Impfpflicht

Ab dem 15. März 2022 müssen Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegeberufe entweder geimpft oder genesen sein. Was diese "Impfpflicht" in der Praxis bedeutet, hat der Deutsche Hausärzteverbande zusammengefasst.

  • Checkliste (DER HAUSARZT)

Beschäftigte in Arztpraxen müssen ihrem Arbeitgeber gegenüber bis spätestens 15.03.2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Was für Praxisinhaber dabei zu beachten ist, hat die Verbandszeitschrift DER HAUSARZT in einer Checkliste zusammengestellt.

zur Checkliste (Registrierung erforderlich)

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