Unser Fortbildungsangebot für Hausärzte
Wir haben für Sie die reguläre jährliche Fortbildungspflicht in eine Formel gefasst:
2 x ShFK + max. 4 x Pharmako-QZ (mit DMP-Themen) = Fortbildungspflicht HZV und KV
Wenn Sie diese „Formel" umsetzen, haben Sie Ihre jährliche Fortbildungspflicht (unabhängig von den Fortbildungspunkten und den zusätzlichen Qualifikationen, wie z.B. Psychosomatik) erfüllt! Der Bayerische Hausärzteverband stellt jedes Jahr ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für Sie zusammen. Neben den ShFK-Thementagen finden Sie hier Termine zu vielen weiteren hausarztrelevanten Themen.Ein besonderes Fortbildungsformat ist der Hausärztekongress, der jährlich im Februar oder März stattfindet: Hier haben Sie die Möglichkeit, die gesamte Bandbreite der jährlichen Fortbildungsverpflichtungen in einer Woche zu erfüllen.
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Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen).