Dr. Wolfgang Ritter: „Steht die TK noch zu einer hochqualitativen hausärztlichen Versorgung?“
„Die Bedenken auf unserer Seite werden größer, ob die TK noch an der für unsere Patientinnen und Patienten so wichtigen niederschwelligen und wohnortnahen hochqualitativen hausärztlichen Versorgung Interesse hat“, kritisiert der BHÄV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Ritter die am Montag dieser Woche durch die TK erfolgten Kündigungen der HZV-Verträge in 14 Bundesländern zum 31. Dezember 2026.
Aus Sicht des BHÄV-Vorsitzenden ist das Timing für die Veröffentlichungen der Kündigungen kein Zufall: Sie erfolgen zu einem Zeitpunkt, in dem die politischen Weichen auf Bundesebene klar in Richtung Primärversorgung gestellt werden. „Die Forderung nach Beendigung des Kontrahierungszwanges, das Gutachten der TK zur HZV aus einem reinen ökonomischen Blickwinkel, ohne die Qualität zu betrachten und nun die Kündigung der HZV-Verträge - man erkennt an dem Agieren der TK in den letzten Monaten einen strategischen Plan gegen die HZV“, so Dr. Ritter. Die TK ist offenkundig nicht bereit, die HZV als das anzuerkennen, was sie ist – ein nachweislich wirksames System für eine bessere, koordinierte Patientenversorgung. Stattdessen setzt sie auf eine Strategie, die hausärztlicher Primärversorgung schadet, anstatt sie weiterzuentwickeln.
"Man erkennt am Agieren der TK in den letzten Monaten einen strategischen Plan gegen die HZV“
Mit dieser Einschätzung schließt er sich der Auffassung der Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, an. Auch sie hatten in einer Stellungnahme diesen Schritt der TK als „durchschaubares Manöver“ kritisiert und Entwarnung für die hausärztlichen Praxen und ihre Versicherten gegeben.
Vorerst keinerlei unmittelbare Auswirkungen für HZV-Hausarztpraxen sowie die eingeschriebenen Versicherten
Die Kündigung der TK-HZV-Verträge in vielen KV-Regionen hat für daran teilnehmende Hausarztpraxen sowie die eingeschriebenen Versicherten keinerlei unmittelbare Auswirkungen. Teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte können ihre im Vertrag eingeschriebenen TK-Versicherten also weiterhin wie gewohnt im Rahmen des HZV-Vertrages behandeln und können auch neue TK-Versicherte einschreiben.
Der BHÄV ist dennoch zuversichtlich, dass es gelingen kann, die HZV mit der TK gemeinsam weiterzuentwickeln, und will auf Landesebene weiterhin im konstruktiven Austausch mit der TK bleiben.