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HZV-Vertreterregelung: So gelingt die Abrechnung ganz einfach

verfasst am 29. Juli 2026
Christine Pils vom Team der HZV-Praxisberatung des BHÄV verrät im Interview, worauf es bei der Abrechnung der Vertreterregelung in den HZV-Verträgen ankommt.

Frau Pils, das Team der HZV-Praxisberatung unterstützt Praxen bei Fragen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Worum geht es dabei konkret?

Christine Pils: Eine unserer Hauptaufgaben im Team der HZV-Praxisberatung ist die persönliche und individuelle Unterstützung der HZV-Praxen beim Starten und Umsetzen der HZV-Verträge. Wir erklären manchmal das große Ganze und schaffen Durchblick. Manchmal helfen wir bei Kleinigkeiten wie einzelnen Ziffern oder „wo finde ich was“.

Klingt nach intensiver Beratung - oder?

Christine Pils: Wir sind gern für alle Anfragen rund um die HZV da, aber ganz oft ist es so, dass wir nur in der HZV-Einstiegsphase für die Erklärungen und Hilfen gebraucht werden. Sobald die HZV-Verträge in den Praxen etabliert sind und laufen, kommen die Praxisteams sehr gut allein klar.

Ein Thema, das für jeden HZV-Neuling wichtig ist, ist die Vertretungsregelung. Wie läuft es da?

Christine Pils: Da geht es um den Kern des HZV-Systems: Ein Patient soll fest verankert zu seiner Hausärztin oder zu seinem Hausarzt gehen. Wenn das mal nicht der Fall ist, beispielsweise in Urlaubszeiten, muss die Praxis wissen, was zu tun ist.

Was ist zu beachten, damit bei der Abrechnung alles glatt läuft?

Christine Pils: Grundsätzlich gilt: HZV-Ärztinnen und Ärzte müssen HZV-Versicherte über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) abrechnen. An die KVB geht ein auch für HZV-Versicherte regelhaft anzulegender KV-Schein mit der Zählziffer 88192 für die Zählung des HZV-Falls.

Klingt ja gar nicht so kompliziert – gibt es eine Faustregel für den korrekten Abrechnungsweg?

Christine Pils: Ja, ganz einfach:

  1. HZV- und KV-Schein für den HZV-Versicherten anlegen
  2. Zählziffer 88192 und Diagnosen auf KV-Schein eintragen (kann man in vielen PVS-Systemen automatisieren) und
  3. 0004 (Vertretungspauschale) auf dem HZV-Schein abrechnen (plus evtl. Einzelleistung – dazu die vertraglichen Regelungen beachten)

Für alle, die kürzlich mit der Umsetzung der HZV-Verträge begonnen haben: Achten Sie darauf, ihren Patientenstamm stets auf HZV- Teilnahmen mittels der HZV Online Teilnahmeprüfung zu prüfen, um so den korrekten Abrechnungsweg einschlagen zu können.

Gut zu wissen

Eine Übersicht über alles Wichtige zum Thema „Vertretungsfälle richtig abrechnen“ bietet ein Flyer zum Ausdrucken. Weitergehende Infos finden Sie auf unserer Homepage.


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