Geriatrieleistungen

Abrechnung Geriatrieleistungen in der HZV

Stand: Januar 2025

Die Versorgung von geriatrischen Patientinnen und Patienten in der Hausarztpraxis ist eine der elementaren Aufgaben in der Hausarztpraxis. Die Abrechnung der Leistungen des geriatrische Basisassessment, geriatrische Betreuungskomplex und Geriatrie-Modul sind nur vom Betreuarzt abrechenbar.

Das hausärztliche-geriatrische Basisassessment

Das geriatrische Basisassessment wird je nach HZV-Vertag entweder mit der 03360 oder 03240 abgerechnet.

03360

Diese Leistung wird bei dem HZV-Vertag mit der AOK BY abgerechnet für die Erbringung des geriatrische Basisassessment.

Abrechnungsregel:

  • ab dem vollendeten 70. Lebensjahr und
  • geriatrietypische Morbidität (Multifaktoriell bedingte Mobilitätsstörung einschließlich Fallneigung und Altersschwindel; Komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art; Frailty-Syndrom (Kombinationen von unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung, muskulärer Schwäche, verringerter Ganggeschwindigkeit und verminderter körperlicher Aktivität); Dysphagie; Inkontinenz(en); Therapierefraktäres chronisches Schmerzsyndrom)

oder

Leistungsinhalte:

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
  • Erhebung und/oder Monitoring organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen
  • Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren (z. B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS)
  • Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z. B. Timed "up&go", Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment)

Fakultativ

  • Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren (z. B. MMST, SKT oder TFDD)
  • Anleitung zur Anpassung des familiären und häuslichen Umfeldes an die ggf. vorhandene Fähigkeits- und Funktionsstörung
  • Anleitung zur Anpassung des Wohnraumes, ggf. Arbeitsplatzes Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt, einmal im Behandlungsfall

03240

Die Erfassungsziffer wird verwendet in den HZV-Verträgen BKK, EK, TK, Bahn BKK, BOSCH BKK und IKK classic. Sie entspricht einer alten EBM-Regelung, die bis Q3 2013 galt. 

Abrechnungsregel:

  • ohne Altersbeschränkung
  • 1x pro Quartal

Leistungsinhalte:

  • Untersuchung von Funktions- und Fähigkeitsstörungen unter Berücksichtigung des kardiopulmonalen und/oder neuromuskulären Globaleindrucks mit Quantifizierung der Störung mittels standardisierter qualitätsgesicherter Testverfahren (z.B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS)
  • Beurteilung der Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z.B. Timed „up&go“, Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment)
  • Beurteilung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren (z.B. MMST, SKT oder TFDD)

Fakultativ

  • Anleitung zur Anpassung des familiären und häuslichen Umfeldes an die ggf. vorhandene Fähigkeits- und Funktionsstörung
  • Anleitung zur Anpassung des Wohnraums, ggf. Arbeitsplatzes
  • Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt

Der hausärztlich-geriatrische Betreuungskomplex

03362

Die Erfassungsziffer 03362 für den geriatrische Betreuungskomplex kann bei den HZV-Verträgen der AOK Bayern, BKK und EK als Einzelleistung abgerechnet werden. Bei der SVLFG (LKK) wird automatisch auf jede Grundpauschale von Versicherten mit den Status „Altenteiler“ der Zuschlag Z14 vergütet, wenn die Qualifikation „Hausärztlich geriatrisches Basisassessment“ per Selbstauskunft vorliegt. In den anderen Verträgen ist diese Betreuungsleistung Bestandteil in der Grundpauschale.

2024 12 19 Übersicht 03362

Geriatrie-Modul

Beim Geriatrie-Modul handelt es sich um eine Neuerung. Neben den bereits
etablierten Leistungen rund um die geriatrische Versorgung wird mit der Aufnahme eines
Geriatrischen Versorgungsmoduls die Versorgung dieser Patientengruppe stark aufgewertet. Sie
sind in den HZV-Verträgen TK und IKKclassic abrechenbar. Wichtig: Auch bei Vorliegen der
„Zusatzqualifikation Geriatrische Basisversorgung“ muss das neue Webinar „Geriatrische
Versorgungsstrukturen in der HZV“ absolviert werden, um diese Leistungen abrechnen zu
können. Diese muss per Selbstauskunft gemeldet werden. Die Leistungen aus dem Geriatrie-Modul können ab dem Tag der Meldung abgerechnet werden.

