VERAH Leistungen
In den HZV-Verträgen in Bayern wird die besondere Betreuungsleistung durch eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) zusätzlich vergütet.
Bitte beachten Sie: Die Vergütung der VERAH®-Zuschläge bzw. die weiteren von der VERAH® abhängigen Vergütungen sind ab dem Quartal möglich, das auf die Meldung der VERAH® mittels Meldeformular und Urkunde folgt.
Das Meldeformular kann für die VERAH®-Meldungen aller HZV-Verträge genutzt werden.
Vergütung VERAH-Leistungen
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Stand 01.10.2024