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Dr. Wolfgang Ritter: „Wichtige Korrektur für die hausarztzentrierte Versorgung“

verfasst am 15. Oktober 2026
BHÄV-Pressemitteilung Entscheidung des Bundestags, die Fixkostendegression für Haus- und Kinderarztpraxen sowie für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) wieder zu streichen.

München/Berlin, 15. Oktober 2026 – „Eine Hürde vor dem geplanten Primärversorgungssystem ist aus dem Weg geräumt. Heute hat der Bundestag entschieden, die Fixkostendegression für Haus- und Kinderarztpraxen sowie für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) wieder zu streichen. Nach einer groß angelegten Protestkampagne, die bundesweit von Hausärztinnen und Hausärzten mit ihren Praxisteams sowie Patientinnen und Patienten getragen wurde, und nach zahlreichen Gesprächen mit Gesundheitspolitikern ist das ein großartiger Erfolg“, begrüßt Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes die Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Mit der Korrektur entfällt in der HZV die Verpflichtung zu einem Abschlag auf den Vergütungszuwachs bei steigenden Teilnehmerzahlen. Zudem wird im KV-System der Degressionsabschlag auf entbudgetierte hausärztliche Leistungen gestrichen. Die Änderung wurde am heutigen Donnerstag im Bundestag als sogenanntes Omnibus-Gesetz im Rahmen der Reform der Notfallversorgung verabschiedet.

Dr. Ritter: „Für die Hausarztzentrierte Versorgung ist diese Gesetzesänderung eine wichtige Korrektur, die auf Argumenten und Fakten basiert. Als Bayerischer Hausärztinnen- und Hausärzteverband haben wir in den vergangenen Monaten mit den Gesundheitspolitikern aus Bayern intensive und konstruktive Gespräche geführt und die Arbeit unseres Bundesverbandes, dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband, massiv unterstützt. Auch unsere Patientinnen und Patienten waren und sind an unserer Seite. Das zeigt, wie unverzichtbar ein starker Berufsverband für alle Hausärztinnen und Hausärzte ist.“

Die Korrektur sei aber nur ein erster Schritt, so Dr. Ritter, der auch 2. stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes ist: „Das im Koalitionsvertrag festgelegte Primärversorgungssystem muss kommen, nur so werden wir die ambulante hausärztliche Versorgung in Stadt und Land nachhaltig sicherstellen. Wir brauchen eine sinnvolle Steuerung der Patientinnen und Patienten über unsere hausärztlichen Praxen, das hat auch die Politik verstanden. Aber wer Hausarztpraxen mehr Steuerung, Koordination und Verantwortung überträgt, muss dafür auch verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen.“

Für Rückfragen:

Ruth Sharp, +49 89 127 39 27 61; Torsten Fricke, Mobil +49 171 41 58 329