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PTQZ-Moderatorentätigkeit abrechnen

Für Ihre Arbeit als PTQZ-Moderator können Sie jährlich bis zu 500€ abrechnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind…

  • PTQZ-Meldeformular muss dem Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband vorliegen
  • 1 abgehaltener PTQZ pro Quartal und mindestens 4 PTQZ pro Jahr
  • bis 31.12.2025: mindestens 5 HZV-teilnehmende Ärzte in Ihrem PTQZ
  • ab 01.01.2026: mindestens x HZV-teilnehmende Ärzte in Ihrem PTQZ (siehe Staffelung)
  • Nutzung der HÄV-Scanner-App (Meldung von 4 PTQZ via HÄV-Scanner-App)
  • Jährlich eine Teilnahme an einem QZ-Moderatorentreffen
  • Korrekte Rechnungserstellung bis spätestens 31.03. des Folgejahres an den Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband
  • Auszahlung erfolgt ausschließlich für pharmafreie PTQZ-Veranstaltungen. PTQZ-Veranstaltung, die mit Pharmasponsoring stattfanden, werden nicht vergütet.

Staffelung (für Abrechnungzeitraum 2026):

  • 5-10 Teilnehmende, die an der HZV teilnehmen: 25 € pro PTQZ / max. 4 Zirkel
  • 10-15 Teilnehmende, die an der HZV teilnehmen: 50 € pro PTQZ /max. 4 Zirkel
  • Ab 15 Teilnehmende, die an der HZV teilnehmen: 100 € pro PTQZ / max. 4 Zirkel
  • + einmalig 100 € (pro Jahr) für die Nutzung der HÄV-Scanner-App

Hintergrund: Bei der PTQZ-Vergütung durch den Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband (BHÄV) handelt es sich um eine freiwillige Leistung zur Unterstützung der Umsetzung der HZV-Verträge. Das vordringliche Ziel ist, die Teilnahme der Hausärztinnen und Hausärzte an den HZV-Verträgen des BHÄV zu unterstützen und damit die HZV als freiwilliges Primärarztsystem mit der Zielsetzung einer besseren hausärztlichen Autarkie zu stärken.

Bei Nichterfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen besteht kein Anspruch auf Vergütung.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnung bis spätestens 31. März des Folgejahres vorliegen muss. Später eingereichte Rechnungen können leider nicht mehr vergütet werden. 

Musterrechnung zum Download: