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PDSG und IT-Sicherheitsrichtlinie – wir warnen vor Risiken und Nebenwirkungen

bhaev logoMünchen, 08.09.2020 - „Die Digitalisierung darf nicht zu einem Marketing-Gag eines ambitionierten Gesundheitsministers werden, sondern Digitalisierung muss einen medizinischen Mehrwert bieten und im Praxisalltag umsetzbar sein. Unabdingbar ist außerdem, dass medizinische Daten vor jeglichem Missbrauch zuverlässig geschützt werden und dass ausschließlich die Patienten selbst entscheiden, wer ihre Daten einsehen darf“, erklären der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Bayern (BVKJ Bayern) in einer gemeinsamen Stellungnahme zum sogenannten Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und mit Blick auf die aktuellen Beratungen und Abstimmungen zwischen KBV und BSI über die sog. IT-Sicherheitsrichtlinie.

Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, und Dr. Dominik A. Ewald, Landesverbandsvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Bayern: „Wir als tragende Berufsverbände der hausärztlichen bzw. kinder- und jugendärztlichen Versorgung in Bayern engagieren uns seit Jahren aktiv für eine sinnvolle Digitalisierung, wie etwa die erfolgreichen Projekte Paedexpert, Telearzt und digitales Impfmanagement belegen. Wir warnen aber entschieden vor einem Gesetz, die genau das Gegenteil bewirkt, was es im Titel verspricht: Das sogenannte Patientendaten-Schutz-Gesetz ist ein staatlich verordneter Angriff auf die intimsten Daten unserer Patientinnen und Patienten. Dieses Gesetz schützt keine Daten, sondern ermöglicht den unautorisierten Datenfluss an Dritte – nicht nur Krankenkassen, sondern auch Konzerne. Deshalb ist es wichtig, die Warnungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber
ernst zu nehmen, der in dem Gesetz einen klaren Verstoß gegen die europarechtlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht.“

Kritisch beurteilen der Bayerische Hausärzteverband und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Bayern darüberhinaus die geplanten staatlichen Vorgaben zur Digitalisierung und zum Datenschutz in den Arztpraxen im Rahmen der Vorgaben der noch in der Abstimmung befindlichen IT-Sicherheitsrichtlinie sowie den Vorgaben zur Telematikinfrastruktur in den Praxen.

„Gerade in Zeiten einer weltweiten Pandemie müssen alle neuen Abläufe und Prozess unter dem Primat der Praxistauglichkeit stehen. Dabei zählt bei häufigen Routinen wie Rezept und AU jeder zusätzliche bürokratische Aufwand. Projekte auf Kosten der täglichen Handlungsfähigkeit werden uns behindern und nicht voranbringen. Durch Gesetze und Verordnungen entstehende Mehrkosten für die Praxen sind vollumfänglich von den beauftragenden Institutionen zu tragen“, stellen die beiden Ärztevertreter klar.

Offensichtlich von politischer Seite bislang auch nicht berücksichtigt wird, was es bedeutet, wenn Digitalisierung und die dazugehörigen technische Umsetzungen ohne einen Blick in die Praxis und Absprachen mit den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten umgesetzt werden soll.

„Wenn Kolleginnen und Kollegen am Ende Ihres Berufslebens per Verordnung oder Gesetz aufgrund fehlender Übergangslösungen dazu gezwungen werden, fünfstellige Summen in die IT-Ausrüstung Ihrer Praxen zu investitieren, wird dies die Entscheidung, die Tätigkeit als Ärztin oder Arzt zu beenden massiv beschleunigen und zu einer messbare Welle an Ruheständen im ambulanten Bereich führen“, so Dr. Markus Beier und Dr. Dominik A. Ewald. „Dies wird zur Folge haben, dass sich der Ärztemangel gerade in ländlichen Regionen noch weiter verschärfen und die ambulante Versorgung insgesamt merklich verschlechtern wird.“

Im Gegensatz zum stationären Bereich, der nach aktuellen Plänen der Bundesregierung mit zusätzlichen vier Milliarden Euro ausgestattet werden soll, sind solche Investitionshilfen für den ambulanten Bereich bislang nicht vorgesehen. Dies wäre aber gerade angesichts der Leistungen des ambu-lanten Bereichs in der Corona-Epedemie ein wichtiges und richtiges Signal – auch für jungen Ärztinnen und Ärzte, die planen, sich niederzulassen.

Das sogenannte Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurde trotz zunehmender und breiter Kritik bereits vom Bundestag auf den Weg gebracht. Derzeit befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf und wird voraussichtlich am 18.09.2020 darüber abschließend beraten. Die Ländervertretung hat bisher die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und den Gesetzesentwurf zurück an den Bundestag zu schicken leider nicht genützt. Um so wichtiger ist, dass der Bundesrat in 2. Lesung doch noch dafür sorgt, dass das Parlament sich dann erneut mit der Thematik befassen muss.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie befindet sich derzeit weiter in Abstimmungen und Beratungen zwischen der KBV und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Nach § 75 SGB V ist die KBV verpflichtet, in einer Richtlinie die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung festzulegen.


Ansprechpartner Presse:
Bayerischer Hausärzteverband e.V.
Ruth Sharp
Orleansstr. 6
81669 München
Tel 089 / 127 39 27 60
Fax 089 / 127 39 27 99
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.hausaerzte-bayern.de

BVKJ Bayern
Dr. med. Dominik A. Ewald
BVKJ-Geschäftsstelle LV Bayern
Tegernseer Landstr. 138
81539 München
Mobil: 0171-7588338
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: https://bayern.bvkj.de/

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Dr. Wolfgang Ritter

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