Dr. Ritter zum GKV-Spargesetz: "Die HZV ist und bleibt das stärkste Primärversorgungssystem"
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen, vier Enthaltungen hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in dritter Lesung am vergangenen Freitag beschlossen. Mit knapper Mehrheit wurde damit eine falsche Entscheidung getroffen.
In den vergangenen Wochen hat sich der BHÄV gemeinsam mit den Hausärztinnen- und Hausärzteverbänden und den anderen Landesverbänden auf allen politischen Ebenen mit Nachdruck für die Streichung der Fixkostendegression und Grundlohnratenbindung eingesetzt. Wir haben das Gespräch mit Bundestagsabgeordneten und anderen politischen Akteuren gesucht, unsere Positionen klar benannt, Argumente geliefert und die Debatte mit Ihrer Unterstützung in die breite Öffentlichkeit getragen.
Viele Praxen haben in den letzten Wochen Stühle in ihren Wartezimmern gesperrt, ihre Patientinnen und Patienten auf das Thema aufmerksam gemacht und sie dazu motiviert, selbst aktiv zu werden und Abgeordnete direkt anzuschreiben. Und das verdient unseren aufrichtigen und herzlichen Dank!
Das Gesetz enthält zwei zentrale Eingriffe in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV):
Fixkostendegression: Leistungen für neu eingeschriebene HZV-Patientinnen und -Patienten werden künftig mit einem Abschlag vergütet – gemessen am Vorjahresquartal. Wer mehr Menschen koordiniert betreut, bekommt weniger Geld pro Fall. Damit wird gute Versorgung bestraft. Wie hoch die Abschläge konkret ausfallen, ist dabei noch völlig offen: Die genauen Sätze sollen erst bis zum 31. März 2027 zwischen den Vertragspartnern – sprich mit den Krankenkassen - verhandelt werden. Fest steht schon jetzt: Weil das Gesetz Unsicherheit statt Klarheit schafft, haben wir eine Situation, die eine Zumutung für die Wirtschaftlichkeitsplanung der Praxen ist.
Grundlohnratenbindung: Vergütungsanpassungen werden an die jährliche Einnahmenentwicklung der GKV gekoppelt – mit einem zusätzlichen Abzug von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029. Da die tatsächlichen Praxiskosten – insbesondere Personal, Energie, Material – strukturell stärker steigen, bedeutet das eine reale Ertragsminderung. Jahr für Jahr.
Dennoch ändert dieses Gesetz nichts an den Fakten: Die HZV ist und bleibt das wirtschaftlichste und qualitativ stärkste Primärversorgungssystem in Deutschland. Über elf Millionen Patientinnen und Patienten haben sich bundesweit bereits freiwillig in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) eingeschrieben. Die Politik ist also gut beraten, mit uns Hausärztinnen und Hausärzten die HZV weiterzuentwickeln, statt unseren Hausarztpraxen Steine in den Weg zu werfen!
Für Ihre Praxis gilt daher: Schreiben Sie weiter in die HZV ein – konsequent und ohne Verzögerung. Jede Einschreibung sichert Ihr Honorar. Und sie ist zugleich ein politisches Argument: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken muss die Ankündigung im Koalitionsvertrag umsetzen und die ambulante Versorgung mit einem „verbindlichen Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag“ auf sichere Füße stellen, statt per Gesetz eine Versorgungsbremse einzuführen.
Genau dafür werden wir uns weiterhin mit Nachdruck einsetzen.
Zu einer möglichst zielgerichteten Versorgung der Patientinnen und Patienten und für eine schnellere Terminvergabe setzen wir auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag.
Mit herzlichen kollegialen Grüßen
Dr. Wolfgang Ritter
Landesvorsitzender Bayerischer Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V.