Stärkung der hausärztlichen Primärversorgung: Widersprüchliche Signale aus Berlin
In ihrem Bestreben, Apotheken wirtschaftlich zu stärken, weitet die Bundesregierung in ihrem aktuellen Entwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) die Aufgaben von Apotheken im Bereich pharmazeutischer Dienstleistungen, der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung sowie erweiterter Impf- und Testmöglichkeiten unkoordiniert aus.
Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes und stellvertretender Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, sieht darin einen Widerspruch zu den Plänen der Bundesregierung für die Einführung eines flächendeckenden Primärarztsystems. “Wir brauchen eine Stärkung der hausärztlichen Primärversorgung mit einer am tatsächlichen Bedarf ausgerichteten Steuerung der Patientinnen und Patienten - darüber sind sich doch eigentlich alle einig. Gleichzeitig will die Bundesregierung nun einen neuen, niederschwelligen Zugang zu medizinischer Versorgung ohne primärärztliche Steuerung etablieren – das ergibt keinen Sinn”, stellt er fest.
Die geplante Leistungsausweitung für Apotheken kritisiert auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband in einer Stellungnahme zum ApoVWG-Entwurf. “Die hiermit verbundene Aufweichung des Arztvorbehaltes wird vehement abgelehnt, und stellt kein angemessenes Signal im Sinne einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten dar. Vielmehr werden hierdurch falsche Anreize gesetzt, eine zielgerichtete Patientensteuerung im Sinne eines bereits etablierten hausärztlichen Primärarztsystems (vgl. insb. die Hausarztzentrierte Versorgung) unterlaufen und kostenintensive Doppelstrukturen geschaffen”, ist dort zu lesen.
Um welche Leistungen es im Einzelnen geht und was diese für die Patientenversorgung bedeuten, ist ebenfalls in der Stellungnahme zusammengefasst.