Versicherte aller Krankenkassen in Bayern mit Ausnahme der AOK Bayern können auch online eingeschrieben werden. Dabei wird die Teilnahme- und Einwilligungserklärung mit TE-Code wie gewohnt zweimal ausgedruckt und unterschrieben. Der TE-Code wird anschließend in der Praxissoftware erfasst und direkt an die HÄVG übermittelt – die Eingangsbestätigung erfolgt sofort. Das Verfahren ist damit schneller, sicherer und einfacher.
Wichtig bleibt: Ein Exemplar erhält der Versicherte, ein Exemplar muss zehn Jahre in der Praxis aufbewahrt werden. Eine rein digitale Archivierung ist ohne revisionssichere Software nicht zulässig. Das bloße Einscannen der Unterlagen reicht demnach rechtlich nicht aus!