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Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte: BHÄV begrüßt Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches

verfasst am 06. Februar 2026
Um Beschäftigte im Gesundheitswesen wirksam und nachhaltig vor Gewalt zu schützen, hält der BHÄV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Ritter noch weitere Maßnahmen für notwendig.

„Angesichts der zunehmenden Gewalt gegenüber Ärztinnen und Ärzten und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen ist das ein wichtiges Signal“, kommentiert der BHÄV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Ritter den Vorstoß des Bundesjustizministeriums, Strafen auf Übergriffe gegen Heilberufler und Mitarbeitende zu verschärfen und diese Berufsgruppen künftig explizit im Gesetz zu erwähnen.

Um Beschäftigte im Gesundheitswesen wirksam und nachhaltig vor Gewalt zu schützen, seien jedoch weitere Maßnahmen notwendig. Dazu gehören beispielsweise eine konsequente Strafverfolgung und strukturierte Meldesysteme für Angriffe auf medizinisches Personal.

Auch der Bundesverband Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte in einer Stellungnahme den Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches begrüßt.