Zum Hauptinhalt springen


Patientenbegleitung Bosch BKK

Patientenbegleitung als Versorgungsmanagement im HzV-Vertrag mit der Bosch BKK

Stand: 01.10.2016

Die Patientenbegleitung ist ein Versorgungsmanagement, welches im HzV-Vertrag mit der Bosch BKK Bestandteil ist. Die Patientenbegleitung soll die Hausärzte bei administrativen Themen entlasten, für die sie im Praxisalltag zu wenig Zeit haben. Im Wesentlichen geht es um Aufgaben der Organisation häuslicher Pflege und der Versorgung mit Hilfsmitteln sowie der Begleitung von Patienten, die bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in ihrer konkreten Situation überfordert sind.

Informationen zur Einschaltung der Patientenbegleitung

Die Patientenbegleitung ist ein Angebot an Hausarzt und Patient zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit – der Patient bekommt eine „Hilfe neben der Hilfe“ und die Praxis wird entlastet. Mit Einverständnis des Patienten kann die Praxis die in der Vertragssoftware hinterlegte „Schnellinformation“ an die angegebene Faxnummer (Fax Nr. 089 / 51999 - 2504) der Bosch BKK faxen. Die Praxis kann auch einfach in der nächstgelegenen Geschäftsstelle der Bosch BKK anrufen. Datenschutzrechtlich muss das Einverständnis des Patienten mittels des Patientenmerkblattes vorab schriftlich eingeholt werden. Das Patientenmerkblatt ist in Ihrer Vertragssoftware hinterlegt.

Leistung "Einschaltung der Patientenbegleitung"

Die Leistung "Einschaltung der Patientenbegleitung" können Sie in Ihrer Vertragssoftware mit der Ziffer „2008“ abrechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen der Hausarztpraxis und der Patientenbegleitung der Bosch BKK ein Kontakt stattgefunden hat. Die Leistung kann einmal pro Quartal vom Betreuarzt abgerechnet werden und wird in Höhe von 25,00€ vergütet.

Bitte beachten Sie die Diagnoseliste (siehe auch im Bereich Vertragsunterlagen Anhang 6 zur Anlage 3 des HzV-Vertrages mit der Bosch BKK in Bayern). Die Diagnosen dienen als erstes mögliches Aufgreifkriterium für die Einschaltung der Patientenbegleitung. Entscheidend ist jedoch immer, ob in dem konkreten Einzelfall eine Hilfe im beschriebenen Sinne sinnvoll und möglich ist.

Bitte beachten Sie die Diagnoseliste (siehe auch im Bereich Vertragsunterlagen Anhang 6 zur Anlage 3 des HzV-Vertrages mit der Bosch BKK in Bayern). Die Diagnosen dienen als erstes mögliches Aufgreifkriterium für die Einschaltung der Patientenbegleitung. Entscheidend ist jedoch immer, ob in dem konkreten Einzelfall eine Hilfe im beschriebenen Sinne sinnvoll und möglich ist.