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Dr. Wolfgang Ritter: „Begrüßen Gesetz zum Schutz vor Gewalt“

verfasst am 02. Oktober 2026
Der Bayerische Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte bereits im Februar den Referentenentwurf als „wichtiges Signal zum Schutz vor Gewalt“ gewertet.

„Gewalt gegen unsere Medizinische Fachangestellten oder gegen uns Hausärztinnen und Hausärzte dürfen in keinster Weise toleriert werden. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich den am Donnerstag vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für das Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“, erklärt Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.

Bei einer Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, an der 2024 mehr als 7.500 Ärzte, Psychotherapeuten und Praxismitarbeitende teilgenommen hatten, war das Ausmaß der Bedrohungen öffentlich geworden. Demnach gaben 43 Prozent der Befragten an, in den vorangegangenen fünf Jahren während ihrer beruflichen Tätigkeit Opfer körperliche Gewalt geworden zu sein. Und 80 Prozent berichteten, innerhalb eines Jahres verbale Gewalt erlebt zu haben.

Der Bayerische Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte bereits im Februar den Referentenentwurf als „wichtiges Signal zum Schutz vor Gewalt“ begrüßt.

In dem Gesetzespaket wird der besondere strafrechtliche Schutz im Gesundheitswesen ausgeweitet. Bislang erfasst § 115 Abs. 3 StGB insbesondere Hilfeleistende eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme. Künftig sollen Angehörige staatlich geregelter Heilberufe – also unter anderem Hausärztinnen und Hausärzte sowie Medizinische Fachangestellte als deren Mitarbeitende – unabhängig vom Tätigkeitsort besonders geschützt werden. Die Regelung soll in § 323c StGB überführt und entsprechend erweitert werden.

Wer eine solche Person während ihrer beruflichen Tätigkeit mit Gewalt oder durch Gewaltandrohung behindert, soll mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. Bei einem tätlichen Angriff sollen grundsätzlich sechs Monate bis fünf Jahre Haft drohen, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre. Für minder schwere Fälle sieht der Entwurf drei Monate bis fünf Jahre vor.