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„Prävention und Patientensteuerung sind ur-hausärztliche Aufgaben!“

verfasst am 16. Oktober 2026
Der Entwurf für ein weiteres Digitalisierungsgesetz ist aus Sicht des BHÄV-Vorsitzenden Dr. Wolfgang Ritter strikt abzulehnen. Mangelhafter Datenschutz ist dabei nur ein Kritikpunkt.

Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Nutzungsrechte der Krankenkassen an Patientendaten ausgeweitet werden: Die Kassen sollen die Gesundheitsdaten aus der ePA auswerten dürfen, um ihre Versicherten auf Risiken und Präventionsmöglichkeiten hinweisen zu können.

„Das ist schon allein aus Datenschutzgründen strikt abzulehnen. Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, das sensible Daten wie Untersuchungsergebnisse und Diagnosen im geschützten Raum der Praxis bleiben“, kritisiert Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.

„Mit Sorge beobachten wir, dass Krankenkassen zunehmend in die Gesundheitsversorgung und Patientensteuerung eingreifen. Das ist mit dem Gedanken eines hausärztlichen Primärversorgungssystems nicht zu vereinbaren. Prävention und Patientensteuerung sind ur-hausärztliche Aufgaben und gehören in die hausärztlichen Praxen“, erklärt Dr. Ritter.

Auch der Bundesverband des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes hat sich in einer Stellungnahme kritisch zum aktuellen GeDIG-Entwurf geäußert.