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„Das neue Lauterbach-Gesetz macht alles nur noch schlimmer“

München, 23. Juni 2023 – „Der Referentenentwurf zeigt, dass das von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz genau das Gegenteil dessen erreichen wird, was der Name suggeriert. Einige Regelungen sind ein gezielter Angriff auf unser ambulantes Gesundheitssystem mit freiberuflichen Arztpraxen und erschüttern unser Gesundheitssystem in seinen Grundfesten“, stellt Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, klar.

So sollen laut dem Gesetzesentwurf Kommunen und Krankenkassen die Möglichkeit bekommen, über Gesundheitsregionen an den niedergelassenen Praxen vorbei eine Parallelstruktur im Gesundheitswesen aufzubauen als Alternative zur Regelversorgung. „Parallelstrukturen werden jedoch gerade dort keinen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssituation leisten können, wo jetzt schon Ärztinnen und Ärzte und medizinischen Fachpersonal fehlen.“

Der Referentenentwurf sieht ferner vor, dass Gesundheitsregionen die Gesundheitsversorgung auch an Dritte – wie an Investoren - übertragen können, und schafft die Möglichkeit zur Bildung von Primärversorgungszentren durch MVZ. „Statt mit dem Gesetz die Gesetzeslücke bei den investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren endlich zu schließen, wird das Geschäft mit der Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten den in- und ausländischen Kapitalgesellschaften auf dem Silbertablett präsentiert. Das neue Lauterbach-Gesetz reiht sich somit in eine ganze Reihe von misslungenen Gesetzen ein und macht alles nur noch schlimmer“, erklärt Dr. Ritter. „Konkret beinhaltet das geplante Gesetz keinerlei der geforderten Begrenzungen von Kapitalinvestoren. Im Gegenteil: Zusätzlich werden hierfür auch noch Mittel aus dem Strukturfonds bereitgestellt – unabhängig von der Feststellung einer Unterversorgung oder eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs.“

Zusätzlich soll laut dem Gesetzesentwurf der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) durch Vergütungsregeln für nichtärztliche Leistungen erweitert werden – mit massiven Folgen, wie Dr. Ritter erklärt: „Das ist ein Einfallstor, um die ambulante Versorgung, wie wir sie seit Jahrzehnten kennen, zu zerstören. Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, werden Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Grundversorgung nicht mehr allein die Verantwortung tragen und die Patienten sinnvoll steuern können. Es wird eine Zersplitterung der Gesundheitsversorgung geben, die am Ende zu Lasten der Patientinnen und Patienten geht. Die Errichtung von Parallelstrukturen ohne die Einbindung von Ärztinnen und Ärzten wird die Versorgung nicht nur teurer, sondern auch schlechter machen“, so der Landesvorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes weiter.

„Ich empfehle Herrn Minister Lauterbach dringend, die Expertise von uns niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu nutzen. Wir Hausärztinnen und Hausärzte haben eine klare Vorstellung, wie die medizinische Versorgung – trotz des zunehmenden Ärzte- und Fachkräftemangels – in Stadt und Land nachhaltig sichergestellt werden kann. Über freiwillige Hausarztverträge können wir die Ver-sorgung auch in Zukunft am tatsächlichen Bedarf (und nicht an den Bedürfnissen) der Patientinnen und Patienten orientiert verantwortungsvoll steuern. Hinzu kommt ein sektorenverbindendes Gesundheitssystem, wobei die hausärztlichen Teampraxen das Zentrum der ambulanten Versorgung bilden. In diese Richtung müssen wir weiterarbeiten und nicht an Rahmenbedingungen, die Bewährtes auf den Kopf stellen und dem Kapital auch in Deutschland Tor und Tür öffnen in unserem Gesundheitswesen.“

Für Rückfragen: Ruth Sharp, +49 89 127 39 27 61; Torsten Fricke, Mobil +49 171 41 58 329

 

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Dr. Wolfgang Ritter

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Landesvorsitzender
Dr. Petra Reis Berkowicz

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1. stellv. Vorsitzende
Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Beate Reinhardt

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2. stellv. Vorsitzende
Maria Stich

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Schatzmeisterin
Dr. Stefan Semmler

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