10 - 20 Mitarbeiter/innen  1.373,95 €  1.635,00 €
 Praxisgemeinschaft 20 Mitarbeiter/innen  1.756,30 €  2.090,00 €

 

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