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Bayerns Hausärztinnen und Hausärzte fordern ein „wirkungsstarkes Primärarztsystem“

verfasst am 17. November 2025
Pressemitteilung des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes zu den Ergebnissen der BHÄV-Delegiertenversammlung vom 15.11.2025

München/Nürnberg, 17.11.2025 – Einstimmig haben die Delegierten des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes auf ihrem Herbsttreffen am Samstag in Nürnberg vom Gesetzgeber die Etablierung eines „wirkungsstarken Primärarztsystems“ gefordert. „Nach vielen Ankündigungen muss die Politik endlich handeln und die Hausarztzentrierte Versorgung als bestehendes und zehnmillionenfach bewährtes Primärarztsystem stärken“, sagt Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, und stellt klar: „Hausärztinnen und Hausärzte sowie ihre Praxisteams müssen im Zentrum der ambulanten medizinischen Versorgung stehen, um eine bedarfsgerechte Steuerung der Patientinnen und Patienten sowie die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems insgesamt zu ermöglichen.“

Gleichzeitig warnen die Hausärztinnen und Hausärzte vor dem Missbrauch des Gesundheitssystems durch Investoren und fordern die längst angekündigte Schließung der Gesetzeslücke bei investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) auch umzusetzen. „Die Zeit läuft uns davon. Wir sehen bei anderen Fachgruppen, welche verheerenden Auswirkungen es hat, wenn Investoren die Gesundheit der Patientinnen und Patienten als Renditechance ausnutzen“, so Dr. Ritter. Hinzu komme, dass die kapitalstarken Investoren derzeit massiv Arztsitze aufkaufen und somit jungen Hausärztinnen und Hausärzten jede Chance nehmen, sich niederzulassen. „Um eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften, werden investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren Rosinenpickerei betreiben. Auf der Strecke bleiben dann insbesondere alte und multimorbide Patientinnen und Patienten, die auf eine Vollversorgerpraxis durch engagierte Hausärztinnen und Hausärzte und deren Praxisteams angewiesen sind“, warnt Dr. Ritter.

Auf starken Widerstand stoßen bei Bayerns Hausärztinnen und Hausärzten auch Versuche, ärztliche Tätigkeiten von Apotheken durchführen zu lassen. Dr. Ritter: „Der ärztliche Vorbehalt ist ein zentraler Bestandteil der Patientensicherheit und der freien ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Leistungen, wie Diagnostik, Verordnungen von Arzneimitteln sowie Durchführungen von Impfungen und Laboruntersuchungen, gehören in eine Praxis mit approbierten Ärztinnen und Ärzten und dürfen nicht als Marketing-Gag für Apotheken missbraucht werden, die ihren Umsatz steigern wollen.“

Für Rückfragen: Ruth Sharp, +49 89 127 39 27 61; Torsten Fricke, Mobil +49 171 41 58 329