Hausärztliches Qualitätsmanagement (HÄQM) Grundkurs
Seit dem 01.01.2006 sind alle Vertragsärzte verpflichtet nach §135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung), innerhalb von 3 Jahren (bis Ende 2009 bzw. innerhalb von 3 Jahren nach Praxisübernahme) ein praxisinternes Qualitätsmanagement einzuführen und dieses in der Folgezeit weiter zu entwickeln.
In Zusammenarbeit mit dem Hausärztinnen und Hausärzteverband Nordrhein können wir Ihnen einen Online Termin anbieten. Über den folgenden Link gelangen Sie zum Buchungsportal. LINK zum Buchungsportal