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Politik berät über Änderungen am GKV-Spargesetz: „Rücknahme der Fixkostendegression wäre das richtige Signal“

verfasst am 08. Oktober 2026
Der BHÄV-Landesvorsitzende Dr. Wolfgang Ritter wertet die Anhörung zu Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als positives Zeichen

Die Anhörung zu Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am Mittwoch dieser Woche ist für Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Anlass zur Hoffnung.

„Es geht dabei unter anderem um die Streichung Fixkostendegression in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sowie um die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung der Haus- und Kinderarztpraxen. Wenn die Bundesregierung es ernst mit der Einführung einer verpflichtenden hausarztzentrierten Primärversorgung meint, sind Korrekturen an dieser Stelle eine absolute Notwendigkeit. Man kann nicht ein Primärversorgungssystem in die Fläche bringen wollen und gleichzeitig das bereits funktionierende und bewährte freiwillige Primärarztsystem HZV schwächen. Wenn Hausärztinnen und Hausärzte mit ihren Praxisteams künftig zusätzliche Aufgaben übernehmen und mehr Patientinnen und Patienten versorgen, darf man sie doch nicht mit faktischen Honorarkürzungen ausbremsen! Die Rücknahme der Fixkostendegression wäre daher das richtige Signal“, erklärt Dr. Ritter.

Auch der Bundesverband hat in einer Pressemitteilung die in Aussicht gestellten Korrekturen am GKV-Spargesetz begrüßt: „Das GKV-Spargesetz hat die hausärztliche Versorgung an vielen Stellen zusammengekürzt und bedroht damit die Existenz zahlreicher Praxen. Die Politik hat nun erkannt, dass man mit diesen Kürzungsorgien im hausärztlichen Bereich zu weit gegangen ist, und will sich korrigieren. Das verdient Anerkennung. Damit würde die Politik den Hausarztpraxen die schwersten Lasten des Spargesetzes von den Schultern nehmen“, so der Kommentar der Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth sowie Dr. Markus Blumenthal-Beier.