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Dr. Wolfgang Ritter fordert Anpassungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

verfasst am 12. Mai 2026
Statement des Landesvorsitzenden des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Ritter, zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit einem dringenden Appell an die Politik.

„Elf Millionen Versicherte profitieren in Deutschland bereits von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Zusammen mit dem Teampraxen-Modell HÄPPI haben wir damit ein funktionierendes Primärversorgungssystem, das allen Patienten eine nachweislich bessere und dem medizinischen Bedarf angepasste wohnortnahe hausärztliche Versorgung garantiert. Diesen Weg der Stärkung der Hausarztmedizin und der hausärztlichen Praxisteams muss die Politik konsequent weitergehen, will sie die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland nicht vor die Wand fahren“, erklärt Dr. Wolfgang Ritter.

Der Landesvorsitzende des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes verweist dabei auf den Koalitionsvertrag von CDU / CSU und SPD, in dem es heißt: „Zu einer möglichst zielgerichteten Versorgung der Patientinnen und Patienten und für eine schnellere Terminvergabe setzen wir auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag.“

Das jetzt von der Bundesregierung Ende April vorgelegte GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz stehe jedoch, so Dr. Ritter, „im Widerspruch zu den diesen politischen Zielsetzungen und insbesondere auch zu den Empfehlungen der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten Finanzkommission“.

Die Hauptkritikpunkte am Gesetzentwurf zielen auf zwei zentrale Eingriffe in die Hausarztzentrierte Versorgung ab:

  • Fixkostendegression: Steigende Einschreibungen in die HZV führen künftig zu einem Abschlag auf die Vergütung. Die Versorgung von mehr Patientinnen und Patienten im erfolgreichsten Primärversorgungssystem Deutschlands wird bestraft.
  • Grundlohnrate: Wie auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens sollen in der HZV die Vergütungsanpassungen zukünftig durch die Grundlohnrate begrenzt werden.

„Das ist ein Angriff auf die seit fast zwei Jahrzehnte erfolgreiche Hausarztzentrierte Versorgung. Dadurch untergräbt die Bundesregierung das Wachstum der HZV und bremst die - durch wissenschaftliche Evaluationen belegte - bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten bei gleichzeitig geringeren Kosten für die Versicherten aus“, sagt Dr. Ritter und fordert eine gesundheitspolitische 180-Grad-Wende: „Die Bundesregierung ist gut beraten, wenn sie sich wieder darauf fokussiert, was sie selbst vor einem Jahr im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat: Die Hausarztzentrierte Versorgung ist nicht das Problem, sondern Teil der Lösung.“

Auch die in der Regelversorgung vorgesehene Aufhebung der Budgetierung im hausärztlichen Bereich sollte die Bundesregierung überdenken. „Gerade junge Hausärztinnen und Hausärzte benötigen Planungssicherheit – sowohl im Rahmen der HZV als auch in der Regelversorgung. Aber auch ältere Praxisinhaberinnen und -inhaber werden genau verfolgen, ob sie unter den dann absehbar schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter ihre Praxen fortführen können.“