3250 Basismodul Ambulante geriatrische Betreuung

Voraussetzungen für die Abrechnung;

  • Persönliche Zusatzqualifikation „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV “ der Betreuärztin oder des Betreuarztes
  • Abrechnung nur durch Betreuarzt
  • Abrechenbar für Patientinnen und Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr
  • Für Patientinnen und Patienten mit mindestens einem definierten und dokumentierten geriatrischen Krankheitsbild
  • Bei TK: 1x abrechenbar alle zwei Versichertenteilnahmejahre
  • Bei IKKclassic: 1 pro Versichertenteilnahmejahr
  • Das Geriatrische Basisassessment (Ziffer 03240) liegt im gleichen oder im vorherigen Versichertenteilnahmejahr vor
  • Ein Besuch durch Ärztin/Arzt oder VERAH wurde im selben Quartal oder im Vorquartal abgerechnet (Ziffern 01410, 1413, 1417, 1416)
  • Vorliegen definierter Krankheitsbilder: Demenzerkrankung, Hirnblutung, Gehbeschwerde, Alzheimer-Erkrankungen, Apoplex, Sturzneigung, Parkinsonerkrankungen, Myokardinfarkt, chron. Schmerzsyndrom, Probleme mit Bezug auf Pflegebedürftigkeit, Multiple Sklerose, Hirnorganische Wesensveränderung, Schwindel, Schwindelsyndrom

Leistungsinhalt:

  • Sozialmedizinische Anamnese mit Prüfung Antrag Pflegegrad, GdB etc.
  • geriatrische Anamnese bzw. Untersuchungen
  • Erfassung der Belastung der pflegenden Angehörigen (z. B. Leitlinie „Pflegende Angehörige“)
  • Verordnung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege
  • Strukturiertes Polymedikationsmanagement
  • Feststellung des geriatrischen Behandlungsbedarfs und des Behandlungsplans, z. B. Kontextfaktorenanalyse, Klärung Pflegegrad, ggf. Einbindung Pflegedienst, ggf. Aufnahme in Hausbesuchssetting, Klärung Patientenverfügung, Vermeidung Hospitalisierung, ggf. SAPV, Vorsorgevollmachten
  • Empfehlungen / Verordnung / Einleitung zur „Therapieplanung“, z. B. rehabilitative geriatrische Maßnahmen

Zuschläge auf Besuchsleistungen

Die Berechnung des Zuschlages erfolgt automatisch auf die Besuchsleistung nach Erbringung der 3250. Es gibt den Zuschlag Z5 (bei TK) bzw. Z6 (bei IKKclassic) auf die Besuchsleistungen 01410, 01413, 1417 und 1416 (nur bei TK). Für die Honorierung des Zuschlages auf die VERAH-Besuchsleistung muss auch die VERAH über die persönliche Zusatzqualifikation „Geriatrische Versorgungsstrukturen in der HZV “ verfügen.

Abrechnungsregeln:

  • bei TK: Die 3250 wurde im aktuellen oder in den letzten sieben Quartalen abgerechnet.
  • bei IKKclassic: Die 3250 wurde im aktuellen oder in den letzten drei Quartalen abgerechnet.

Telefon-/Videofallkonferenz bei IKKclassic

Im HZV-Vertrag der IKKclassic kann die Telefon-/Videofallkonferenz unmittelbar vor einem Wochenende oder Feiertag mit Pflegepersonal oder Angehörigen berechnet werden. Hier muss die 3250 im aktuellen oder in den letzten 3 Quartalen erbracht worden sein und ist bei Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr berechnungsfähig.

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